Scheidung ohne Rosenkrieg – Kontrolle behalten und Geld sparen

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Rund 35 bis 40 Prozent aller Ehen in Deutschland werden geschieden – ein hoher Wert, der belegt, dass Ehescheidungen längst keine Ausnahme sind.

Eine Ehescheidung kann nicht nur emotional belastend sein, sondern auch langjährige juristische Auseinandersetzungen nach sich ziehen. Insbesondere dann, wenn die Ehepartner über die mit der Scheidung verbundenen rechtlichen Folgesachen wie Unterhaltsangelegenheiten, Vermögensauseinandersetzungen, Versorgungsausgleich oder Kindschaftssachen (Sorgerecht/Umgangsrecht) keine Einigung erzielen, ziehen sich Scheidungsverfahren häufig in die Länge und eskalieren mitunter zu zermürbenden „Rosenkriegen“.

Diese Rosenkriege vor Gericht lassen sich durch die richtige Herangehensweise und Strategie vermeiden.

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Lieber eine faire Einigung mit dem Ehegatten selbst gestalten, als sich eine kostspielige Entscheidung über die Scheidungsfolgesachen von einem Gericht diktieren zu lassen.

Auch wenn viele Scheidungen in einen nicht enden wollenden gerichtlichen Streit münden, wünscht sich in der Regel kein Ehegatte einen nervenaufreibenden und kostspieligen Rosenkrieg.

Im Grunde möchte sich niemand sein Leben und seine Finanzen durch endlose Auseinandersetzungen von einem Gericht fremdbestimmt regeln oder vordiktieren lassen.

Die einvernehmliche Scheidung ist eine Chance, die Trennung und Scheidung respektvoll, sachlich und fair zu gestalten und bietet die Möglichkeit hinsichtlich der zu klärenden rechtlichen Angelegenheit das „Heft des Handelns“ in der Hand zu behalten.


Weniger Streit, mehr Effizienz

Eine einvernehmliche Scheidung kann nicht nur die emotionale Belastung für alle Beteiligten reduzieren, sondern auch das Scheidungsverfahren erheblich beschleunigen und kostengünstiger gestalten.

  • Kürzere Verfahrensdauer

Bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt es, wenn sich die Eheleute auf die für sie wesentlichen Scheidungsfolgen einigen und diesbezüglich eine außergerichtliche notarielle Scheidungsfolgevereinbarung schließen. Dadurch entfallen streitige Gerichtsverfahren, die oft Monate oder sogar Jahre dauern können. Auch bei der einvernehmlichen Scheidung muss das gesetzlich vorgeschriebene Trennungsjahr eingehalten werden. Die Zeit der Trennung kann jedoch effektiv genutzt werden, um eine außergerichtliche Einigung hinsichtlich der rechtlichen Scheidungsfolgesachen mit dem Ehepartner in die Wege zu leiten.

  • Geringere Kosten

Je weniger Streitigkeiten vor Gericht ausgetragen werden, in dem man die rechtlichen Scheidungsfolgsachen wie Unterhalt, Versorgungsausgleich oder Zugewinnstreitigkeiten aus dem Scheidungsverfahren "heraus hält" und im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung  mit dem Ehepartner gemeinsam regelt, desto niedriger fallen die Gerichts- und Anwaltskosten aus. Oft reicht es dann auch aus, dass die Scheidung mit nur einem Anwalt, der einen Scheidungsantrag für einen der Ehegatten einreicht, durchgeführt werden kann. Der andere Ehegatten kann der Scheidung zustimmen. Anders als bei dem Scheidungsantrag ist für die Zustimmung zur Scheidung keine anwaltliche Vertretung gesetzlich vorgeschrieben. Dadurch lassen sich weitere Kosten sparen.

  • Planungssicherheit und Kontrolle

Durch eine frühzeitige Einigung über Scheidungsfolgesachen wie etwa Unterhalt oder Zugewinnausgleichsansprüche wissen beide Beteiligten, was sie erwartet und mit welchen finanziellen und tatsächlichen Gegebenheiten zukünftig geplant werden kann. Das schafft Klarheit und reduziert das Risiko unangenehmer Überraschungen.

  • Wahrung familiärer Beziehungen

Insbesondere dann, wenn Kinder „im Spiel“ sind, hilft ein einvernehmlicher Ansatz, um Konflikte zu minimieren und ein kooperatives Elternverhältnis zu bewahren, was sich regelmäßig positiv auf das Wohl der Kinder auswirkt.


Und wie kann der Anwalt dabei helfen?

Eine einvernehmliche Scheidung erfordert sorgfältige Planung, eine klare Strategie und vor allem rechtliches Know-how und Vermittlungsgeschick.

Es empfiehlt sich frühzeitig einen Fachanwalt für Familienrecht zu konsultieren, um sich über seine Rechte und Pflichten im Rahmen der Trennung und Scheidung zu informieren und sich über die für Sie als Mandant einzelfallbezogenen und individuellen Streitfragen beraten zu lassen.

Jede Scheidung ist einzelfallbezogen. Gemeinsam mit Ihnen finde ich, als erfahrener Fachanwalt, der seit vielen Jahren im Familienrecht tätig ist, eine passende und maßgeschneiderte Lösung hinsichtlich der zu klärenden Scheidungsfolgesachen zur Vermeidung eines langwierigen gerichtlichen Rechtsstreits.

Eine einvernehmliche Scheidung erfordert Kommunikations- und Kompromissbereitschaft. Dabei stehe ich Ihnen beratend und gestaltend zur Seite, finde mit Ihnen eine passende Vereinbarung und unterstütze sie bei Verhandlungen und Ausarbeitungen von außergerichtlichen Einigungen mit Ihrem zukünftigen Ex-Ehepartner.

Als Anwalt helfe ich Ihnen eine rechtssichere, indivieduelle Scheidungsfolgevereinbarung zu entwerfen, die sämtliche klärungsbedürftige Reglungen umfasst. Diese Vereinbarung kann notariell beurkundet oder im Scheidungstermin bei Gericht protokolliert werden.

Für die Einreichung eines Scheidungsantrages beim zuständigen Familiengericht ist zumindest ein Anwalt erforderlich. Ich stelle sicher, dass dieser Antrag vollständig und korrekt eingereicht wird und stehe Ihnen in dem gerichtlichen Scheidungsverfahren zur Seite.


Fazit 

Eine einvernehmliche Scheidung spart Zeit, Nerven und Geld. Durch eine frühzeitige Klärung und Einigung über die mit der Scheidung einhergehende rechtlichen Folgesachen können beide scheidungswilligen Ehepartner von einem effizienten und fairen Scheidungsverfahren "auf Augenhöhe" profitieren.

Als Fachanwaltskanzlei für Familienrecht stehen wir Ihnen jederzeit für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung unter 0621/399997480 zur Verfügung. Wir vertreten bundesweit Mandanten in familienrechtlichen Angelegenheiten, so dass wir Ihre Scheidung auch "online" betreuen können. Weiter Informationen finden Sie hier https://www.zander-rechtsanwaelte.de.

Foto(s): Michael Zellmer

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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