Für Ratenzahler drohen finanzielle Abgründe im Fall einer Insolvenz der CoNet Verbrauchergenossenschaft.

  • 2 Minuten Lesezeit

Als Ratenzahler laufen Sie Gefahr, im Insolvenzfall der CoNet Verbrauchergenossenschaft den gesamten noch ausstehenden Betrag auf einen Schlag begleichen zu müssen.


Diese bedrohliche Perspektive wirft nicht nur rechtliche Fragen auf, sondern lässt auch in der Fachpresse die Alarmglocken schrillen, wie ein Bericht von Stiftung Warentest online vom 18.10.2023 nahelegt.


Anleger, die als Ratenzahler Genossenschaftsanteile erworben haben, verpflichten sich gegenüber der CoNet Verbrauchergenossenschaft nicht nur zu einer anfänglichen Einmalzahlung, sondern auch zu langjährigen Ratenzahlungen.


Dies bedeutet, dass Ratenzahler im Falle einer Insolvenz vor einem ernsthaften Dilemma stehen könnten.


Zu diesem Sachverhalt habe ich ein Video gemacht, dass Sie sich HIER ANSCHAUEN können.


Ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Genossenschaft würde den Insolvenzverwalter dazu zwingen, sämtliche noch ausstehenden Ratenzahlungen unverzüglich und in voller Höhe einzufordern.


So heißt es in einem Bericht von Stiftung Warentest online vom 18.10.2023: „Mitglieder, die Genossenschaftsanteile gezeichnet haben und in Raten bezahlen, müssten im Falle eines Insolvenzverfahrens damit rechnen, dass der Insolvenzverwalter die noch ausstehende Summe einfordert.“


Rechtliche Gegenwehr könnte sich als aussichtslos erweisen, wie bereits bei anderen gescheiterten Anlagegenossenschaften zu beobachten war.


Ist es also möglich, diesem finanziellen Albtraum zu entkommen?


Meine Meinung als Fachanwalt für Bank- und Kapitalanlagerecht: In vielen Fällen besteht nicht nur die Aussicht, unbeschadet aus der Misere herauszukommen, sondern auch eine Rückforderung von 100% der bisher eingezahlten Gelder erfolgreich durchzusetzen.


Selbst ohne Kündigung und ohne den mühsamen Prozess mit AGO, Auseinandersetzungs-Guthaben, etc. könnte es für Sie einen Ausweg aus dieser prekären Lage geben.


Und falls Bedenken bezüglich der Kosten einer rechtlichen Durchsetzung Sie zögern lassen, gibt es noch mehr gute Neuigkeiten: Wir kooperieren mit einem Prozesskosten-Finanzierer, der Ihr Kostenrisiko erheblich minimieren kann.


Wenn Sie mehr erfahren möchten, dann melden Sie sich gerne unverbindlich und kostenlos bei uns.


Mit freundlichen Grüßen,


Ihr Helge Petersen

Fachanwalt für Kapitalanlagerecht


https://kanzlei-hpc.de/conet/

Nehmen Sie zu uns Kontakt auf:
 Telefon: +49 (0)431/260 924-0
 
E-Mail: info@helgepetersen.de

Foto(s): eigenes Bild

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Helge Petersen

Beiträge zum Thema