Gaspreiserhöhungen und Strompreiserhöhungen unwirksam

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Zum Thema Gaspreiserhöhung

In der Presse ist in den letzten Wochen mehrfach berichtet worden, dass viele örtliche und überregionale Gasversorger und Stromversorger ihre Preise massiv erhöht haben. Nicht selten auch unter Verletzung von Preisgarantien.

Betroffen sind häufig auch Verbraucher, die von einem auswärtigen Unternehmen plötzlich nicht mehr beliefert werden und deshalb zu Ihrem örtlichen Energieversorger in den Grundtarif wechseln müssen. Aber auch bei laufenden Lieferverträgen wird vielfach versucht, die Preise erheblich zu erhöhen. 

Teilweise um ein mehrfaches der bisherigen Preise.

Hiervon sind auch mehrere Mandanten unserer Kanzlei betroffen.

Diese Vorgehensweise der Versorgungsunternehmen empfinde ich als außerordentlich unangemessen. Vor allem die örtlichen Energieversorger haben auch eine soziale Verantwortung gegenüber den in ihrem Einzugsgebiet wohnhaften Kunden. Aber auch von den überregional tätigen Versorgungsunternehmen kann erwartet werden, dass die Lieferverträge eingehalten werden.

Einem Mandanten unserer Kanzlei war von Wunderwerk unter Missachtung der Preisgarantie eine hohe Preiserhöhung abverlangt worden. Bereits nach unserem ersten Schreiben lenkte die Firma ein und teilte mit, es handele sich um ein "Versehen". Der Mandant wird jetzt wie vertraglich vereinbart während der gesamten Zeitdauer der Preisgarantie zu dem ursprünglich vereinbarten Lieferpreis mit Gas beliefert. 

Auch in einem ersten Fall gegen die Wuppertaler Stadtwerke haben wir jetzt einen Erfolg für den Mandanten erreichen können. Diesem Mandanten war, nachdem sein Gaslieferant die Belieferung eingestellt hatte und er zu den Wuppertaler Stadtwerken in den Grundtarif wechseln musste,  für einen Zeitraum von etwa 1 1/2 Monaten von den Wuppertaler Stadtwerken ein Gaspreis (Arbeitspreis) von mehr als 1.900,00 € in Rechnung gestellt worden. Nach dem normalen Grundtarif, der für die Bestandskunden gilt, hätte der Gaspreis (Arbeitspreis) nur rund 450,00 € betragen. Beschwerden des Mandanten über diesen extrem hohen Preis waren erfolglos. Die Wuppertaler Stadtwerke waren nicht bereit, den geforderten Preis zu reduzieren. Bereits kurz nach Zustellung der von uns daraufhin erhobenen Klage teilten die Wuppertaler Stadtwerke nun mit, die geltend gemachte Forderung beruhe auf einem "Irrtum". Der Lieferpreis wurde bereits entsprechend korrigiert und die Wuppertaler Stadtwerke übernehmen die Kosten des Rechtsstreits.

Ich kann nur allen Betroffenen empfehlen, sich gegen derartig überhöhte Forderungen im Gasbereich und im Strombereich zur Wehr zu setzen. 

Falls sie keine Rechtsschutzversicherung besitzen oder im Falle einer Erstberatung eine Selbstbeteiligung tragen müssen, biete ich Ihnen zum Thema Gas- und Strompreiserhöhung nach vorheriger Abstimmung mit meinem Büro eine kostenlose Erstberatung an.

Dr. Stefan Jansen

Rechtsanwalt


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