Fristversäumung, ein Blick in den Fax-Eingangsserver des Gerichts kann lohnen

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Es ist trotz aller Vorsicht vielen Kollegen schon einmal passiert. Eine Berufungsbegründungs-Frist musste am letzten Tag verlängert werden, vorab per Fax. Der Fax-Einzug des Topgeräts in der Kanzlei hakt. Das Fax wird noch einmal gescannt und gefaxt.

Dann kommt eine Woche später vom Berufungsgericht die Nachricht, die Frist sei versäumt. Es sei nur die nicht unterschriebene, beglaubigte Abschrift per Fax angekommen. Wir überprüfen alles noch einmal, Wiedereinsetzungsantrag folgt. Dann kommt vom Berufungsgericht Wochen später die Nachricht, das Wiedereinsetzungsverfahren sei obsolet geworden. Mehr nicht.

Aus einem Vermerk der Verfahrensakte des Gerichts ergibt sich, dass ein Justizbediensteter die Akte interessehalber durchgesehen hatte. Ihm sei aufgefallen, dass im Wiedereinsetzungsschriftsatz von 2 Faxsendungen in unmittelbarer zeitlicher Nähe die Rede gewesen wäre. Es sei aber nur ein Fax ausgedruckt gewesen. Er habe dann in den Faxserver geschaut und das 2. Fax, vollständig und auch unterschrieben, gefunden und auch noch ausgedruckt zu Gericht gegeben.

Ohne diesen netten Justizbediensteten hätten wir den Fehler bei der Fax Sendung/dem Fax-Empfang wohl kaum aufklären können.

Ich fürchte, auch bei dem beA ist man vor solchen Fehlern nicht geschützt. Es macht keinen Unterschied, ob ich für die besondere E-Mail oder für das Fax einscanne, wenn nicht alle bei Gericht eingehenden Schriftstücke auch ausgedruckt werden. Eine Anfrage bei Gericht mag sich also im Vergleichsfall durchaus lohnen.


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