Freispruch des Bürgermeisters im Tragödienfall

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In einem bemerkenswerten Urteil hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) den ehemaligen Bürgermeister einer nordhessischen Kleinstadt freigesprochen. Der Fall betrifft den tragischen Tod von drei Kindern, die im Jahr 2016 in einem Gemeindeteich ertrunken sind.

Hintergrund des Falles

Der Teich, in dem die Kinder ertranken, befindet sich seit etwa 200 Jahren im Gemeindegebiet und wurde seit Generationen zum Baden genutzt. Eine bauliche Veränderung am Westufer des Teichs, die einen Ausstieg erheblich erschwerte, stand im Zentrum des Verfahrens. Die Einfassung des Teichs mit Pflastersteinen im Winkel von 45 Grad bis zu einer mannshohen Wassertiefe machte es selbst für Erwachsene schwierig, den Teich an dieser Seite zu verlassen.

Erstinstanzliche Entscheidungen

Das Amtsgericht Schwalmstadt hatte den Bürgermeister ursprünglich wegen fahrlässiger Tötung in drei tateinheitlichen Fällen für schuldig befunden und ihn verwarnt, wobei eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 100 € vorbehalten blieb. Das Landgericht Marburg bestätigte später den Schuldspruch und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 80,00 €. Die Berufung des Angeklagten wurde als unbegründet verworfen.

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts

Das OLG hob das Urteil des Landgerichts auf und sprach den Angeklagten frei. Der Senat stellte fest, dass der Angeklagte zwar gegen eine ihm obliegende Verkehrssicherungspflicht verstoßen hatte, jedoch nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit festgestellt werden konnte, dass die erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen den Tod der Kinder verhindert hätten. Der BGH legt in Strafsachen einen hohen Maßstab an, wonach allein die unterlassene Verminderung der Gefahren bzw. der Risikominimierung nicht den Vorwurf der fahrlässigen Tötung begründet.

Bedeutung des Urteils

Dieses Urteil unterstreicht die Bedeutung der Kausalität in Strafsachen und die Notwendigkeit, dass die Beweisführung den hohen Anforderungen des BGH entsprechen muss. Es zeigt auch die Komplexität von Fällen, in denen öffentliche Verkehrssicherungspflichten und tragische Unfälle aufeinandertreffen.

Abschluss

Die Entscheidung des OLG ist nicht anfechtbar und markiert das Ende eines langwierigen und emotional belastenden Verfahrens. Sie wirft ein Licht auf die Herausforderungen, denen sich Amtsträger in Bezug auf öffentliche Sicherheitsmaßnahmen gegenübersehen.

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 27.11.2023, Az. 3 ORs 23/23

Ihr Rechtsanwalt und Strafverteidiger

Christian Keßler

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