Tetrax Solutions Limited – FCA warnt

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Für Anleger sollen über tetraxsolutionslimited.com u. a. ein Handel in Kryptowährungen und ein Forex-Handel möglich sein.

Auf der Homepage wird darstellt, dass die erfahrenen, lizenzierten Berater den Markt kennen – und wissen, wie viel einem sein Geld bedeutet und auf dieser Grundlage sich so dafür einsetzen, einem dabei zu helfen, den Markt besser zu verstehen, damit man die besten finanziellen Entscheidungen für seine Zukunft treffen können.

Warnung der britischen Finanzmarktaufsichtsbehörde – FCA 

Die britische Finanzmarktaufsichtsbehörde, die FCA, hat eine Warnung veröffentlicht, dass die Tetrax Solutions Limited über keine Erlaubnis der FCA verfügt, in Großbritannien Finanzdienstleistungen zu erbringen oder über die Handelsplattform Finanzprodukte anzubieten.

Achtung vor unseriösen Onlinehandelsplattformen

Sowohl die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als auch Landeskriminalämter und das Bundeskriminalamt in Deutschland warnen Anleger, sehr achtsam beim Abschluss von Anlagen über Onlinehandelsplattformen zu sein, damit sie nicht betrügerisch geschädigt werden.

Seien Sie vorsichtig, wenn Ihnen in kurzer Zeit hohe Gewinne versprochen werden, ohne auf die hohen Risiken derartiger Anlagen hinzuweisen.

Sowohl Forex-Anlagen als auch ein Handel in Kryptowährungen ist mit hohen Verlustrisiken verbunden.

Lassen Sie auch keinen Zugriff über eine Software, wie z. B. AnyDesk etc., zu, da dies von Mitarbeitern der Plattformen ausgenutzt werden kann, sensible Kontodaten von Ihnen zu erschleichen.

Auch verfügt z. B. Tetrax Solutions Limited über kein Impressum, aus dem die Betreibergesellschaft oder die Verantwortlichen der Plattform ersichtlich wären. Auch dies ist ein Warnsignal.

Optionen für Anleger von Tetrax Solutions Limited

Beim Angebot von Forex-Anlagen in Deutschland kann zum einen der Tatbestand des Eigenhandels im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 10 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) erfüllt sein.

Über eine dafür notwendige Erlaubnis der BaFin verfügen die Betreiber von Tetrax Solutions Limited nicht.

Die Plattform bzw. Betreibergesellschaft unterliegt auch nicht der Aufsicht der FCA und diese warnt auch vor Anlagen über tetrxsolutionslimited.com.

Im Falle eines unerlaubten Betreibens einer Wertpapierdienstleistung können für einen Anleger Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden.

Sofern von Anlegern das eingesetzte Kapital nicht ordnungsgemäß angelegt wird oder auch eingezahlte Gelder trotz angeblich erzielter Gewinne nicht ausgezahlt werden, können sich auch andere Ansprüche aus unerlaubter Handlung durchsetzen lassen.

Wenn Sie Anlagen bei Tetrax Solutions Limited getätigt haben, können Sie gerne die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner kontaktieren, die betroffene Anleger berät und unterstützt.  

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch im Kapitalanlagebetrugsfällen.

Stand: 01.03.2024

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 


Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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