Fristablauf bei spanischer Steueramnestie 30. November 2012

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Ein günstiger Steuersatz von 10 % wird bei den Steueramnestierten in Spanien erhoben. Die Frist für die Anmeldung von nicht deklarierten Steuern endet am 30. November 2012.

In einem Kurzbeitrag „Steueramnestie in Spanien" (Meyer/Hernandez) aus der Zeitschrift für den deutsch spanischen Rechtsverkehr aus Juli 2012 wird ausgeführt, dass der Steuersatz von 10 % nur für die nicht verjährten Zeiträume von 2008-2010 gelten würden. Die davor liegenden Zeiträume wären gänzlich von der Steuer befreit. Ausgeführt wird in einer Beispielsrechnung, dass ein Steuerpflichtiger, der etwa 800.000 € vor dem 31. Dezember 2007 erworben und in den Folgejahren 2008, 2009 und 2010 jeweils 15.000 € (insgesamt 45.000 €) Gewinne mit diesem Geld erzielt habe, mit einem Betrag in Höhe von 10 % auf diesen Zugewinn, also mit einem Betrag in Höhe von 4500 € auf die Gesamtsumme in Höhe von 845.000 € legalisiert wäre.

Die Amnestie würde gelten für die Personen, die bis zum 31. Dezember 2010 in Spanien steuerpflichtig gewesen seien, und zwar wegen der spanischen Ertragsteuern und auch für besondere Steuern für in Spanien nicht ansässigen Personen.

Betroffene sollten sich von einem spanischen Steuerberater oder Rechtsanwalt beraten lassen.


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