Frommer Legal - Uraltklagen

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Filesharing-Abmahnungen von Frommer Legal kommen mehr oder weniger unerwartet. Wer selbst an einer Tauschbörse teilgenommen hat, wird sich über eine solche Abmahnung ärgern, aber wirklich überrascht wird er davon wohl nicht. Und wer vor vielen Jahren einmal eine Frommer Legal Filesharing-Abmahnung erhalten hat, hat vielleicht längst mit dem Filesharing aufgehört und geglaubt, alles sei erledigt.

Dann mag es für manch einen doch überraschend sein, nach fast zehn Jahren einen Mahnbescheid oder eine Klage zu bekommen, in der Frommer Legal jetzt noch Schadensersatz fordert. So ging es einem unserer Mandanten. Wie kann das sein?

Was war geschehen?

Anfang 2013 hatte unser Mandant eine Filesharing-Abmahnung von Frommer Legal (damals noch Walsdorf Frommer Rechtsanwälte) erhalten. Darin war ihm vorgeworfen worden, er habe den Film „Haywire“ in ein Filesharing-Netzwerk gestellt und so öffentlich zugänglich gemacht. Frommer Legal hatte nach der Filesharing-Abmahnung noch fünf weitere Schreiben verschickt, dann aber für acht Jahre geschwiegen. Erst fast zehn Jahre nach der Abmahnung folgte die Klage.

Worum geht es bei dem Film „Haywire“?

"Haywire" ist ein actiongeladener Film, der 2011 unter der Regie von Steven Soderbergh entstand. Der Film kombiniert Elemente des Thrillers und des Agentenfilms. Die Handlung dreht sich um eine hochqualifizierte Geheimagentin, die für eine private Sicherheitsfirma arbeitet. Als sie bei einem Einsatz in Dublin verraten und fast getötet wird, nimmt sie den Kampf auf, um die Hintermänner zur Rechenschaft zu ziehen.

Sind die Forderungen nicht längst verjährt?

Forderungen verjähren. Das bedeutet, dass Sie die Zahlung verweigern können. Sie müssen sich ausdrücklich auf die Verjährung berufen.  Rein rechtlich gesehen besteht die Forderung weiter, sie kann aber nicht mehr durchgesetzt werden. Je nach Art der Forderung gibt es verschiedene Zeiträume, in denen sie verjähren. Die normale Frist beträgt drei Jahre. Die sind natürlich hier längst abgelaufen. Dementsprechend verlangt Frommer Legal in der Klage auch keine Abmahnkosten erstattet.

Und der Schadensersatz verjährt nicht?

Auch Schadensersatzansprüche verjähren regelmäßig nach drei Jahren. Aber hier gibt es Ausnehmen, eine betrifft ausgerechnet den Schadensersatz beim Filesharing. Und die ist kompliziert.

Auch wenn der Schadensersatzanspruch an sich verjährt ist, muss man doch die Dinge herausgeben, die man durch eine unerlaubte Handlung erlangt hat. Das bestimmt § 852 BGB. Dieser Anspruch verjährt nach zehn Jahren. Die unerlaubte Handlung ist einfach: Das ist das Filesharing. Aber was haben Sie daraus erlangt? Und kann das herausgegeben werden?

Lizenzklau?

Der BGH ist der Meinung, dass bei Urheberrechtsverletzungen eine Lizenz genutzt, aber nicht bezahlt wird. Ursprünglich ging es bei dieser Rechtsprechung um die Nutzung von Bildern im Internet oder um die Musiknutzung bei Straßenfesten. Das ist auch nachvollziehbar, denn es bestehen ja Lizenzierungsmodelle für Fotos und Musik, beispielsweise bei der GEMA. Und wer Musik dann unerlaubt nutzt, nimmt sich gewissermaßen eine solche Lizenz.

Wertersatz für eine Lizenz

Diese Lizenz müsste nach § 852 BGB dann zurückgegeben werden. Das geht natürlich nicht, denn die Musik wurde ja schon gespielt. Und hier kommt § 818 Abs. 2 BGB ins Spiel: Ist die Herausgabe wegen der Beschaffenheit nicht möglich, so ist der Wert zu ersetzen. Das trifft genau urheberrechtliche Lizenzen. Dementsprechend muss der Wert der Lizenz erstattet werden, die sich ein Nutzer genommen hat.

Wertersatz für eine Lizenz, die es nicht gibt?

Das betrifft zunächst nur solche Fälle, in denen es für eine Nutzung tatsächlich eine Lizenz gibt. Beim Filesharing ist das nicht der Fall, es gibt keine Lizenzen für Filesharing. Deshalb haben viele Leute die Herausgabeansprüche auf Filesharing für nicht anwendbar gehalten. Das sah der BGH anders: In seiner Entscheidung „Everytime we touch“ vom 12.05.2016 (Az. I ZR 48/15) hat er festgehalten, dass das „Erlangte“ mit einer fiktiven Lizenz berechnet werden kann. 

Und diese fiktive Lizenz wird dann im Wege der Lizenzanalogie berechnet. Sie entspricht dem Schadensersatz. Faktisch bedeutet das, dass Schadensersatzansprüche beim Filesharing erst nach zehn Jahren verjähren. Der Schadensersatzanspruch ist zwar verjährt, aber der Anspruch auf Herausgabe des Wertes noch nicht. Eine bittere Pille für alle, die meinten, nach fast zehn Jahren ihre Ruhe zu haben.

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