Frommer Legal Abmahnung 2023 | Hilfe & Tipps von Spezialisten

  • 5 Minuten Lesezeit

Wie kann ich mich gegen eine Frommer Legal Abmahnung 2023 optimal wehren?

Sie haben eine Frommer Legal Abmahnung wegen des Uploads eines Films oder einer TV-Serie erhalten? Die Münchner Anwälte fordern € 938,50, € 980,60 oder mehr und eine Unterlassungserklärung? Wir haben über 9.000 Abmahnungen von Frommer Legal bearbeitet und zeigen Ihnen, wie Sie reagieren müssen und was zu tun ist. 

Hier erhalten Sie Soforthilfe bei einer Frommer Legal Abmahnung. Besuchen Sie unsere Website www.abmahnungs-abwehr.de, dort finden Sie Telefonnummer und Kontaktformular.

Täglich erreichen uns etliche Anrufe von Betroffenen. Auch im Jahre 2023 verschicken die Frommer Legal Rechtsanwälte (ehemals Waldorf Frommer Rechtsanwälte) tausende Abmahnungen wegen aktueller Filme und Serien. 

Schicken Sie das Schreiben an info@anwaltskanzlei-hechler.de, dann erhalten Sie sofort eine kostenlose Einschätzung.

Achtung: Frommer Legal Abmahnungen kommen NIE per E-MAIL! Sollten Sie eine Abmahnung von Frommer per E-Mail erhalten haben, ist das ein Fake.

Unschuldige können wir beruhigen: Wenn Sie nicht der Täter waren, also den Film nicht selbst angeboten haben, sollten Sie zunächst nichts bezahlen und auch keine „modifizierte“ Unterlassungserklärung abgeben. Lesen Sie weiter, wie man unberechtigte Vorwürfe verteidigen kann. Gerne helfen wir Ihnen bundesweit zu fairen Pauschalpreisen.

Was sind die Forderungen der Frommer Legal Rechtsanwälte?

Die Frommer Legal Rechtsanwälte aus München vertreten bekannte Firmen bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing. In den Abmahnungen fordern die Anwälte die Betroffenen auf, einen Betrag von z. B. € 938,50 oder € 980,60 für einen Film zu bezahlen. Dieser Betrag setzt sich aus Anwaltskosten und Schadenersatz zusammen. 

Die Hauptforderung der Abmahnung ist die Unterlassungserklärung. Diese gilt lebenslang und soll zukünftige Urheberrechtsverletzungen verhindern, indem man eine Vertragsstrafe bei Zuwiderhandlung verspricht. 

Sinn dieser Abmahnungen ist es, die rechtliche Auseinandersetzung möglichst schnell zu beenden. Hierzu werden die Abgemahnten mit kurzen Fristen massiv unter Druck gesetzt. Wenn Sie unschuldig sind, muss man prüfen, wie Sie dies notfalls vor Gericht beweisen könnten. Wenn es Beweisprobleme gibt, kam man die Sache auch sofort zu einem erhebliche reduzierten Preis erledigen. 

Beachten Sie: Nehmen Sie die Abmahnung sehr ernst. Es handelt sich weder um Betrug noch sog. Abzocke, daher ist eine Frommer-Abmahnung kein Fall für die Verbraucherzentrale. Hintergrund der Forderungen ist der Vorwurf, der Abgemahnte habe eine Datei illegal in einer Internet-Tauschbörse angeboten. Es geht um das illegale Verbreiten von Dateien (Filesharing) und nicht um das Anschauen oder Herunterladen. Auch die Angebotszeit von nur wenigen Sekunden stellt eine Urheberrechtsverletzung dar. Sie müssen davon ausgehen, dass dieser illegale Upload tatsächlich stattgefunden hat. Ob Sie als Anschlussinhaber dafür haften, ist eine ganz andere Frage.

Was soll ich nach Erhalt der Frommer Abmahnung tun?

Lassen Sie sich von den kurzen Fristen nicht irritieren. Da die Rechtslage im Detail sehr kompliziert ist, sollten Sie unbedingt einen spezialisierten Anwalt beauftragen. Versuchen Sie nicht, sich selbst zu verteidigen. Die Rechtslage ist oft anders, als Sie denken. Auch helfen Tipps aus einem Internet-Forum nicht weiter. Jeder Fall ist anders. 

Tipp: Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung. Unsere jahrelangen Erfahrungen mit Frommer-Abmahnungen zeigen: Viele Betroffene haften überhaupt nicht und müssen eine einzige der Forderungen erfüllen, sondern nur der Täter. Die Rechtsanwälte verfolgen die Angelegenheit oft nicht mehr gegen Sie weiter, wenn Sie den Täter nennen können.

Vorteil: Unsere Kosten für die gesamte außergerichtliche Vertretung sind pauschal., wenn wir die Sache sofort durch eine Einigung beenden.  

Wie kann man die eigene Haftung wirksam widerlegen und die Forderungen entkräften?

Tatsächlich sind viele Abgemahnte unschuldig. Hat der Abgemahnte die Datei (z. B. Film) nicht selbst angeboten, haftet er weder als Täter noch als Störer. Folglich muss er keine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben und auch nichts bezahlen. Dies muss juristisch dargestellt und der Gegenseite vermittelt werden. 

Eine Verteidigung nach dem Motto „niemand hat etwas gemacht“ ist allerdings juristisch wertlos. Denn Sie müssen davon ausgehen, dass tatsächlich jemand die in der Waldorf Frommer-Abmahnung bezeichnete Datei über Ihren Internetanschluss angeboten hat. Die Verletzung der Urheberrechte hat also stattgefunden. 

Das Wichtigste nach Erhalt der Frommer-Abmahnung ist, dass Sie eine spezialisierte Anwaltskanzlei mit Ihrer Verteidigung beauftragen. Ein Anwalt mit viel Erfahrung kann juristisch genau argumentieren, warum Sie nicht haften. Außerdem können wir mit unseren jahrelangen Erfahrungen gut einschätzen, welche Verteidigung für Sie die beste ist. Als Unschuldiger sind Sie ohne anwaltliche Hilfe chancenlos gegen die Frommer Legal Rechtsanwälte.

Wer haftet bei der Frommer Abmahnung?

Zunächst gilt der Abgemahnte als Verantwortlicher der Urheberrechtsverletzung. Immerhin ist es sein Internetanschluss. Sobald jedoch andere Personen als Täter in Frage kommen, z. B. der Partner, Kinder, Besucher, Airbnb-Mieter oder andere, gilt diese Vermutung nicht mehr. Schwerpunkt der anwaltlichen Verteidigung ist daher die Entkräftung dieser Vermutung. 

Hierbei hat der Abgemahnte die Pflicht, die Mitnutzer des Internetanschlusses zu befragen, wer für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich ist. Outet sich der Täter, muss dieser der Gegenseite mitgeteilt werden. Natürlich haftet der Täter dann selbst. 

Wenn niemand den Download bzw. das Filesharing zugibt, hat der Abgemahnte dann vor Gericht massive Beweisprobleme. Es reicht dann, dass die Frommer Legal Rechtsanwälte nachweisen, dass die Urheberrechtsverletzung stattgefunden hat. In diesen Fällen sollte sich der Abgemahnte besser sofort einigen.

Die Störerhaftung: Haften Eltern für ihre Kinder? 

Die Störerhaftung wird oft missverstanden. Sie ist keine automatische Haftung des Anschlussinhabers. Unter Störerhaftung versteht man die Haftung für andere wie z. B. Kinder. Sie greift nur dann, denn der Abgemahnte nicht der Täter war, er aber Sicherungspflichten verletzt hat. Dies kommt in der Regel nur bei Minderjährigen in Betracht. Wer den Kindern das Filesharing nicht verboten hat, haftet als Störer.

Hilfe & Tipps: Rufen Sie uns bei einer Frommer Legal Abmahnung  bundesweit an!

Wenn auch Sie eine Frommer Legal Abmahnung erhalten haben, können Sie uns jederzeit über unser Kontaktformular unter Frommer Legal Abmahnung erreichen. Unsere Telefonnummer finden Sie ebenso hier. Bitte schicken Sie uns E-Mails aus Gründen der Verschwiegenheit nur über unsere Website.

Wir sind eine Anti-Abmahn-Kanzlei der ersten Stunde und haben seit 2009 über 9.000 Abmahnungen der Frommer Legal Rechtsanwälte bearbeitet. 

Update 2023:

Die Frommer Legal Rechtsanwälte verschicken konsequent gerichtliche Mahnbescheide (z. B. Coburg) für Altfälle aus den Jahren 2010, 2011, 2012, 2019 und auch 2020. Rufen Sie uns dringend an, wenn Sie einen Frommer Legal Mahnbescheid erhalten haben.  

Die Anwaltskanzlei Hechler steht für:

  • Erfahrung mit über 9.000 Frommer Legal-Abmahnungen 
  • Faire Pauschalpreise & realistische Beratung
  • Bundesweite Hilfe

Gerne helfen wir Ihnen. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

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Foto(s): Matthias Hechler

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