Familiengesellschaft & Familienpool: unsere Antworten auf die wichtigsten Fragen!

  • 6 Minuten Lesezeit

Vor allem vermögende Familien (Unternehmer, Führungskräfte etc.) sollten sich rechtzeitig Gedanken über die Gestaltung des Familienvermögens machen, um steuerliche Vorteile in Anspruch nehmen zu können. Möglichkeiten für eine steueroptimierte Vermögensgestaltung gibt es viele. Eine Familiengesellschaft bzw. ein Familienpool ist eine davon.

Was genau ist eine Familiengesellschaft? Welche Vorteile hat sie und wie gestaltet man eine solche Gesellschaft?

In diesem Beitrag beantworten wir die wichtigsten Fragen zum Thema Familienpool bzw. Familiengesellschaft.


Was ist eine Familiengesellschaft / ein Familienpool?

Eine Familiengesellschaft ist ein Instrument, um steueroptimiert Vermögenswerte innerhalb einer Familie zu übertragen. Indem Vermögenswerte von Einzelpersonen (z.B. Immobilien) in die Gesellschaft eingebracht werden, wird das Vermögen der Person(en) in der Gesellschaft als Gesellschaftsvermögen gebündelt.


Rechtsformen für eine Familiengesellschaft

Familiengesellschaften werden als reguläre Gesellschaften nach dem deutschen Gesellschaftsrecht errichtet – es gibt keine besonderen Rechtsformen oder Regelungen im Gesellschaftsrecht für die Familiengesellschaft.

In der Regel wird eine Familiengesellschaft als GmbH, GbR oder KG, GmbH & Co. KG errichtet. Welche Rechtsform im Einzelfall optimal ist, richtet sich dann nach unterschiedlichen Faktoren.

Maßgeblich sind unter anderem folgende Faktoren:

  • Alter der beteiligten Personen
  • Vermögensstruktur / Art der Einkünfte
  • Steuerlast
  • Risikoträchtigkeit der Vermögensstruktur 


Wie funktioniert ein Familienpool?

In der Regel gründen ältere Personen (Eltern oder Großeltern) eine Familiengesellschaft und bringen ihr Vermögen oder Teile ihres Vermögens in die Gesellschaft ein.

Zunächst hält die ältere Generation die größten Anteile an der Gesellschaft und überträgt im Laufe der Zeit über Schenkungen (nach und nach) Anteile an der Gesellschaft, beispielsweise auf Kinder oder Enkel. So werden Familienangehörige Mitgesellschafter und über die Familiengesellschaft am Vermögen der älteren Generation – jetzt in Form des Gesellschaftsvermögens – beteiligt.

Dabei bietet die Familiengesellschaft im Vergleich zu anderen Modellen viel Gestaltungsfreiheit: einerseits kann schon im Gesellschaftsvertrag sehr vieles individuell geregelt werden, z.B.

  • Umfang der (Vermögens-)Beteiligung,
  • Kontroll- und Mitspracherechte,
  • Übertragung an weitere Familienmitglieder,
  • Erbfolge etc.

Und auch wenn (weitere) Anteile an Kinder oder Enkel verschenkt werden, ist es möglich, im jeweiligen Schenkungsvertrag vieles individuell zu regeln (z.B. Rückforderungsrechte).  


Welche (steuerlichen) Vorteile hat eine Familiengesellschaft?

Die Gründung einer Familiengesellschaft hat etliche Vorteile. Das gilt einerseits im Hinblick auf Steuern, denn ein Familienpool ist ein effizientes Steuerplanungsmodell.

Andererseits hat eine Familiengesellschaft v.a. für die ältere Generation auch andere rechtliche Vorteile, die nicht außer Acht zu lassen sind: es ist leicht möglich, die Kontrolle über das eigene Vermögen zu behalten und dennoch Steuerersparnisse zu erzielen und die nachfolgende Generation abzusichern.

Steuerliche Vorteile:

  • Ausnutzung von steuerlichen Freibeträgen durch die Übertragung der Gesellschaftsanteile. Alle zehn Jahre können Eltern bzw. Großeltern Gesellschaftsanteile an Kinder und/oder Enkel übertragen, ohne dass hierfür Schenkungsteuer oder – nach Versterben der Schenker – Erbschaftsteuer anfällt. Auch für Ehegatten gelten derartige Freibeträge. Die Freibeträge unterscheiden sich abhängig vom Grad der Verwandtschaft erheblich.    
  • Verteilung der Einkommensteuerlast auf die Gesellschafter. Verteilen sich Erträge (Immobilien, Aktien(fonds)) aus dem Gesellschaftsvermögen auf mehrere Gesellschafter, senkt das die Einkommensteuerlast der Schenkenden, die dann nicht auf alle Erträge Einkommensteuer entrichten müssen. Das kann sich auch vorteilhaft auf die Steuerklasse auswirken!


Rechtliche Vorteile:

  • Frühzeitige Übertragung von Vermögen ohne Aufteilung: Die Übertragung von Anteilen am Gesellschaftsvermögen erfordert keine Aufteilung der Vermögensgegenstände, schont also das Vermögen. So wird das Vermögen auch vor Zersplitterung/Zerschlagung gesichert.
  • Zugriffsschutz. Schuldner von einzelnen Mitgesellschaftern können nur auf deren Gesellschaftsanteil zugreifen.  
  • Minderjährige können an der Gesellschaft beteiligt sein, ohne dass sie haften. Der Haftungsausschluss ist z.B. bei der Rechtsform der GmbH & Co. KG möglich, wenn Minderjährige als Kommanditisten beteiligt sind.
  • Die ältere Generation kann als Geschäftsführung weitestgehend die Kontrolle über die Gesellschaft behalten. So können z.B. selbstbewohnte Immobilien in die Gesellschaft eingebracht werden und die volle Verfügungs- und Nutzungsmöglichkeit kann erhalten bleiben (kein Nießbrauch etc. notwendig). So können auch Mitspracherechte von Kindern sehr individuell gestaltet werden.
  • Es ist möglich, den Zugriff von Pflichtteilsberechtigten, Schwiegerkindern, geschiedenen Ehegatten und Gläubigern bei entsprechenden Regelungen im Gesellschaftsvertrag zu verhindern (asset protection). Auch sind sog. Teilungsversteigerungen wie bei einer Erbengemeinschaft bei Familienpools nicht möglich.
  • Im Gesellschaftsvertrag ist es möglich, Rückforderungsvorbehalte zu vereinbaren, sodass unter bestimmten Umständen Gesellschaftsanteile auch wieder entzogen werden können.


Hat ein Familienpool auch Nachteile?

Wie zu sehen ist: der Familienpool bzw. die Familiengesellschaft hat etliche steuerliche und rechtliche Vorteile im Vergleich zur Erbengemeinschaft oder auch zur Stiftung.

Aber wo Licht ist, ist auch immer zumindest ein wenig „Schatten“. So hat auch die Familiengesellschaft also Nachteile im Vergleich zu Stiftung und Erbengemeinschaft:

  • Kosten. Eine Gesellschaft verursacht im Vergleich zu einer Erbengemeinschaft Kosten, z.B. für die Errichtung und die laufende Verwaltung. Hier sind u.a. Notarkosten, Grundbuchgebühren, Buchhaltung für Jahresabschlüsse etc. als wesentliche Kostenfaktoren zu nennen.
  • Veränderungen sind aufwendiger. Soll die Gesellschaft verändert werden (neue Gesellschafter, Rechtsformwechsel etc.), muss in aller Regel der Gesellschaftsvertrag verändert werden. Das ist einerseits mit Kosten und Aufwand verbunden. Andererseits kann es auch notwendig sein, dass bestimmte Mehrheiten erreicht werden müssen, um die Veränderung überhaupt möglich zu machen.
  • Planung der Vermögensverteilung auf verschiedene Familienstämme. Um unübersichtliche Strukturen in der Gesellschaft zu vermeiden, die im Laufe der Zeit entstehen können (Erbfälle etc.), gilt es frühzeitig – bestenfalls bei der Gründung! – schon an diesen Umstand anzupassen. Das bedeutet: die langfristige Planung bei Gründung der Gesellschaft ist zwar aufwendig, aber notwendig und sinnvoll.


Wann sollte man sich um die Gründung einer Familiengesellschaft kümmern?

Eine Familiengesellschaft kann man zwar auch noch im hohen Alter gründen. Ratsam ist es aber, sich deutlich früher mit dem Thema zu beschäftigen

So ist es sinnvoll, sich jedenfalls nach dem Renteneintritt – besser noch früher! – mit dem Thema zu beschäftigen und in die Umsetzung zu gehen. Denn je früher eine solche Gesellschaft errichtet ist, desto häufiger ist es beispielsweise möglich, über das Verschenken von Gesellschaftsanteilen beispielsweise an Kinder und Enkel Erbschaftsteuerfreibeträge zu nutzen. Denn diese Freibeträge können nur alle 10 Jahre genutzt werden.


FAQ – die wichtigsten Fragen zur Familiengesellschaft

Für wen eignet sich eine Familiengesellschaft?

Eine Familiengesellschaft eignet sich für vermögende Familien, die ein größeres Vermögen (steuer)rechtlich optimal gestalten wollen. Das gilt im Hinblick auf die Gestaltung von Einkommensteuer, aber vor allem im Hinblick auf Schenkung- und Erbschaftsteuer.

Wann lohnt sich eine Familiengesellschaft? 

Die Gründung einer Familiengesellschaft lohnt sich bei großen und sehr großen Vermögen. Bei der Beurteilung der Frage, ob sich eine Gründung lohnt, kommt es allerdings auch darauf an, wie sich Familie und Vermögen konkret zusammensetzen.

Wann sollte man einen Familienpool errichten?

Vermögensinhaber sollten frühzeitig, bestenfalls nicht erst im Rentenalter, die Gründung einer solchen Gesellschaft in Angriff nehmen. So kann man Steuervorteile bestmöglich realisieren.  

Familiengesellschaft oder Stiftung?

Im direkten Vergleich ist eine Familiengesellschaft rechtlich deutlich einfacher zu gestalten und leichter zu handhaben als die Familienstiftung – unabhängig davon, ob gemeinnützige Stiftung oder Stiftung für private Zwecke. Aber auch hier kommt es für die richtige Rechtsform stark auf den Einzelfall und die Zielrichtung der Vermögensinhaber an.


Unser Beratungsangebot

Haben Sie Fragen zum Thema Familiengesellschaft bzw. Familienpool? Benötigen Sie anwaltlichen Rat in diesem Zusammenhang? Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte stehen Ihnen gerne wie folgt zur Verfügung:

  • Prüfung Ihrer Vermögensstruktur
  • Erarbeitung individuelles Nachfolgekonzept
  • Vergleich mit Alternativen (Stiftung, Testamentsvollstreckung)
  • Notwendige Vertragsgestaltung wie z.B. Gesellschaftsverträge
  • Vorbereitung Notartermin
  • Abstimmung mit Finanzamt
  • Abstimmung mit Familiengericht bei Beteiligung minderjähriger Kinder / Enkel


Fragen zum Familiengesellschaft?

Meine Empfehlung?

Wenn Sie über Ihren Nachlass bzw. Ihre Nachfolge planen, ist die Familiengesellschaft eine interessante Möglichkeit, Erbschaft- und Schenkungsteuer zu sparen und auch Vorteile bei der Einkommensteuer zur realisieren.

Es gilt allerdings, sich frühzeitig um die Planung und Realisierung einer Familiengesellschaft bzw. eines Familienpools zu kümmern, um möglichst viele der steuerlichen und rechtlichen Vorteile realisieren zu können.

Bei Fragen melden Sie sich bei mir.
Ich unterstütze Sie gerne!

Ihre Neele Schröder

Rechtsanwältin,
Schwerpunkt Handels- und Gesellschaftsrecht
Prokuristin ACCONSIS GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft

Telefon: + 49 89 547143 

E-Mail: n.schroeder@acconsis.de

Foto(s): Andrii Yalanskyi

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