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Führerschein im Ausland machen, weil der deutsche eingezogen wurde?

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Ihre Fahrerlaubnis ist weg, sie brauchen aus irgendwelchen Gründen dringend wieder ihre Fahrerlaubnis.

Die Hürden für eine Wiedererlangung der Fahrerlaubnis ist in Deutschland sehr hoch, sowohl zeitlich als auch kostenintensiv.

Irgendwann kommt man spätestens im Bekanntenkreis darauf zu sprechen, dass statt in Deutschland viel Geld und Zeit für den Wiedererwerb aufgebracht wird (MPU etc.), man einfach in ein Nachbarland fährt und da neben einem kleinen Urlaub eine örtliche Fahrschule besucht und mit dem später frisch erworbenen Führerschein eines EU Staates muss dann doch alles in Deutschland klappen.

Selbstverständlich sind die Führerscheine anderer EU Länder auch in Deutschland gültig. Wozu ein nerven- und kostenintensives MPU-Verfahren in Deutschland durchlaufen, wenn für weniger Kosten im Ausland die Fahrerlaubnis ganz neu erworben könnte?

Um die Fahrerlaubnis im Ausland zu bekommen, müssen sie jedoch sich sechs Monate in diesem Land aufgehalten haben, dies ist die Hürde. Dies wird auch in der Fahrerlaubnis vermerkt, wo ihr Wohnsitz im jeweiligen EU-Ausland (beliebtes „Fahrerlaubniserwerbsland“ ist momentan Tschechien) war. Das heißt es ist eine Sache der tschechischen oder polnischen Behörden, die ihren Führerschein nach erfolgreicher Prüfung ausstellen, den Wohnsitz zu überprüfen samt Dauer des Aufenthalts und auf dem Führerschein zu vermerken.

Dies alleine hindert jedoch die deutschen Behörden nicht, bei den örtlichen Behörden nachzufragen, ob der dortige Wohnsitz tatsächlich auch vom Führerscheininhaber belegt wurde.

Obwohl also auf dem Führerschein der Wohnsitz indiziert, dass dort ein halbes Jahr lang der Lebensschwerpunkt war, können die deutschen Behörden nachforschen, ob die örtliche Behörde auch wirklich den Wohnsitz genau kennt.

In einem Beschluss des niedersächsischen OVG vom 29.03.2016 hat eine tschechische Behörde auf Anfrage aus Deutschland erklärt, dass der im Führerschein vermerkte Wohnsitz nicht von den örtlichen Behörden genau bekannt war. Das OVG hat dann noch bemerkt, dass der Betroffene seinen Wohnsitz in Deutschland noch hatte und eine Gesamtschau mit dem nicht hinreichend verifizierten Aufenthalt im fraglichen Führerscheinerwerbsland führte dazu, dass doch ein „Wohnsitzverstoß“ angenommen werden konnte, obwohl eben auf dem Führerschein der Wohnsitz vermerkt war.

Das heißt für Sie als Betroffener, dass sie vermeiden müssen, wegen einem „Wohnsitzverstoß“ ihren neuen Führerschein wieder zu verlieren.

Für weitere Fragen und Details stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung, eine Beratung in solchen Sachen im Vorfeld erspart ein böses Erwachen, sobald diese Mühe auf sich genommen wurde und der Führerschein ein zweites Mal weg ist...


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