F&A: Türkische Regierung unterstützt Datenaustausch mit deutscher Finanzbehörde

  • 2 Minuten Lesezeit

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Letzte Gelegenheit zur Selbstanzeige

KAPITEL:

bis 07:00 – Vorstellung & Einleitung 

ab 07:01 – Ausgangslage 

ab 09:05 – Wer ist eigentlich davon betroffen? 

ab 11:08 – Welche Einnahmequellen werden möglicherweis im Bankkonto abgebildet? Wie ist das steuerlich zu behandeln? 

ab 11:38 – Wer ist grundsätzlich davon betroffen? 

ab 15:23 – Was ist ein Doppelbesteuerungsabkommen? 

ab 17:05 – Was ist ein Provisionsvorbehalt? 

ab 20:07 – Was ist, wenn einem etwas in der Türkei geschenkt oder vererbt wurde? 

ab 23:18 – Wie läuft ein Beratungsgespräch grundsächlich ab? 

ab 23:35 – Ist möglicherweise eine Steuerverkürzung oder sogar eine Steuerhinterziehung vorhanden? Wie wird darauf reagiert? 

ab 25:52 – Was muss noch bei der Selbstanzeige bedacht werden? 

ab 28:29 – Ab wann werden die Daten rückwirkend gemeldet? 

ab 31:41 – Bringt das etwas, wenn jetzt noch das Bankkonto geschlossen wird? 

ab 32:18 – Gibt es Schwellenwerte? 

ab 34:45 – Wann ist eine Selbstanzeige rückwirkend sinnvoll? 

ab 37:10 – Wie weit muss in Rahmen einer Selbstanzeige zurück erklärt werden? 

ab 40:54 – Bis wann sollte die Selbstanzeige abgegeben werden?

ERGÄNZENDER HINWEIS:

Alle Erträge, die in Deutschland zu versteuern sind, aber noch nicht versteuert worden sind, können unter bestimmten Voraussetzungen über einen sehr langen Zeitraum (nach der neuen Gesetzeslage über die Einziehung mehr als 20 Jahre zurück) eingefordert werden. Im Rahmen des automatischen Informationsaustausches werden aber nur die Bankinformationen ab frühestens 2019 aus der Türkei gemeldet. Das hat nichts mit der Steuerpflicht oder einer Steuerhinterziehung zu tun, die trotzdem verwirklicht sein können!

Faktisch ist damit lediglich das Entdeckungsrisiko für all diejenigen geringer, die ihr Konto in 2018 aufgelöst haben. Dass der deutsche Fiskus aber auf anderem Weg auch Informationen zu diesen Personen bekommt, ist durchaus realistisch.

Gerade jetzt hat das Finanzministerium etwa eine Steuer-CD aus Dubai angekauft und wertet die so erlangten Daten aus. Es ist daher auch diesem Personenkreis anzuraten, sich Gedanken über eine Selbstanzeige zu machen.


Beiträge:

https://www.acconsis.de/austausch-daten-tuerkei/

https://www.acconsis.de/konto-in-der-tuerkei-finanzamt/

https://www.acconsis.de/automatischer-informationsaustausch-tuerkei/

https://www.acconsis.de/post-vom-finanzamt-woher-sind-die-kontodaten/


Bei Fragen bitte gerne melden:
+49 89 54 714 3
c.arendt@acconsis.de


Ⓐ Ausgangslage 

Die bereits im Jahr 2017 von der Türkei ratifizierte Vereinbarung über den automatischen Informationsaustausch (AIA) wird jetzt tatsächlich vollzogen. Die Regelung zum Datenaustausch trat am 1. Juni 2021 in Kraft. Eine sehr weitreichender Beschluss für alle in Deutschland lebenden Personen, die in der Türkei etwa ein Konto, Depot oder eine Immobilie haben. 


Ⓘ Informationen 

Unsere Insider Dr. Christopher Arendt und Natalia Schütz geben Ihnen einen Gesamtüberblick über das Thema und die derzeitige Lage. Im Detail gehen sie auf folgende Fragen ein: 

→ Welche Folgen sind zu erwarten?
→ Für wen ist es relevant?
→ Wie werden die deutschen Finanzämter darauf reagieren?
→ Kann dann noch eine strafbefreiende Selbstanzeige erstattet werden?
→ Welche Handlungsempfehlungen gibt es? 


Ⓢ Sprecher 

Dr. Christopher Arendt
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und Geschäftsführer der ACCONSIS in München 

Natalia Schütz
Rechtsanwältin der ACCONSIS in München



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