Frommer Legal: Abmahnung wegen Rick and Morty

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Frommer Legal spricht Abmahnungen für Warner Bros. Entertainment Inc. wegen unerlaubten Filesharings aus. Konkret geht es darum, dass Folgen der Fernsehserie „Rick and Morty“ zugänglich gemacht worden sein sollen. Wie so oft muss auch hier dringend davon abgeraten werden, die beigefügte Unterlassungserklärung abzugeben. Stattdessen sollte ein spezialisierter Rechtsanwalt konsultiert werden.

Was ist „Rick and Morty”

"Rick and Morty" ist eine animierte Science-Fiction-Serie, die 2013 zum ersten Mal auf dem US-amerikanischen Fernsehsender Adult Swim ausgestrahlt wurde. Sie handelt von einem genialen, aber exzentrischen Wissenschaftler namens Rick Sanchez und seinem naiven Enkel Morty, die zusammen durch Raum und Zeit reisen und dabei in verschiedene Abenteuer verwickelt werden.

Warum spricht Frommer Legal Abmahnungen aus?

Frommer Legal ließ ermitteln, dass über einen Internetanschluss zwei Folgen der amerikanischen Zeichentrickserie „Rick and Morty“ öffentlich zugänglich gemacht worden sein sollen. Dies geschah über eine sogenannte Tauschbörse, also ein Filesharing-System. Frommer Legal ermittelte die IP-Adresse des Anschlusses und erwirkte einen gerichtlichen Beschluss, mit dem dem Internet-Provider gestattet wurde, Name und Adresse derjenigen Person herauszugeben, dem diese IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesen war. 

Was will Frommer Legal?

Nachdem Frommer Legal diese Daten erhalten hatte, sprachen sie eine Abmahnung aus. Hierin forderte Frommer Legal die Anschlussinhaberin auf, es zu unterlassen, die beiden Folgen von „Rick and Morty“ über das bittorrent-System zum Abruf bereit zu halten. Frommer Legal verlangt die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Schadensersatz und Kostenerstattung.

Ist die Forderung von Frommer Legal nach einer Unterlassungserklärung berechtigt?

Nach Meinung von Frommer Legal stehen die Rechte an den Folgen von „Rick and Morty“ der Warner Bros. Entertainment Inc. zu. Das ist möglich.Wenn Sie selbst deren Rechte durch Filesharing verletzt haben, sollten Sie zwar eine Unterlassungserklärung abgeben, aber zuvor Rat bei einem spezialisierten Rechtsanwalt einholen, denn eine Unterlassungserklärung wirkt zeitlich unbegrenzt und muss daher sehr sorgfältig formuliert werden.Wenn Sie selbst nicht Täter des Filesharings waren, kann die Abgabe einer Unterlassungserklärung entbehrlich sein, da Sie nur in wenigen Fällen für das Filesharing anderer Personen einzustehen haben.  Grundsätzlich haften Sie nicht für Filesharing, das von erwachsenen Familienmitgliedern oder Gästen begangen wurde. Anders ist es, wenn Täter ein minderjähriges Kind ist. In einem solchen Fall müssen Sie nur dann nicht haften, wenn Sie das Kind zuvor ausreichend über die Rechtswidrigkeit des Filesharings belehrt haben.Es kann aber dennoch sinnvoll sein, sich zur Unterlassung zu verpflichten, um dem Risiko einer Unterlassungsklage zu entgehen. Näheres erläutern wir Ihnen gern.

Ist die Unterlassungserklärung von Frommer Legal für „Rick and Morty“ in Ordnung?

Frommer Legal weist darauf hin, dass geschützte Werke wie Folgen der Serie „Rick and Morty“ nicht ohne die Erlaubnis der Rechteinhaber, hier also der Warner Bros. Entertainment Inc., kopiert und zugänglich gemacht werden dürfen. Das ist so nicht vollkommen zutreffend. Das Urheberrecht kennt durchaus so genannte Schranken, die es Nutzern erlauben, Werke ohne die Erlaubnis der Rechteinhaber zu kopieren, nämlich zum privaten Gebrauch. Auch die Zugänglichmachung, also das Bereithalten zum Abruf, ist nicht grundsätzlich verboten, sondern nur, wenn ein Werk der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Erlaubt ist es jedoch, Werke wie Folgen von „Rick and Morty“ beispielsweise Familienmitgliedern zugänglich zu machen; das wäre keine Öffentlichkeit. Das ist deshalb wichtig, weil Frommer Legal in der Unterlassungserklärung von der Anschlussinhaberin verlangt, es ab sofort zu unterlassen, zwei Folgen der Serie „Rick and Morty“ über das bittorrent-Protokoll im Internet zum elektronischen Abruf bereitzuhalten. Es erscheint jedoch denkbar, dass eine Torrent-Datei, die eine oder mehrere Folgen der Serie „Rick and Morty“ enthält, nur einem begrenzten Empfängerkreis zugänglich gemacht wird, beispielsweise in einer geschützten Umgebung oder wenn die Datei mit einem Passwort geschützt wird. Eine solche private Nutzung wäre jedoch erlaubt. Das bedeutet aber, dass Frommer Legal mit ihrer Unterlassungserklärung auch potentiell zulässige Nutzungen verbieten will. Wenn Frommer Legal in ihrer Unterlassungserklärung sowohl verbotene als auch erlaubte Nutzungen verbieten wollen, ist der Inhalt der Unterlassungserklärung weiter als die ursprünglich behauptete Rechtsverletzung, denn diese betraf nur die unerlaubte Nutzung. Die erlaubte Nutzung ist nicht rechtsverletzend. Wenn aber die Unterlassungserklärung tatsächlich über die abgemahnte Rechtsverletzung hinausgeht, hätte Frommer Legal in der Abmahnung darauf hinweisen müssen.Weil Frommer Legal das nicht getan hat, ist es denkbar, dass die Abmahnung wegen der behaupteten Rechtsverletzungen an den beiden Folgen der Serie „Rick and Morty“ unwirksam ist.

Was bedeutet das?

Wenn Frommer Legal eine unwirksame Abmahnung ausgesprochen hat, haben sie keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Abmahnung. Der Gesetzgeber wollte verhindern, dass Empfänger einer Abmahnung eingeschüchtert werden und sich zu mehr verpflichten als es notwendig ist. Daneben könnte die Anschlussinhaberin wegen der unwirksamen Abmahnung von Frommer Legal einen Anspruch auf Erstattung ihrer Kosten zur Abwehr der Abmahnung haben.

Ist die Unterlassungserklärung von Frommer Legal denn sonst in Ordnung?

Frommer Legal formuliert in der Unterlassungserklärung, dass die Vertragsstrafe nach billigem Ermessen bestimmt und im Streitfall vom zuständigen Landgericht überprüft werden kann. Das ist gefährlich. Landgerichte sind nämlich für Verfahren zuständig, die einen Streitwert von über 5.000,00 EUR haben. Wenn Frommer Legal die Überprüfung beim Landgericht wissen will, kann das so verstanden werden, dass die Höhe einer Vertragsstrafe in jedem Fall über 5.000,00 EUR liegen muss. Eine derartige Vertragsstrafe zu versprechen kann jedoch in Fällen wie dem Filesharing zweier Folgen der Serie „Rick and Morty“ nicht verlangt werden. Auch das könnte zur Unwirksamkeit der Abmahnung von Frommer Legal mit den oben dargestellten Folgen führen.

Bestehen die Zahlungsansprüche, die Frommer Legal geltend macht?

800,00 EUR Schadensersatz für die Nutzung zweier Folgen von „Rick and Morty“ ist ein hoher Betrag. Es gibt aber immer Möglichkeiten, ihn in Verhandlungen mit Frommer Legal zu reduzieren oder unter Umständen auch gar nichts bezahlen zu müssen

Hat Frommer Legal denn wenigstens die Kostenerstattung richtig berechnet?

Auch die Kosten, die Frommer Legal erstattet haben möchte, dürften überhöht sein. Die Höhe der Kostenerstattung richtet sich nach dem Gegenstandswert. Richtig ist, dass Frommer Legal den Wert der Unterlassung mit 1.000,00 EUR angegeben hat; das ergibt sich aus dem Gesetz. Frommer Legal addiert in der Abmahnung jedoch den Wert des Schadensersatzes hinzu. Das ist in derartigen Fällen nach unserer Auffassung unzulässig. Für die Kostenberechnung darf Frommer Legal lediglich den höheren Wert von beiden (Unterlassung und Schadensersatz) heranziehen und die Beträge nicht addieren.

Kann es sein, dass ich noch weitere Abmahnungen von Frommer Legal erhalte?

Grundsätzlich besteht natürlich gerade bei einer Serie die Gefahr, dass nicht nur ein oder zwei Werke geladen wurden. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass Frommer Legal keine Ermittlungsergebnisse zurückhält, um nach einer Einigung weitere Ansprüche wegen vorheriger Rechtsverletzungen durchzusetzen. Wenn Sie allerdings nach Abgabe einer Unterlassungserklärung weitere Rechtsverletzungen begehen, müssen Sie auch mit einer weiteren Abmahnung rechnen.

Was soll ich tun, wenn ich eine Abmahnung von Frommer Legal wegen „Rick and Morty“ erhalten habe?

Nehmen Sie die Abmahnung ernst. Es spricht eine große Wahrscheinlichkeit dafür, dass über Ihren Internetanschluss tatsächlich eine Rechtsverletzung begangen wurde. Ob Sie hierfür allerdings persönlich einzustehen haben, steht auf einem anderen Blatt.

Geben Sie keine Unterlassungserklärung ab, bevor Sie den Rat eines spezialisierten Rechtsanwalts gesucht haben.

Zahlen Sie nicht voreilig den geforderten Betrag.

Foto(s): Alexander Wachs; Adobe Stock

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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