Fünf Wege für eine schnelle Scheidung

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Sollten auch Sie sich fragen: „Wie komme ich zu einer möglichst schnellen Scheidung?“ so gibt es nach meiner Erfahrung in Scheidungsangelegenheiten mindestens 5 Tipps für eine schnelle Scheidung:

1. Trennungsjahr abwarten

Nach deutschem Recht ist eine Hauptvoraussetzung dafür, dass das Gericht die Ehe scheidet, das Scheitern der Ehe. Festgemacht wird dies u. a. an einer (mindestens) einjährigen Trennungszeit und als weiterer Voraussetzung an der Zustimmung beider Ehegatten zur Scheidung. Von daher lohnt es sich, abzuwarten, bis der Scheidungsantrag gestellt wird. Bei verfrühter Einreichung der Scheidung droht eine Abweisung des Scheidungsbegehrens.

2. Kurze Ehezeit nutzen

Die Dauer eines Scheidungsverfahrens wird entscheidend durch die benötigte Zeit für die Einholung der Rentenauskünfte im Rahmen des Versorgungsausgleichs geprägt. Dabei erfolgt der Ausgleich der Versorgungsanwartschaften in der Regel im Zwangsverbund, also als Teil des Scheidungsverfahrens.

Eine Ausnahme gilt für Ehen mit einer kurzen Ehedauer von bis zu drei Jahren (vgl. § 3 VersAusglG). In kurzen Ehen findet der Versorgungsausgleich nur auf Antrag statt. Stellt keiner der Eheleute einen Antrag, kann das Gericht sofort zum Scheidungstermin laden.

3. Versorgungsausgleich per Notarvertrag ausschließen

Für Ehen über 3 Jahren Dauer kann es sich im Einzelfall empfehlen mittels einer sogenannten „Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung“ vor einer Notarin/einem Notar einen wechselseitigen Verzicht auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs zu erklären. Dieser bewirkt in der Regel, dass das Scheidungsgericht dann nicht mehr über den Versorgungsausgleich befinden muss.

Ob Sie durch den beabsichtigten Ausschluss des Versorgungsausgleichs unangemessene Nachteile erleiden, lohnt sich, vorher überprüfen zu lassen. Nicht jede Konstellation bietet sich dafür an.

4. Regeln, was zu regeln ist

Wer das Trennungsjahr bereits nutzt, um die Dinge zu regeln, die geregelt werden müssen (wie z. B. Unterhaltszahlungen, vermögensrechtliche Auseinandersetzung, Teilung von Miteigentum, Veräußerung gemeinsamer Immobilien, Klärung von Bankkonten …), ist klar im Vorteil.

Schiebt man die Klärung dieser Fragen vor sich her, kann es sich im laufenden Scheidungsverfahren als Nachteil herausstellen. Eine Scheidung wird durch die Geltendmachung von sogenannten Folgesachenanträgen verzögert.

5. Nur eine Anwältin/einen Anwalt nehmen

Wie heißt das Sprichwort so schön? Viele Köche verderben den Brei. Auch für Scheidungsverfahren gilt, dass sobald auf jeder Seite eine anwaltliche Vertretung tätig ist, die Gefahr besteht, dass sich die Angelegenheit verkompliziert. Es zählt zu den Aufgaben eines guten Rechtsanwalts, abzuklopfen, welche Angelegenheiten ggf. noch zu regeln sind. Anwälte sind gehalten, Fristen im Blick zu haben und bis zum Stattfinden des Scheidungstermins alle möglichen Folgesachen (wie z. B. Ansprüche auf nachehelichen Unterhalt, Zugewinnausgleichsansprüche etc.) anhängig zu machen. Liegt Ihre und die Priorität Ihres Ehepartners auf dem Aspekt einer schnellen Scheidung so kann dies nahelegen, nur einen Anwalt zu beauftragen.

Vorsicht: Aber auch hier gilt, dass sich nicht jede Konstellation dafür eignet. Bei einem bestehenden finanziellen Ungleichgewicht rate ich grundsätzlich von der Beauftragung nur eines Anwalts ab. 


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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