Fx2 Funding – anwaltliche Unterstützung

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Um eine weitere Handelsplattform im Internet, die Forex-Handelsgeschäfte sowie den Handel mit Differenzkontrakten anbietet, handelt es sich bei der Firma Fx2 Funding, die unter der Domain fx2funding.org, Anleger wirbt.

Im Rahmen des Internetauftritts ist davon die Rede, dass für die Firma Fx2 Funding seit 2016 deren Kunden an erster Stelle stünden, wobei die Firma Fx2 Funding eine große Auswahl an Anlageprodukten zum Aufbau eines diversifizierten Portfolios anbieten würde.

Ein spezialisierter Finanzberater würde die Anleger beim Erreichen ihrer spezifischen Ziele unterstützen und es gäbe eine große Auswahl an Anlagestrategien von erfahrenen Portfoliomanagern.

Bei der Firma Fx2 Funding würde es sich um einen der bestbewertete ASIC-Broker der Brachen handeln, wobei die Firma durch die Australien Securities an Investment Commission reguliert sei.

Es gibt jedoch einige Punkte, die einen, wenn man die Webseite der Firma Fx2 Funding überprüft, daran zweifeln lassen, ob es sich bei der Firma Fx2 Funding um eine seriöse Handelsplattform handelt.

Hierzu ist Folgendes festzuhalten:

Kein vollständiges und rechtsverbindliches Impressum 

Überprüft man die Webseite der Firma Fx2 Funding, so ist in diesem Zusammenhang festzustellen, dass im Impressum keine Betreibergesellschaft der Firma Fx2 Funding genannt wird. Es wird zwar in diesem Zusammenhang auf eine Niederlassung in London / Großbritannien hingewiesen, ein verantwortliches Organ der Firma Fx2 Funding oder einer entsprechenden Betreibergesellschaft wird jedoch nicht benannt.

Die Firma Fx2 Funding soll unter der Adresse: Wenlock Road 20-22, N1 7GU London, Vereinigtes Königreich, eine Niederlassung haben.

Überprüft bzw. recherchiert man hinsichtlich dieser Adresse, so findet sich kein Hinweis darauf, dass sich unter der entsprechenden Adresse eine Niederlassung der Firma Fx2 Funding findet.

Warnhinweis der englischen Finanzmarktaufsicht (FCA) 

In diesem Zusammenhang ist interessant, dass die englische Finanzmarktaufsicht (FCA) am 25.08.2023 eine Warnmitteilung zu einer Firma First Option FX Ltd. veröffentlichte, die unter derselben Adresse in London ihren Sitz gehabt haben soll.

Die FCA warnte vor dieser Firma und teilte in diesem Zusammenhang mit, dass die Firma First Option FX Ltd. nicht autorisiert wäre, in England Finanzdienstleistungen zu erbringen oder Finanzprodukte anzubieten.

Es ist davon auszugehen, dass auch die Firma Fx2 Funding über keine entsprechende Genehmigung verfügt, da sie im Rahmen ihres Internetauftritts darauf verweist, dass sie von der australischen Finanzmarktaufsicht beaufsichtigt bzw. kontrolliert wäre.

Bereits dieser Hinweis ist fragwürdig, da die Firma in England ihren Sitz haben will.

Ohne Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht 

In jedem Fall verfügt die Firma Fx2 Funding in Deutschland über keine Genehmigung, die vorgenannten Handelsgeschäfte über die Handelsplattform anzubieten.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) warnt allgemein seit einiger Zeit bezüglich vieler Handelsplattformen davor, dass Anleger von einer Vielzahl von Handelsplattformen, die keine Erlaubnis der BaFin oder einer anderen Aufsichtsbehörde haben, angesprochen werden.

Soweit uns bekannt ist, verfügt die Firma Fx2 Funding in Deutschland ebenfalls über keine Genehmigung, Handelsgeschäfte anzubieten.

Totalverlustrisiko beim Forex-Handel sowie beim Handel mit Differenzkontrakten

Bei Anlagen in Form von Differenzkontrakten handelt es sich um Anlagen mit sehr hohen Risiken, bei denen ein Totalverlust drohen kann.  

Der Anleger erwirbt keinerlei Rechte an dem Basiswert. sondern er partizipiert bei Anlagen in Form von Differenzkontrakten lediglich an der Kursentwicklung eines Basiswerts, von dem auch der Kurs des Differenzkontraktes abhängig ist.

Es muss auch nur eine Margin gestellt werden, die nur einen Bruchteil des jeweiligen Trades ausmacht, so dass eine Hebelwirkung gegeben ist. Es besteht insbesondere auch das Risiko, dass Kursauschläge innerhalb kürzester Zeit dazu führen können, dass die Sicherheitsleistung nicht ausreichende ist und CFD-Positionen zwangsweise glattgestellt werden müssen.

Auch der Forex-Handel ist hochspekulativ und mit hohen Risiken verbunden. Bei diesem wird darauf spekuliert, dass der Wert einer Währung gegenüber einer anderen Währung steigt oder fällt. Auch wird mit Derivaten gehandelt, so dass wiederum eine Margin hinterlegt werden muss, wobei sich ein Hebeleffekt mit entsprechenden Risiken ergibt.

Aus den vorgenannten Gründen können wir Anlegern nur dringend abraten, über die entsprechende Handelsplattform Kapital anzulegen.

Weitere Vorgehensweise 

Anleger, die Verluste bei Handelsgeschäften bei der Firma Fx2 Funding erlitten haben oder ihr erwirtschaftetes Guthaben nicht ausbezahlt erhalten, können sich gerne jederzeit an Rechtsanwalt Engelhard, von der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner aus München unten den unter den Kontaktdaten:

Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

info@kanzlei-ebp.de

+49 89 2121660

mit der Bitte um eine Erstberatung wenden.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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