☝️❓ F&A: Geldwäschegesetz & Transparenzregister, was ist neu?

  • 3 Minuten Lesezeit

Verstöße sind teuer & haben unangenehme Folgen!
Wir zeigen auf, für wen die Änderungen relevant sind.

ACCONSIS Insider-Online - Aufzeichnung vom 10.11.2021
Sprecher: Tanja Friedrich, Neele Schröder

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KAPITEL (Fragen & Antworten)

  • 00:00 – Vorstellung & Einleitung 
  • 04:22 – Was ist ein Transparenzregister? 
  • 05:10 – Neue Gesetzesänderung 
  • 07:23 – Übergangsfristen für die Meldung 
  • 09:27 – Wer ist zum Transparenzregister zu melden? 
  • 10:08 – Wer ist nicht zum Transparenzregister zu melden? 
  • 10:31 – Wer ist ein wirtschaftlich Berechtigter? 
  • 13:16 – Welche Informationen über den wirtschaftlichen Berechtigten müssen eingetragen werden? 
  • 14:36 – Beispielsfälle für die Gesellschaft mit beschränkter Haftung 
  • 19:13 – Besonderheit bei Vereinen 
  • 20:10 – Besonderheit bei Stiftungen 
  • 20:53 – Was passiert, wenn sich etwas ändert? 
  • 21:52 – Was passiert, wenn eine Eintragung, die schon vorgenommen wurde, falsch ist? 
  • 22:46 – Was ist eine Unstimmigkeitsmeldung? 
  • 24:09 – Was hat man für Rechtsfolgen bei Verstoß gegen die Meldepflicht? 
  • 25:07 – Wie hoch können die Bußgelder sein? 
  • 28:08 – Können Sie bitte auf die Kommanditgesellschaft eingehen? 
  • 28:22 – Bei Personengesellschaften mit zwei Komplementären mit 40% und 20%. Wer ist einzutragen? 
  • 31:58 – Was passiert nach einer Unstimmigkeitsmeldung? 
  • 35:27 – Bekommt der Verpflichtete z.B. die Bank eine Mitteilung über das weitere Vorgehen nach der Unstimmigkeitsmeldung? Woher weiß man, dass alles passt? Muss man das täglich prüfen? 
  • 37:21 – Sollte die Ordnungswidrigkeit zugegeben oder sollte widersprochen werden? 
  • 38:33 – Muss eine Erbengemeinschaft eingetragen werden? 
  • 39:25 – Wer hat Zugriff auf das Transparenzregister z.B. nur die Anwälte oder die Firmen selbst? 
  • 40:44 – Gilt die Meldepflicht auch für reine Innengesellschaften oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts z.B. Grundstücksgesellschaften?
  •  41:29 – Ist ein Gewerbebetrieb für den Betrieb einer PV-Anlage meldepflichtig? 
  • 42:03 – Die Kommanditgesellschaft hat zwei Kommanditisten je 50%. Der Komplementär hat 0%. Muss der Komplementär auch gemeldet werden? Muss der Stand jetzt heute eingetragen werden oder auch die Historie seit Oktober 2017? 
  • 44:18 – Welche Gebühren fallen bei der Eintragung an? 
  • 46:03 – Wie sieht es mit Unternehmen aus, die sich gerade in einer Liquidation befinden, also wenn die Löschung nicht bis zum 30.06.2022 vorgenommen wird?
  • 47:44 – Wenn man alle Erben einzeln nennt, dann mit welcher Beteiligungshöhe z.B. Beteiligungshöhe des Erblassers oder ihrer Beteiligungshöhe an der Erbengemeinschaft? 
  • 48:26 – Bei einer GmbH & Co. KG ist der Komplementär eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit 0%. Dahinter stehen zwei natürliche Personen mit je 50%. Muss der Komplementär immer eingetragen werden, unabhängig von der Beteiligungshöhe? 
  • 50:14 – Die Gesellschafter einer KG haben Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und Kapitalvermögen. Ist ein Transparenzregister notwendig? 
  • 53:27 – Dürfen Steuerberater die Meldung für ihre Mandanten vornehmen oder nur Rechtsanwälte?

Bei Fragen bitte gerne melden:
+49 89 54 714 3
t.friedrich@acconsis.de

 

Ⓐ  Ausgangslage 

Am 01. August 2021 ist das neue Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz in Kraft getreten. Durch diese Gesetzesänderung wird das Geldwäschegesetz neu organisiert und gestaltet.

Die Reformierung des Geldwäschegesetzes führt dazu, dass die wirtschaftlich Berechtigten fast aller Rechtsträger in Deutschland direkt und unmittelbar in das Transparenzregister eingetragen werden müssen. 

Verstöße gegen die Meldepflichten stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die im Regelfall mit Geldbußen in Höhe bis zu 150.000,00 Euro geahndet werden können. 


Ⓘ Informationen 


→ Warum gibt es das Transparenzregister und was genau hat sich geändert? 

→ Wer muss sich beim Transparenzregister melden? 

→ Wer ist wirtschaftlich Berechtigter? 

→ Welche Rechtsfolgen gibt es bei Verstößen gegen die Eintragungspflicht? 


Ⓢ Sprecher 


Tanja Friedrich
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht und Prokuristin ACCONSIS GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft

Neele Schröder
Rechtsanwältin, Schwerpunkt Handels- und Gesellschaftsrecht der ACCONSIS München
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 Weiterführende Informationen 

https://www.acconsis.de/geschaeftsfelder-der-acconis/rechtsberatung/transparenzregister/

https://www.acconsis.de/aenderung-geldwaeschegesetz-zum-01-august-neuerungen-fuer-das-transparenzregister/



Foto(s): ACCONSIS


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