Frommer Legal - Abmahnung wegen "Everything Everywhere All at Once"

  • 6 Minuten Lesezeit

Frommer Legal spricht auch im Jahr 2023 Abmahnungen für die LEONINE Licensing GmbH wegen unerlaubten Filesharings aus. Uns liegt eine aktuelle Frommer Legal-Abmahnung vor, in der behauptet wird, der Film "Everything Everywhere All at Once" sei öffentlich zugänglich gemacht worden sein. Wie so oft muss dringend davon abgeraten werden, die beigefügte Unterlassungserklärung abzugeben. Stattdessen sollte ein spezialisierter Rechtsanwalt konsultiert werden.

Was ist „Everything Everywhere All at Once“?

"Everything Everywhere All at Once" ist ein Science-Fiction Film, der die Geschichte einer Frau erzählt, die in einem Teppichgeschäft arbeitet, aber plötzlich in eine andere Dimension gezogen wird. Dort stellt sie fest, dass sie eine wichtige Rolle in einem interdimensionalen Krieg spielt. Sie ist eine "Schlüsselperson", die die Macht hat, alle Dimensionen zu kontrollieren und zu retten, falls sie es schafft, die Barrieren zwischen den verschiedenen Welten zu überwinden.

Warum spricht Frommer Legal Abmahnungen wegen des Films "Everything Everywhere All at Once" aus?

Frommer Legal glaubt zu wissen, dass über den Internetanschluss unseres Mandanten der Film "Everything Everywhere All at Once" in einer Tauschbörse öffentlich zugänglich gemacht worden sein soll. Frommer Legal kannte aber nur diese IP-Adresse und wusste nicht, welchem Anschluss sie zugewiesen war. Deshalb wandten sie sich an das Landgericht Köln und erwirkten einen gerichtlichen Beschluss. In diesem wurde dem Internet-Provider erlaubt, Name und Adresse unseres Mandanten herauszugeben; diesem sei die IP-Adresse zum ermittelten Zeitpunkt zugewiesen gewesen. 

Was verlangt Frommer Legal?

Nach Erhalt dieser Daten sprach Frommer Legal eine "Everything Everywhere All at Once" Abmahnung aus und forderte unseren Mandaten auf es zu unterlassen, den Film "Everything Everywhere All at Once" über das BitTorrent-System zum Abruf bereit zu halten. Frommer Legal verlangt die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Schadensersatz und Kostenerstattung.

Ist die Forderung von Frommer Legal in der "Everything Everywhere All at Once"

 Abmahnung nach einer Unterlassungserklärung berechtigt?

Wenn auch Sie eine Frommer Legal Abmahnung wegen des Films „Everything Everywhere All at Once“ erhalten haben, empfehlen wir, zunächst keine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, sondern vorher den Rat eines spezialisierten Rechtsanwalt zu suchen. Zwar sollten Sie eine Unterlassungserklärung abgeben, wenn Sie selbst den Film „Everything Everywhere All at Once“ in einer Tauschbörse genutzt haben. Die Formulierung einer solchen Erklärung muss jedoch sehr sorgfältig sein. Das hat den Grund, weil mit einer Unterlassungserklärung ein Unterlassungsvertrag geschlossen wird, der zeitlich unbegrenzt wirkt und nur unter bestimmten Bedingungen gekündigt werden kann. Näheres erläutern wir Ihnen gern.

Ist die Unterlassungserklärung von Frommer Legal für "Everything Everywhere All at Once" in Ordnung?

In der Abmahnung behauptet Frommer Legal, dass der Film "Everything Everywhere All at Once" nicht ohne die Erlaubnis der Rechteinhaberin, also wohl der LEONINE Licensing GmbH, kopiert und zugänglich gemacht werden darf. Das ist so nicht richtig.

Das Urheberrecht kennt einerseits so genannte Schranken, die es Nutzern erlauben, Werke ohne die Erlaubnis der Rechteinhaber zu kopieren, z. B. zum privaten Gebrauch. Andererseits werden bestimmte Nutzungen gar nicht verboten. Das gilt z. B. für das Bereithalten eines Werkes wie den Film "Everything Everywhere All at Once", wenn dies nicht öffentlich geschieht, wenn also nicht beliebige Personen auf die Filmdatei zugreifen können.

Dementsprechend ist es auch nicht verboten, Werke wie den Film "Everything Everywhere All at Once" beispielsweise Familienmitgliedern zugänglich zu machen, denn Familie ist keine Öffentlichkeit. Die Unterscheidung zwischen öffentlicher und nichtöffentlicher Zugänglichmachung ist hier wichtig, weil Frommer Legal in der Unterlassungserklärung verlangt, es ab sofort zu unterlassen, den Film "Everything Everywhere All at Once" über das BitTorrent-Protokoll im Internet zum elektronischen Abruf bereitzuhalten, ohne das in irgendeiner Form einzuschränken.

Es ist jedoch denkbar, dass eine Torrent-Datei, die den Film "Everything Everywhere All at Once" enthält, nur einem begrenzten Empfängerkreis zugänglich gemacht wird, beispielsweise in einer geschützten Umgebung oder wenn die Datei mit einem Passwort geschützt wird. Eine solche Nutzung wäre nicht öffentlich und daher erlaubt. Das bedeutet aber, dass Frommer Legal mit der Unterlassungserklärung auch potentiell zulässige Nutzungen verbietet.

Was heißt das?

Wenn Frommer Legal in ihrer Unterlassungserklärung sowohl verbotene als auch erlaubte Nutzungen verbieten will, geht die Unterlassungserklärung über die ursprünglich behauptete Rechtsverletzung hinaus. 

Es kann nicht oft genug darauf hingewiesen werden, dass die erlaubte Nutzung des Films “Everything Everywhere All at Once” nicht rechtsverletzend ist. Frommer Legal unterlässt das in der Abmahnung und behauptet demgegenüber, die vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung sei auf die abgemahnte Rechtsverletzung beschränkt. Das ist jedoch nicht der Fall. Daher ist es denkbar, dass die Abmahnung wegen der behaupteten Rechtsverletzungen an dem Film "Everything Everywhere All at Once" unwirksam ist.

Welche Folgen hat die Unwirksamkeit der "Everything Everywhere All at Once" Abmahnung?


Wenn Frommer Legal eine unwirksame Abmahnung wegen der Nutzung des Films "Everything Everywhere All at Once" ausgesprochen haben sollte, gäbe es keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Abmahnung. Empfänger einer Abmahnung sollen nicht eingeschüchtert werden und sich zu mehr verpflichten als notwendig ist, um einen Unterlassungsanspruch zu erfüllen. Daneben könnte der Anschlussinhaber seinerseits wegen der unwirksamen Abmahnung von Frommer Legal einen Anspruch auf Erstattung der Kosten zur Abwehr der Abmahnung haben.

Ist die Unterlassungserklärung von Frommer Legal denn sonst in Ordnung?

Frommer Legal formuliert in der Unterlassungserklärung, dass die Vertragsstrafe nach billigem Ermessen bestimmt und im Streitfall vom zuständigen Landgericht überprüft werden kann. Das ist gefährlich. Landgerichte sind nämlich für Verfahren zuständig, die einen Streitwert von über 5.000,00 EUR haben. Wenn Frommer Legal die Überprüfung beim Landgericht wissen will, kann das so verstanden werden, dass die Höhe einer Vertragsstrafe in jedem Fall über 5.000,00 EUR liegen muss. Eine so hohe Vertragsstrafe muss jedoch in Fällen wie dem Filesharing des Films "Everything Everywhere All at Once" nicht versprochen werden. Auch das könnte zur Unwirksamkeit der Abmahnung von Frommer Legal mit den oben dargestellten Folgen führen.

Bestehen die Zahlungsansprüche, die Frommer Legal geltend macht?

Die Forderung von 700,00 EUR Schadensersatz für die Nutzung des Films "Everything Everywhere All at Once" ist hoch. Es bestehen aber immer Möglichkeiten, den Betrag in Verhandlungen mit Frommer Legal zu reduzieren oder unter Umständen auch gar nichts bezahlen zu müssen. Bei Filmen, die sich nicht mehr in der relevanten Verwertungsphase vor oder kurz nach Veröffentlichung befinden, gibt es gute Ansatzpunkte. Das dürfte auch bei dem Film „Everything Everywhere All at Once“ der Fall sein, denn dieser wurde vor mehr als einem Jahr veröffentlicht. DVD und BluRay sind inzwischen für weniger als 9,00 EUR zu haben.

Hat Frommer Legal denn wenigstens die Kostenerstattung richtig berechnet?

Auch die Kosten, die Frommer Legal erstattet verlangt, könnten überhöht sein. Die Höhe der Kostenerstattung richtet sich nach dem Gegenstandswert. Dieser könnte zu hoch bemessen sein.

Was soll ich tun, wenn ich eine Abmahnung von Frommer Legal wegen “Everything Everywhere All at Once“ erhalten habe?

Nehmen Sie die Frommer Legal Abmahnung ernst - auch wenn es um einen anderen Film oder eine Serie geht. Es spricht eine große Wahrscheinlichkeit dafür, dass über Ihren Internetanschluss tatsächlich eine Rechtsverletzung begangen wurde. Ob Sie hierfür allerdings persönlich einzustehen haben, ist damit nicht gesagt.

Geben Sie keine Unterlassungserklärung ab, bevor Sie den Rat eines spezialisierten Rechtsanwalts gesucht haben.

Zahlen Sie nicht voreilig den geforderten Betrag.

Wir beraten Sie gern und stehen Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung zur Seite. Dr Wachs Rechtsanwälte haben schon:

  • 1. Viele hundert Gerichtsverfahren im Filesharing erfolgreich geführt.
  • 2. Viele tausend Filesharing Abmahnungen bearbeitet.
  • 3. Bieten unter 040 411 88 15 70 seit knapp 15 Jahren eine kostenlose Ersteinschätzung IM Umgang mit einer Filesharing Abmahnung
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Foto(s): Adobe Stock

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