Extra Energie - Urteil des Amtsgerichts Wuppertal - Strompreiserhöhung unwirksam

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Ich vertrete mehr als 20 Mandanten gegenüber der Extra Energie wegen unzulässiger Erhöhungen der Gaspreise und der Strompreise. In einem Klageverfahren vor dem Amtsgericht Wuppertal ist nun ein erfreuliches Urteil verkündet worden.

Das Amtsgericht hat auf die mündliche Verhandlung vom 14.02.2024 für Recht erkannt, dass die von der Extra Energie mit einem Schreiben vom 29.07.2022 vorgenommene Preiserhöhung unwirksam ist.

Trotz vereinbarter Preisgarantie hatte Extra Energie den Strompreis von rund 28 Cent auf rund 68 Cent erhöht. Außerdem erfolgte auch eine geringfügige Erhöhung des Grundpreises.

Mit dieser Klage haben die Mandanten das Ziel verfolgt, dass das Amtsgericht feststellt, dass die Preiserhöhung unwirksam ist. Extra Energie hat Widerklage erhoben mit dem Antrag, die Mandanten zu verurteilen, der Preiserhöhung zuzustimmen.

Das Amtsgericht hat der Klage in vollem Umfange stattgegeben und festgestellt, dass die Preiserhöhung unwirksam ist. Außerdem wurde Extra Energie verurteilt, die Jahresrechnung vom 21.06.2023 zu berichtigen und den niedrigeren Grundpreis und dem niedrigeren Arbeitspreis zugrunde zulegen, der mit der Preisgarantie zugesichert worden war. Die Widerklage der Extra Energie wurde abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits wurden Extra Energie auferlegt. Auch die Kosten der anwaltlichen Vertretung vor Klageerhebung müssen von Extra Energie erstattet werden.

In den Entscheidungsgründen stützt sich das Amtsgericht vor allem auf das Urteil des OLG Düsseldorf vom 23.03.2023 – Az. 20 U 318/22. In diesem Rechtsstreit hatte die Extra Energie bereits verloren. Das OLG stellte fest, dass die Preiserhöhung unzulässig war.

Erfreulicherweise hat das Amtsgericht Wuppertal diese Rechtsprechung auch auf unseren Rechtsstreit übertragen. Die Entscheidungsgründe können ohne weiteres auch alle anderen Preiserhöhungen übertragen, die von Extra Energie unter Missachtung einer zuvor erteilten Preisgarantie vorgenommen worden sind.

Aus diesem Grunde empfehlen wir allenbetroffenen Kunden der Extra Energie, die trotz Preisgarantie eine Preiserhöhung erhalten haben, rechtliche Schritte gegen diese Preiserhöhung einzuleiten und eine Korrektur der erteilten Abrechnungen einzufordern. Dies ist nach der Rechtsprechung auch noch im Nachhinein möglich. Insoweit gilt eine Verjährungsfrist von 3 Jahren zum Jahresende. Die 2022 vorgenommenen Preiserhöhungen können also aktuell noch angegriffen werden.

Dr. Stefan Jansen
Rechtsanwalt

Foto(s): kein Urheberrecht - Urteil des AG Wuppertal mit geschwärzten Parteinamen

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