Führungszeugnis & Bundeszentralregister: Fragen & Antworten durch Kanzlei Louis & Michaelis
- 2 Minuten Lesezeit
Fragen zum Bundeszentralregister und Führungszeugnis bei einem Ermittlungsverfahren und Strafverfahren
Vorbestraft? Vorstrafe? Vorbelastung? Eintragung?
Ab wann gilt man als vorbestraft und was wird in das Führungszeugnis eingetragen?
In das Führungszeugnis (BZR) werden nur Vorbestrafungen eingetragen. Ein guter Grund vorsorglich zu handeln.
Wichtig:
- Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen
- Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten
werden nicht nur in das BZR eingetragen, sondern werden Ihrem (zukünftigen) Arbeitgeber zur Kenntnis gebracht.
Denken Sie nur daran, dass Sie Ihre berufliche Zukunft verbauen könnten: Arbeitslosigkeit, sozialer Abstieg und endlose Mahnungen - ein guter Grund uns sofort zu kontaktieren, um genau dies zu verhindern.
Wann wird der Eintrag in das Bundeszentralregister getilgt?
Dies hängt von der Höhe der Strafe ab:
Geldstrafen unter 90 Tagessätzen | 5 Jahre (wenn sonst keine Eintragung) |
Freiheitsstrafe unter 3 Monaten | 5 Jahre (wenn sonst keine Eintragung) |
Bei Voreintragungen | 10 Jahre |
Geldstrafen ab 90 Tagessätzen | 10 Jahre |
Freiheitsstrafen ab 3 Monaten | 10 Jahre |
In den anderen Fällen | 15 Jahre |
Wegen dieser drastischen Fristen wissen wir, warum Ihre Verteidigung in vertrauensvolle Hände gehört.
Erfahren andere Personen (insb. der Arbeitgeber) von meinem Strafverfahren?
Unabhängig von dem Arbeitgeber werden nachfolgende Institutionen von einem Strafverfahren benachrichtigt:
Es besteht eine Mitteilungspflicht laut „Mistra" in den folgenden (häufigsten) Fällen:
Nr. 10: ÖR - Anzeige | Verpflichtet zur Mitteilung an eine Behörde oder Körperschaft des öffentlichen Rechtes, die die Anzeige erstattet hat, z. B. Beamte. |
Nr. 13: Bewährungsfälle | Verpflichtung zur Mitteilung in Bewährungsfällen an das die Bewährungsaufsicht führende Gericht oder Gnadenbehörde. Der Bewährungshelfer ist gefragt. |
Nr. 15: öffentlicher Dienst | Verpflichtet zur Mitteilung an den Dienstvorgesetzten bei Strafsachen gegen Angehörige des öffentlichen Dienstes, z. B. Beamte. |
Nr. 19: Soldaten | Verpflichtet zur Mitteilung an den Disziplinarvorgesetzten bei Strafverfahren gegen Soldaten der Bundeswehr. |
Nr. 23, 24, 26: Freie Berufe | Verpflichtet zur Mitteilung an Aufsichtsorgane bei Strafverfahren gegen Angehörige freier Berufe: Rechtsanwälte, Ärzte, Architekten usw. |
Nr. 31 - 36: Jugendliche | Verpflichtet zur Mitteilung an den Vormundschaftsrichter, die JGH, die Schule, den gesetzlichen Vertreter sowie das Jugendamt bei Strafverfahren gegen oder zum Schutz von Jugendlichen; Jugendgerichtshilfe ist zuständig. |
Nr. 42: Ausländer | Verpflichtet zur Mitteilung an die Ausländerbehörde in Strafsachen gegen Ausländer. |
Nr. 45: Verkehrssachen | Verpflichtet nur noch in Ausnahmefällen (siehe Abs. 2) zur Mitteilung in Straßenverkehrssachen an die nach § 68 I 2 StVZO zuständige Verwaltungsbehörde (Straßenverkehrsamt), Verstoß gegen das BtMG, Eignung zur Führung von Kraftfahrzeugen, MPU usw. |
Jedoch müssen Sie auch damit rechnen, dass Arbeitgeber bei der Einstellung regelmäßig nach Vorstrafen fragen werden. Dies gilt insbesondere bei sensiblen Arbeitsbereichen (z.B. einer Bank).
Woher bekomme ich ein polizeiliches Führungszeugnis (insb. bei der Stadt Essen)?
Aussteller des polizeilichen Führungszeugnisses ist das Bundeszentralregister in Berlin.
Nähere Informationen zum Thema Führungszeugnis bringen Sie auch unter http://www.bundeszentralregister.de in Erfahrung.
Im Zweifel kontaktieren Sie mich als Strafverteidiger, um sich beraten zu lassen: Rechtsanwalt Clemens Louis
Telefon: 0201 - 310 460 - 0
Lassen Sie es nicht erst zu einer Eintragung kommen.
Für Ihre Verteidigung benötigen wir folgende Informationen:
E-Mail-Scan, Post, bzw. Fax eines Fragebogen Neumandant und einer Vollmacht (siehe Kanzleiseite) an unserer Kanzlei: 0201 - 310 460 - 20 bzw. info@rechtsanwalt-louis.de
Der Fragebogen Neumandant dient der Anlegung der Akte durch unser Sekretariat. Die Vollmacht ist erforderlich, um Ihre Ermittlungsakte anzufordern und Ihre Verteidigung anzuzeigen.
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