Für Anleger der DLF 97/22 – ein kritischer Blick auf die Liquidatoren lohnt immer

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Worum geht es?

Anleger haben sich in den Jahren 1997 und 1998 als Kommanditisten an der Dreiländer-Beteiligung Objekt DLF 97/22 KG beteiligt. Die Gesellschaft befindet sich seit Januar 2014 in Liquidation. Liquidatoren sind eine KC Beteiligungs-GmbH und die ATC Treuhandgesellschaft mbH. Interessanterweise ist Walter Fink wieder Geschäftsführer der Liquidatorin KC Beteiligungs-GmbH. 

Die Anleger haben zwischenzeitlich ein Schreiben der Gesellschaft erhalten. Wir haben darauf hingewirkt, dass die Gesellschaft Rechenschaft ablegt über die vorgenommenen Verwertungen und im Rahmen der Liquidation auch Liquidationserlöse aus den Verwertungserlösen an die Anleger ausschüttet. Dieses soll nunmehr zeitnah erfolgen.

Aus dem Verkauf der Immobilien in Bremen und Regensburg ist ein Kaufpreis i.H.v. 40,8 Mio. € erzielt worden. Die Gesellschaft beabsichtigt, eine Abschlagszahlung vorzunehmen i.H.v. 38,5 Mio. € auf den Liquidationsüberschuss. Dabei erhalten einige Anleger eine Abrechnung dergestalt, dass von dem auszuzahlenden Teilbetrag ein Betrag aus einer Beschlussvorlage aus dem Jahr 2008 abgezogen wird, zuzüglich Zinsen und damit der Auszahlungsbetrag gemindert ist.

Es bestehen Bedenken gegen die Vornahme der Abzüge. Weiterhin bestehen Bedenken bezüglich der Kapitalkonten und Kapitalkontenberechnung. Wir haben daher die Gesellschaft angeschrieben und um Erläuterung der Abzugsbeträge gebeten.

Weiterhin haben wir aufgefordert, mitzuteilen, wann mit einer Verwertung des noch verbleibenden Gesellschaftsvermögens in Form der Apartmenthäuser Stuttgart und Aktien an einer Balandis Real Estate AG gerechnet werden kann und wie hoch der Nettoinventarwert ist. 

Wir gehen davon aus, dass die Verwertung von Immobilien zeitnah erfolgen kann und auch möglich ist. Selbiges gilt für den Verkauf etwaiger Aktien. 

Ausdrücklich treten wir dem Hinweis der Gesellschaft entgegen, dass sich die weitere Abwicklung der Liquidation über einen Zeitraum von mehreren Jahren erstrecken soll. Dieses ist aus Sicht einer ordnungsgemäßen Abwicklung der Liquidation nicht erforderlich und verursacht nur Kosten, die wiederum zu Lasten der Anleger gehen und deren Auszahlungsbeträge reduzieren. 

Darüber hinaus ist bis zum heutigen Zeitpunkt nicht nachvollziehbar, wie sich die Entwicklung der Liquidität auf den Konten der Gesellschaft vollzogen hat, so dass wir auch diese Fragestellung bei der Gesellschaft angemahnt haben.

Wir werden daher die Liquidation weiterverfolgen.

Sie haben Fragen? Gern sind wir für Sie da.

Anwaltskanzlei Bontschev

Rechtsanwältin Kerstin Bontschev

Fachanwältin für Steuerrecht/Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht


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