Führerschein und ADHS

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Auch Erwachsene leiden unter ADHS.

Früher ging man davon aus, dass es sich um eine Kinderkrankheit handelt. Die Behandlungen werden jedoch immer häufiger auch im Erwachsenenalter fortgeführt. Dies kann insbesondere dann problematisch werden, wenn die Krankheit medikamentös behandelt wird. Die gängigen Medikamente (z. B. Concerta, Ritalin, Medikinet) enthalten Methylphenidat.

Methylphenidat ist ein Amphetamin, das unter das BtMG fällt. Hieraus können sich Probleme bei der Erteilung des Führerscheins oder beim Führen eines Fahrzeugs ergeben. Nach § 11 Abs. 2 FeV kann die Führerscheinbehörde ein medizinisches oder medizinisch- psychologisches Gutachten (MPU) anfordern, wenn Tatsachen vorliegen, die Zweifel an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen begründen. Dies wird oft von den Führerscheinbehörden zum Anlass genommen, auch bei ADHS ein entsprechendes Gutachten anzufordern. Dies ist nicht gerechtfertigt.

Bei der Einnahme von Medikamenten, die dem BtMG unterliegen, reicht es im Allgemeinen aus, ein ärztliches Attest vorzulegen, aus dem sich ergibt, dass das Medikament zur Behandlung der Krankheit verschrieben und erforderlich ist.

ADHS ist nicht als Krankheit in der Anlage 4 FeV aufgeführt. Wenn keine sonstigen Tatsachen vorliegen, die auf eine körperliche Beeinträchtigung, auf eine geistige Einschränkung oder auf ein auffälliges Verhalten schließen lassen, können Zweifel nicht begründet werden. Die Fahrerlaubnisbehörde muss hier weitere konkrete tatsächliche Anhaltspunkte feststellen.

Allein aus der Tatsache, dass der Fahrer unter ADHS leidet oder mit den entsprechenden Medikamenten behandelt wird, kann die Führerscheinbehörde kein Recht ableiten, ein medizinisches Gutachten einzuholen.

Wenden Sie sich sofort an einen Anwalt.


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