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Freiwille Beiträge zur Rentenversicherung: Stichtag 31. März!

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

Für Selbständige und andere Personen kann es günstig sein, freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Die anwalt.de-Redaktion möchte in diesem Zusammenhang an den Stichtag 31. März erinnern. Denn bis dahin können noch die Beiträge zur Rentenversicherung für das Jahr 2007 eingezahlt werden.

 
Warum freiwillige Beiträge?

Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bieten nicht nur Selbständigen, sondern auch anderen nicht versicherungspflichtigen  Personengruppen (z.B. Hausfrauen) wichtige Vorteile. Neben der Erhöhung der späteren Rente, können durch die Zahlung freiwilliger Beiträge Wartezeiten überbrückt und Anwartschaften gesichert werden.

 
Wichtig für Erwerbsminderungsrente 

Eine besonders wichtige Rolle spielen die freiwilligen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in Hinblick auf die Erwerbsminderungsrente. So können beispielsweise Arbeitslose, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I oder Hartz IV haben, durch die Beitragszahlung zur gesetzlichen Rentenversicherung ihre Ansprüche aus der Erwerbsminderungsrente sichern.

 
Wie hoch ist der Mindestbeitrag? 

Der Mindestbeitrag für das Jahr 2007 beträgt 79,60 Euro monatlich. Hierdurch erhöht sich der spätere Rentenanspruch um 4,30 Euro pro Monat. Der Höchstbetrag von monatlich 1.044,75 erhöht den monatlichen Rentenanspruch auf 55 Euro. Zwischen Mindest- und Höchstbetrag kann die Höhe der Beiträge frei bestimmt werden.

(WEL)


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