Fristen für die Löschung meiner Punkte, Punkteabbau, Aufbauseminar

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Punkte im Verkehrszentralregister können nach 2, nach 5 und nach 10 Jahren gelöscht werden.

-     Nach 2 Jahren

werden Punkte aus Bußgeldentscheidungen, die auf Grund einer begangenen Ordnungswidrigkeit erlassen worden sind, gelöscht. Dies gilt aber nur, wenn in der Zeit keine neue Ordnungswidrigkeit eingetragen wird. Sonst bleiben alle Flensburger Punkte stehen, und die Frist von zwei Jahren beginnt von Neuem.
Spätestens nach fünf Jahren müssen diese Punkte jedoch getilgt werden.

-     Nach 5 Jahren

werden die Punkte gelöscht, wenn ein Bußgeldbescheid auf Grund einer Ordnungswidrigkeit erlassen wurde und in der Zwischenzeit weitere Ordnungswidrigkeiten eingetragen wurden, sowie bei Straftaten, die nicht im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen stehen und bei Verboten oder Beschränkungen, ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen.

-     Nach 10 Jahren

wenn eine Straftat begangen wurde, die im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen steht, sowie wenn die Fahrerlaubnis entzogen, versagt worden ist, bzw. wenn eine Sperre erteilt worden ist.

!Achtung!
Einträge und Punkte sind nach Ablauf der Tilgungsfrist plus einem Jahr - man spricht hier von Überliegefrist - gelöscht und nicht mehr nachvollziehbar.
Wird eine Eintragung getilgt, so sind auch die Eintragungen zu tilgen, deren Tilgung nur durch die betreffende Eintragung gehemmt war.

Sie können jedoch auch selbständig etwas für Ihren Punkteabbau tun:

Wenn Sie zwischen 8 und 13 Punkten eingetragen haben, werden Sie zunächst schriftlich verwarnt und auf ein Aufbauseminar hingewiesen.

Bei einem Punktestand von bis zu 8 Punkten werden Ihnen bei erfolgreicher Teilnahme an einem solchen Aufbauseminar 4 Punkte erlassen.

Bei einem Punktestand von 9 bis 13 Punkten wird Ihnen ein Rabatt von 2 Punkten gewährt.

Beachten Sie jedoch, dass Sie nur alle fünf Jahre einmal an einem solchen Aufbauseminar für einen Punkte-Rabatt teilnehmen können.

Wenn Sie 14 bis 17 Punkte erreichen, wird ein gebührenpflichtiges Aufbauseminar angeordnet. Allerdings werden Ihnen hierfür keine Punkte erlassen. Sollten Sie innerhalb der letzten 5 Jahre jedoch bereits an einem solchen Aufbauseminar teilgenommen haben, so werden Sie nur verwarnt und müssen ein solches Seminar nicht noch einmal besuchen.

Nehmen Sie an dem angeordneten Seminar nicht teil, wird Ihnen die Fahrerlaubnis automatisch entzogen.

Grundsätzlich werden Sie auf die Möglichkeit einer MPU, bei der Sie durch die Teilnahme an einem Aufbauseminar einen Punktenachlass von 2 Punkten erreichen können, sowie auf den automatischen Fahrerlaubnisentzug bei 18 Punkten hingewiesen.

Bei Erreichen von 18 Punkten gilt der Betroffene als ungeeignet und die Fahrerlaubnis ist automatisch zu entziehen. Eine Neuerteilung ist erst nach Ablauf von 6 Monaten und bei erfolgreicher MPU möglich.

Erreichen oder überschreiten Sie 14 Punkte, ohne vorher von der Fahrerlaubnisbehörde über Ihren Punktestand informiert worden zu sein, fallen Ihre Punkte automatisch auf 13 zurück.

Erreichen Sie auf einmal volle 18 Punkte, so fallen Sie auf 17 Punkte zurück, wenn Sie vorher nicht an einer MPU oder einem Aufbauseminar teilnehmen konnten.

J.D. Wagner

Rechtsanwältin

Rechtsanwaltskanzlei

J.D. Wagner

Schiffgraben 17

30159 Hannover

http://www.jdwagner.de

t.: +49-511-54 368 383

f.: +49-511-54 368 384

24 h Notruf: 0163 69 100 10

www.jdwagner.de


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Janine D. Wagner

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten