Blitzer: L 815, Abschnitt 190, Station 1.000, 26340, Zetel, OT Neuenburg-Klein Schweinebrück- Rat vom Fachanwalt!

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Sie sollen die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 70 km/h überschritten haben?

Dann folgt dem Anhörungsbogen innerhalb der nächsten sechs Wochen ein Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle des Landkreises Friesland. Dessen Strafen können teuer werden.

Schon ab einer Überschreitung von mehr als 20 km/h gibt es einen Punkt und ein Bußgeld von 115 €. Ab 26 km/h sind es 180 €, ein Punkt und ein Monat Fahrverbot, ab 31 km/h drohen 260 €, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Diese steigert sich jeweils bei den nächsten 5 km/h bis zu einer Maximalstrafe von 800 €, zwei Punkten und drei Monaten Fahrverbot, wenn die Überschreitung mehr als 70 km/h betrug.

Aber ein erfahrener Verteidiger kann Ihnen bei dieser Messstelle diese Strafen ersparen. Denn geblitzt wird mit einem Einseitensensor vom Typ ESO ES 3.0.

Dessen gerichtsbekannte Fehlerquellen sind die besten Argumente für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Dieses Messsystem bestimmt die Geschwindigkeit mit Hilfe der Helligkeitsunterschiede, die von den ankommenden Fahrzeugen verursacht werden.

Dieses Messprinzip führt aber dazu, dass schon einfachste Helligkeitsunterschiede (wie etwa der Schatten des eigenen oder fremder Fahrzeuge) die Messung zu Lasten des Betroffenen beeinflussen. 

Dieses gilt auch für das pulsierende Licht von LED-Scheinwerfern. LED-Leuchten liefern nicht immer konstantes Licht. Vielmehr ist die in Autos verbaute Lichtquelle "pulsierendes" LED-Licht, das in sehr kurzen Abständen immer wieder ein- und ausgeschaltet wird. Dabei sind diese Abstände so kurz, dass sie für das menschliche Auge nicht wahrnehmbar sind und den Eindruck von "Dauerlicht" erwecken. Das Gerät benötigt jedoch zumindest für die Dauer seiner Messung eine konstante Helligkeit der gemessenen Fahrzeugteile, um am Ende verlässliche Messwerte zu liefern. 

Häufig wird beim Geräteaufbau der Scanwinkel nicht genau eingestellt. Dieser regelt die Justierung auf die Fahrbahnneigung. Schon die Abweichung um ein Grad führt automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben.

Sollte die gesetzlich vorgeschriebene Eichung abgelaufen oder nicht ordnungsgemäß dokumentiert sein, wird die gesamte Messreihe annulliert.

Diese und noch viele andere Messfehler können bei der Auswertung Ihrer Messdaten gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet Ihre Messakte aus und holt für Ihre Messung ein technisches  Sachverständigengutachten ein.  In diesem werden die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negativen Auswirkungen auf den Messvorgang begründet. 

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung  nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Falls Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben, ist dies hier unproblematisch. Denn bei Bußgeldsachen gilt die Besonderheit, dass einige Anbieter Rechtsschutz auch für bis zu 3 Monate rückwirkend anbieten. Gute Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitensachen spezialisiert haben, können hierzu unverbindlich Hinweise geben. 

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Er verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut bundesweit er ca. 1000 Bußgeldverfahren, von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden. Die eventuelle örtliche Entfernung ist kein Hinderungsgrund für eine erfolgreiche Verteidigung.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

 


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