Geblitz: Hamburg, Klein Flottbeker Weg 64 i.R. Parkstraße 53:33.1628 009:53.0180- Rat vom Fachanwalt!

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Ihnen wird von der Bußgeldstelle Hamburg ein Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit vorgeworfen? Dann lohnt sich ein Vorgehen gegen den drohenden Bußgeldbescheid, denn das hier aufgestellte mobile Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed ist für seine Schwächen bei der Messwertbildung gerichtsbekannt.

Oft ist der Messwinkel von 90 Grad nicht mit der nötigen Exaktheit eingestellt. Dann führt schon die geringste Abweichung automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben. Eine fehlerhafte Datenerfassung führt bei etwa jeder zweiten Messung zu falschen Anzeigewerten. Werden mehrere Fahrzeuge vom Blitzer erfasst, treten Schwierigkeiten bei der Zuordnung auf. Der Bußgeldstelle ust dann kein sicherer Nachweis möglich, bei welchem die Geschwindigkeit gemessen wurde. Ist die Geräteeichung erloschen, wird die gesamte Messreihe annulliert oder ein sehr hoher Toleranzbereich gewährt. Findet sich in der Akte kein zertifizierter Nachweis, dass die Messbeamten an diesem Gerät geschult wurden, ist die Messung ebenfalls unverwertbar. Ist das Netzteil des Geräts defekt, ist immerhin noch ein Toleranzbereich von 10 % zu gewähren (AG Bad Kreuznach, Az.: 47 OWi 1022 Js 12238/15).

Schon diese sehr kleine Auswahl zeigt, welche Möglichkeiten der Verteidigung zur Verfügung stehen.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und lässt für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Überdurchschnittlich viele seiner Verfahren werden eingestellt.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

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