gainity.net: BaFin ermittelt gegen Gainity Solutions Limited! Erfahrungen mit der Auszahlung

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Heutzutage haben es Betrüger von Online-Trading-Plattformen im Internet leicht. Auch die Trading-Plattform gainity.net gibt bei Anlegern und Aufsichtsbehörden gleichermaßen Anlass zur Sorge.


Die Finanzaufsicht BaFin warnte am heutigen Tag auch vor Angeboten der Gainity Solutions Limited. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen auf seiner Website gainity.net ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Den Verbraucherinnen und Verbrauchern werden Gewinne aus Handelsgeschäften mit Kryptowerten in Aussicht gestellt, wenn sie vorab eine „Provision“ leisten bzw. eine „Versicherungspolice“ für das vermeintliche Kontoguthaben abschließen. Die angekündigten Gewinne werden nicht ausgezahlt.


Hier zur Warnmeldung der BaFin


Aus welchen Gründen ermittelt die BaFin gegen Gainity Solutions Limited (gainity.net)?


Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Gainity Solutions Limited bzw. gainity.net soll laut BaFin die notwendige Erlaubnis nicht besitzen.


Gainity Solutions Limited besitzt keine Erlaubnis der BaFin 


Achtung! Wenn eine Trading-Plattform nicht die erforderliche Erlaubnis der BaFin besitzt, sollten Sie nicht investieren. Mit großer Wahrscheinlichkeit liegt ein Online-Trading-Betrug bzw. Scam vor.


Bevor Sie im Internet investieren, sollten Sie nachprüfen, ob das Unternehmen von der BaFin zugelassen ist: sehen Sie hier die Unternehmensdatenbank der BaFin.


Haben Sie schlechte Erfahrungen mit Gainity Solutions Limited bzw. gainity.net und keine Auszahlung erhalten?


Red flags:  Handelsplattform erst vor kurzem registriert und anonym


Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Online-Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt einige Anleger, die keine Auszahlung von Gainity Solutions Limited bzw. gainity.net erhalten haben: „Wir haben recherchiert, dass die Domain „gainity.net“ erst am 24.01.2023 registriert wurde. Der Betreiber der Plattform wird nicht genannt, sondern versteckt sich hinter dem Anonymisierungsdienst NameCheap. Die Warnung der BaFin verwundert uns nicht. Hier drängt sich der Verdacht eines Anlagebetruges auf.“ 


Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C rät Anlegern, die befürchten, Opfer eines betrügerischen Brokers geworden zu sein:


„Investieren Sie auf keinen Fall weiteres Geld in die Plattform. Sammeln Sie die Beweise, machen Sie Screenshots von der Handelsplattform, speichern Sie die Walletadressen. Lassen Sie niemanden mehr durch Fernwartungszugriff auf Ihren Computer und sichern Sie Ihre Konten und Wallets gegen weiteren unbefugten Zugriff. 

Handeln Sie schnell und beauftragen Sie einen Anwalt für Anlagebetrug, um Ihre Gelder zu sichern. Die Blockchain ist nicht so anonym, wie viele denken. Den meisten Anlegern ist nicht bekannt, dass sich Kryptowährungen auf der Blockchain nachverfolgen lassen. Mit den richtigen IT-forensischen Maßnahmen lassen sich die Täter oftmals identifizieren. Diese Chance sollten Geschädigte von betrügerischen Brokern nutzen.“


Mit dem richtigen Plan zum Erfolg


Wenn Sie Schwierigkeiten mit  Gainity Solutions Limited bzw. gainity.net haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online-Trading-Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite. 


Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.


Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.


Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:


Kontaktformular Kanzlei plan C


Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.


Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.  


www.kanzlei-plan-c.de






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