Führerschein-Entzug und „harte Drogen“ - was man doch noch tun kann bei Kokain, Amphetamin, MDMA, LSD, Heroin - TEIL II
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Wie in meinem vorangegangenen Rechtstipp zu Führerschein Entzug und „harte Drogen“ (hier zu lesen) ausführlich dargelegt, führt im Regelfall bereits der einmalige Konsum harter Drogen zur Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen – und mit „einmaligem Konsum“ ist tatsächlich auch nur dieser gemeint: Sie müssen keinesfalls unter Drogeneinfluss Auto gefahren sein, um als ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeugs zu gelten. Gilt man als ungeeignet, dann wird die Fahrerlaubnis unmittelbar entzogen. Unmittelbar bedeutet, ohne eine vorherige Anordnung der Behörde zu einer MPU, einem ärztlichen Gutachten oder Ähnlichem, um Ihre Fahreignung feststellen zu lassen.
Ist dann die Fahrerlaubnis entzogen worden und der Führerschein bei der Behörde abgegeben worden, müssen Sie einen Antrag auf Neuerteilung stellen, um Ihren Führerschein wiederzuerlangen. Und dann kommt die Fahrerlaubnisbehörde und möchte ein MPU-Gutachten von Ihnen, dass Ihnen Ihre (wiedergewonnene) Fahreignung bescheinigt. Die Begutachtungsstellen benötigen dann aber in der Regel über einen Zeitraum von einem Jahr Abstinenzbelege (bis zu 15 Monaten), damit Sie eine Begutachtung überhaupt bestehen können, was bedeutet, dass Sie Ihre Fahrerlaubnis eine sehr, sehr lange Zeit nicht wieder bekommen können.
Für den Fall, dass sich die Fahrerlaubnisbehörde aber erst nach über einem Jahr nach dem Vorfall, den Sie im Zusammenhang mit harten Drogen hatten, bei Ihnen meldet (was nicht selten vorkommt), ist eine unmittelbare Fahrerlaubnisentziehung für die Behörde nicht mehr so einfach möglich. Hierzu habe ich in meinen Rechtstipp Führerschein Entzug und „harte Drogen“ (hier zu lesen) berichtet. Die herrschende Rechtsprechung sieht eine Fahrerlaubnisentziehung in einem solchen Fall als unverhältnismäßig an. Auch wenn es in den unteren Instanzen der Verwaltungsgerichte vereinzelt zu entgegengesetzten Entscheidungen kommt und eine Fahrerlaubnisentziehung der Behörden auch nach über einem Jahr nach dem Drogenvorfall als verhältnismäßig angesehen werden kann – je nach Sachverhalt im Einzelfall -, besteht in dieser Konstellation in der Regel eine sehr gute Möglichkeit, seinen Führerschein nicht abgeben zu müssen. Zwar darf die Fahrerlaubnisbehörde dann immer noch eine MPU verlangen, aber Sie muss Ihnen hierfür ausreichend Zeit einräumen – insbesondere für die mindestens 1 Jahr dauernden Abstinenznachweise – und in dieser Zeit bleiben Sie im Besitz Ihrer Fahrerlaubnis und dürfen weiter Auto fahren.
In gerichtliche Verfahren kann dies auch dadurch erreicht werden, dass sich durch einen Hinweis des Richters zur rechtlichen Lage der Rechtswidrigkeit einer Entziehung der Fahrerlaubnis an die Behörde der Prozess erledigt. Dass heißt, dass der Richter der Behörde mitteilt, dass er die Entziehung ebenfalls für rechtwidrig erachtet und beabsichtigt, die Anordnung der Behörde aufzuheben. Dann regt der Richter an, die Behörde möge doch nun den rechtswidrigen Entzug der Fahrerlaubnis selber aufheben und den Führerschein wieder herausgeben – was die Behörde im Regelfall auch macht. In einem solchen Fall muss die Behörde zudem die Kosten für das Gerichtsverfahren übernehmen. Ein Schreiben in einem meiner letzten Verfahren sieht dann so aus:

Aber aufgrund der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte zur Rechtswidrigkeit der Fahrerlaubnisentziehung nach über einem Jahr nach dem Drogenvorfall auch im Fall von harten Drogen kann nach anwaltlicher Darlegung der Rechtslage eine Entziehung von vorneherein vermieden werden, so dass schon kein gerichtliches Verfahren notwendig wird. Die Behörde wird in einem solchen Fall zwar in der Regel eine MPU anordnen, sie wird aber bis zur Beibringung des Gutachtens ausreichend Zeit gewähren, was im Regelfall aufgrund der nötigen Abstinenznachweise ein Jahr betragen wird. In dieser Zeit dürfen Sie dann weiterhin noch Auto fahren und im Fall, dass Sie ein positives Gutachten vorlegen können, kommt es zu keinem Zeitpunkt zu einem Verlust des Führerscheins.
In einem meiner letzten Fälle mit gleichen Sachverhalt ist die Behörde nach meinem anwaltlichen Schreiben unter Darlegung der Rechtsprechung entsprechend vorgegangen. Die seitens der Behörde beabsichtige Fahrerlaubnisentziehung wurde in eine MPU "umgewandelt" und der Verlust des Führerscheins konnte abgewendet werden. Im Schreiben hieß es:

Es gibt also auch in den aussichtlosen Fällen häufig eine Möglichkeit seine Fahrerlaubnis zu retten. Voraussetzung ist natürlich immer, dass Sie Ihren Drogenkonsum auch einstellen. Es bleibt eben immer dabei, dass der Konsum harter und Drogen und Autofahren nicht zusammenpassen und in einem solchen Fall keine Fahreignung gegeben ist.
Bei Beratungsbedarf stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sie erreichen mich unter der Telefonnummer 0421-695 256 27 oder unter der E-Mail office@rechtsanwaeltin-sfischer.de
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