Fristlose Kündigung: Warum sich eine Kündigungsschutzklage fast immer lohnt

  • 3 Minuten Lesezeit

Insbesondere bei außerordentlichen oder fristlosen Kündigungen kann es sich lohnen, Kündigungsklage einzureichen. Allzu oft haben Kündigungsschutzklagen vor dem Arbeitsgericht kein Bestand, denn eine fristlose Kündigung ist für den Arbeitgeber an hohe Anforderungen geknüpft.

Eine fristlose Kündigung kommt für den Arbeitnehmer in der Regel plötzlich und kann mit vielen negativen Folgen verknüpft sein. Der Arbeitnehmer verliert nicht nur seinen Job von jetzt auf gleich, auch der Arbeitslohn entfällt mit sofortiger Wirkung. Zusätzlich wird die Agentur für Arbeit eine zwölfwöchige Sperrfrist beim Arbeitslosengeld verhängen. Damit erhält der fristlos Gekündigte nicht nur drei Monate lang kein Geld, sondern auch die Gesamtbezugszeit beim Arbeitslosengeld verkürzt sich um diese Zeit. Weiterhin ist eine außerordentliche Kündigung, die naturgemäß in den meisten Fällen eine verhaltensbedingte Kündigung ist, dazu in der Lage, das Ansehen des Arbeitnehmers zu schädigen und Schwierigkeiten bei der Jobsuche zu verursachen.

Vorteile durch Kündigungsklage

Angesichts der Erfolgsaussichten bei Gericht und der negativen Konsequenzen durch die fristlose Kündigung, sollten Arbeitnehmer in Erwägung ziehen, gegen ihre Kündigung vorzugehen. Haben Arbeitnehmer im Kündigungsschutzprozess Erfolg, wird die fristlose Kündigung als unzulässig erklärt und häufig in eine fristgerechte Kündigung umgewandelt. Allein dieser Umstand bringt bereits eine Menge Vorteile für den Arbeitnehmer mit sich:

  • Der Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnisses verschiebt sich um einige Wochen oder Monate nach hinten. Die Kündigungsfrist, wie sie bei ordentlicher Kündigung bestanden hätte, wird eingehalten.
  • Bis zum Ablauf dieser Kündigungsfrist erhält der gekündigte Arbeitnehmer sein volles vertraglich vereinbartes Gehalt.
  • Häufig vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Freistellung, sodass der Arbeitnehmer bis zum Kündigungsfristende nicht einmal arbeiten muss. Seinen Arbeitslohn erhält er dennoch.
  • Außerdem entfällt für die Arbeitsagentur die Rechtsgrundlage zur Verhängung einer dreimonatigen Arbeitslosengeldsperre, wenn aus der fristlosen eine fristgerechte Kündigung wird. Nach Ende der Kündigungsfrist kann der Arbeitnehmer in der Regel nahtlos Arbeitslosengeld beziehen.
  • In manchen Fällen verurteilt das Arbeitsgericht den Arbeitgeber zudem zur Zahlung einer Abfindung an den Arbeitnehmer.

Typische Angriffspunkte in einer fristlosen Kündigung

Zum Einreichen einer Kündigungsschutzklage müssen selbstverständlich Gründe vorliegen, die den Arbeitnehmer beziehungsweise dessen Anwalt die Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung anzweifeln lassen. Eine Kündigungsklage bei fristloser Kündigung ist zum Beispiel gerechtfertigt, wenn:

  • die Kündigung nicht auf schriftlichen Wege mit eigenhändiger Unterschrift erfolgt ist.
  • sie gegen das Mutterschutzgesetz verstößt, weil die Gekündigte schwanger ist oder sich im Mutterschutz befindet. Der Arbeitgeber muss vor Aussprechen einer fristlosen Kündigung einen Antrag bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde stellen.
  • ein Schwerbehinderter gekündigt wird, ohne dass der Arbeitgeber zuvor die Zustimmung des Integrationsamtes eingeholt hat.
  • der Betriebsrat vor Aussprechen der Kündigung nicht angehört wurde, insofern es im Unternehmen einen Betriebsrat gibt.
  • kein wichtiger Kündigungsgrund (etwa eine erhebliche Pflichtverletzung) vorliegt.
  • Je nach Kündigungsgrund kann auch das Fehlen einer vorherigen Abmahnung die Wirksamkeit der fristlosen Kündigung angreifbar machen.

Nach fristloser Kündigung Rat vom Anwalt einholen

Arbeitnehmer, die fristlos gekündigt wurden, sollten anwaltliche Beratung in Erwägung ziehen. Selbst, wenn dem Arbeitnehmer die fristlose Kündigung gerechtfertigt erscheint, weil er eine grobe Pflichtverletzung zu verantworten hat, kann juristischer Rat sinnvoll sein. Ein erfahrener Anwalt erkennt im Kündigungsschreiben unter Umständen Angriffspunkte, die die fristlose Kündigung bei Kündigungsschutzklage unwirksam machen können. Und auch wenn am Ende keine Wiedereinstellung beim alten Arbeitgeber oder eine Abfindung winkt, bringt letztendlich schon die Umwandlung der außerordentlichen in eine ordentliche Kündigung viele Vorteile mit sich.

Ihnen wurde fristlos gekündigt und Sie fragen sich, ob eine Kündigungsschutzklage erfolgversprechend ist? Die Anwälte der Kanzlei VON RUEDEN haben sich unter anderem auf die Durchsetzung von Arbeitnehmerrechten spezialisiert. Wir bieten Ihnen einen unverbindlichen und kostenlosen Kündigungs-Check und eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Die VON RUEDEN-Anwälte können einschätzen, ob sich in Ihrem Fall eine Kündigungsschutzklage lohnt und Sie bei Ihrer Klage in sämtlichen arbeitsrechtlichen Bereichen unterstützen.

Foto(s): Adobe Stock

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Fabian Heyse

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten