Parkverbot: Oh Schreck, der Wagen ist weg!
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Öffentliche Parkplätze sind nicht nur Mangelware, sondern auch ein äußerst tückischer Bereich im Straßenverkehrsrecht. Als besonders heimtückisch erweisen sich die sog. mobilen Halteverbote, weil sie dafür sorgen, dass man trotz eines eben noch ordnungsgemäß abgestellten Fahrzeugs plötzlich zum Falschparker wird.
Wenn der Wagen dann verschwunden ist, erhält man zwar auf der Polizeiwache die gute Nachricht, dass er nicht gestohlen, sondern „nur“ abgeschleppt wurde. Zurück erhält man sein geliebtes Auto jedoch meist nur gegen Zahlung der teilweise sehr empfindlichen Abschleppkosten. Aber ist diese Praxis rechtlich überhaupt zulässig? Schließlich hat sich der Autofahrer beim Parken selbst nichts zuschulden kommen lassen.
Autofahrer müssen mit Veränderungen der Verkehrslage rechnen
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat als oberste Instanz im Verwaltungsrecht schon 1996 mit einem Grundsatzurteil entschieden, dass sich Autofahrer nicht auf unveränderte Bedingungen verlassen dürfen, sondern stattdessen mit Situationen rechnen müssen, die eine kurzfristige Änderung der bestehenden Verkehrsregelungen notwendig machen (BVerwG, Urteil v. 11.12.1996, Az.: 11 C 15/95). Typische Beispiele für solche Situationen, bei denen kurzfristig Park- und Halteverbote angeordnet werden, sind etwa Festumzüge, Straßenfeste, Baustellen, Baumarbeiten, Dreharbeiten, Umzüge etc. In diesen Fällen dürfen Städte und Gemeinden mobile Halte- und Parkverbote einrichten, sodass man als Dauerparker beim Abstellen des Fahrzeugs nicht darauf vertrauen darf, dass das Parken an dieser Stelle auch Tage später noch erlaubt ist.
Pflicht der Autofahrer
Grundsätzlich muss man sich als Autofahrer vor bzw. nach Abstellen des Autos erkundigen, ob das Parken an der gewählten Stelle erlaubt ist oder nicht und sich bei etwaigen Park- und Halteverboten über deren örtlichen und zeitlichen Geltungsbereich informieren. An unübersichtlichen Stellen verlangt die Rechtsprechung sogar, dass man den umliegenden Bereich der Parklücke abläuft und auf entsprechende Verbotszeichen achtet. Notwendig ist dies vor allem dann, wenn Schilder möglicherweise durch andere Fahrzeuge oder Bäume verdeckt sein könnten (Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg, Urteil v. 07.05.2015, Az.: OVG 1 B 33.14).
Wenn man sein Auto vorschriftsgemäß abgestellt hat, muss man zwar nicht ständig kontrollieren, ob man mittlerweile im Halte- bzw. Parkverbot steht, jedoch muss man damit rechnen, dass der öffentliche Parkplatz nicht mehr genutzt werden darf. Man muss deshalb einerseits nicht stündlich oder täglich prüfen bzw. prüfen lassen, ob sich die Verkehrsregeln geändert haben, darf aber als Dauerparker andererseits auch nicht darauf vertrauen, dass an bestimmten Stellen das rechtmäßige Dauerparken unbegrenzt weiter gilt (VG Neustadt (Weinstraße), Urteil v. 27.01.2015, Az.: 5 K 444/14.NW). Will man dann nicht kostenpflichtig abgeschleppt werden, muss man selbst dafür sorgen, dass das Fahrzeug umgeparkt wird oder von Bekannten umgeparkt werden kann. Das Hinterlassen eines Zettels mit der eigenen Handynummer genügt hierfür nicht. Bereits im Jahr 1983 hat das BVerwG in einem ähnlich gelagerten Fall entschieden, dass es vor dem Abschleppen nicht notwendig ist, zu versuchen, den Halter über die hinter der Windschutzscheibe hinterlassenen Informationen zu Adresse und Telefonnummer zu erreichen (BVerwG, Beschluss vom 06.07.1983, Az.: 7 B 182/82). 2002 bestätigte das BVerwG diese Rechtsprechung, wobei es explizit betonte, dass sich an der damaligen Entscheidung auch nach der zwischenzeitlich erfolgten Verbreitung von Mobiltelefonen nichts ändert (BVerwG, Beschluss vom 18.02.2002, Az.: 3 B 149/01).
Wann wird ein Park- oder Halteverbot wirksam?
Für das Wirksamwerden eines mobilen Park- bzw. Halteverbots gelten die verwaltungsrechtlichen Vorschriften aus dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Danach wird ein Verwaltungsakt grundsätzlich mit Bekanntgabe an den Betroffenen wirksam. Park- und Halteverbote gehören jedoch als Verkehrszeichen zu den Allgemeinverfügungen, die eine Sonderform des Verwaltungsakts darstellen, weil sie keinen Einzelfall regeln, sondern sich an einen größeren Personenkreis richten. Verkehrsschilder sind für diese Allgemeinverfügungen ein klassisches Beispiel, denn sie regeln in Gestalt von Geboten und Verboten das Verkehrsverhalten einer unbestimmten Zahl von Personen in einer unbestimmten Zahl von Fällen. Im Gegensatz zu einer Rechtsnorm ist der Adressatenkreis aber bestimmbar, da sich die Verkehrsschilder stets an konkrete Verkehrsteilnehmer richten, denen an der jeweiligen Stelle ein bestimmtes Verhalten auferlegt wird. So verbieten z. B. mobile Parkverbote an einer ganz bestimmten Stelle allen dort parkwilligen Autofahrern das Parken. Welche und wie viele Personen später an dieser Stelle ihr Fahrzeug abstellen wollen, steht jedoch bei Aufstellen des Schildes nicht fest. Da sich in diesem Fall die persönliche Bekanntgabe als äußerst schwierig erweist, genügt für ihr Wirksamwerden die öffentliche Bekanntgabe. Parkverbots- oder Halteverbotsschilder werden deshalb mit ihrem Aufstellen von der zuständigen Behörde wirksam, sodass sich von da ab generell alle Verkehrsteilnehmer – zu denen auch Halter von parkenden Fahrzeugen gehören – daran halten müssen.
Bei mobilen Park- und Halteverboten gilt jedoch eine Besonderheit, denn die Straßenverkehrsbehörden dürfen nicht gänzlich überraschend – quasi über Nacht – Park- und Halteverbote aufstellen. Autofahrer müssen zumindest die Chance erhalten, von der geänderten Verkehrslage Kenntnis zu erlangen und ihr Fahrzeug verkehrsgerecht umparken zu können. Hierfür müssen die Behörden die mobilen Park- und Halteverbote mit einer gewissen Vorlaufzeit aufstellen. Wie lange diese Vorlaufzeit sein muss, ist jedoch nicht geklärt. In seiner Grundsatzentscheidung ging das BVerwG (siehe oben) von vier Tagen aus. Dem OVG für das Land Nordrhein-Westfalen genügten hingegen 48 Stunden (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 13.09.2016, Az.: 5 A 470/14). Die Praxis geht mittlerweile im Regelfall von einer Frist von 72 Stunden aus.
Wann ist Abschleppen bei mobilen Park- und Halteverbotsschildern rechtmäßig?
Fahrzeughalter dürfen ihr Auto nicht im Parkverbot oder Halteverbot abstellen, unabhängig davon, ob es sich um ein stationäres oder mobiles Verbot handelt. Bei einem wirksamen Verbot dürfen Gemeinden und Städte deshalb jedes Fahrzeug abschleppen lassen. Auf die tatsächliche Kenntnis vom Park- oder Halteverbot kommt es nicht an. Durch die notwendige Vorlaufzeit haben Autofahrer die Chance erhalten, ihre Autos selbst und vor allem kostenfrei zu entfernen bzw. von Freunden oder Bekannten entfernen zu lassen.
Wann muss man die Abschleppkosten übernehmen?
Juristisch gesehen stellt das Abschleppenlassen bei verkehrswidrig geparkten Fahrzeugen eine Ersatzvornahme dar. Das bedeutet, dass die Behörde die Pflicht des Fahrzeughalters zum Umsetzen seines Fahrzeugs übernimmt bzw. von einem Abschleppunternehmen übernehmen lässt und dem Fahrzeughalter die dafür anfallenden Kosten in Rechnung stellt. Hat die Gemeinde oder Stadt die Vorlaufzeit eingehalten, ist diese Vorgehensweise rechtmäßig, denn der Fahrzeughalter ist seiner Plicht zur Entfernung des Fahrzeugs aus dem Park- oder Halteverbot nicht nachgekommen. Die Gerichte halten es deshalb nicht für unverhältnismäßig das Abschlepp- und Kostenrisiko nach Ablauf der Vorlaufzeit nicht der Allgemeinheit, sondern dem längerfristig Parkenden zuzuweisen – auch wenn dieser durch seine längere Abwesenheit gar nichts von dem Verbot wusste.
Was können Autofahrer tun?
Als Dauerparker sollte man sich gut überlegen, wo man das geliebte Auto für die Dauer der Abwesenheit abstellt. Bei öffentlichen Parkplätzen kann sich die Frage, ob das Parken erlaubt ist oder nicht, mitunter kurzfristig innerhalb weniger Tage ändern. Wenn kein privates Grundstück als Parkplatz zur Verfügung steht, sollte man Familie, Freunde oder Bekannte nicht nur bitten nach der Post zu schauen und die Blumen zu gießen, sondern sie ebenfalls beauftragen die Verkehrssituation im Auge zu behalten und den Wagen ggf. zu versetzen. Andernfalls sollte man sein Auto – wenn es abgeschleppt worden ist – zeitnah auslösen, denn neben dem Bußgeld und den Kosten für das Abschleppen fällt in der Regel für jeden Tag eine Standgebühr an. Bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des Abschleppvorgangs empfiehlt es sich, die Kosten nur „unter Vorbehalt“ zu bezahlen.
Fazit: Ob Urlaub, Geschäftsreise oder längerer Krankenhausaufenthalt – es kann immer wieder vorkommen, dass man längere Zeit abwesend ist und sein Fahrzeug in dieser Zeit sicher parken muss. Auch wenn man sein Fahrzeug auf öffentlichen Parkplätzen vorschriftsmäßig abgestellt hat, kann es passieren, dass man wegen eines mobilen Parkverbots rechtswirksam abgeschleppt wird. Um dies zu verhindern, muss regelmäßig z. B. von Bekannten nach dem Fahrzeug geschaut werden.
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Rechtstipps zu "Parkverbot"
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08.04.2025 Rechtsanwalt Marcel Schlupkothen„… des Nachbargrundstücks führe. Die Anzahl der Überfahrten würde sich voraussichtlich reduzieren, wenn ein „Parkverbot“ befolgt werde. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes: Der Rechtsstreit ging …“ Weiterlesen
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08.04.2025 Rechtsanwalt Dr. Dr. Seyed Shahram Iranbomy„… , die wirklich alle Bürgerinnen berücksichtigt und nicht nur weniger reiche Bürger. Verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Parkverbot und die Freiheitsbeschränkung durch eine geringe Bürgerbeteiligung …“ Weiterlesen
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10.10.2024 Rechtsanwalt Ralf Bärsch„… nehmen, denn der Umstand eines Parkverbots auf solch gekennzeichneten Flächen hat grundsätzlich bekannt zu sein. Fazit Vielleicht sollte der Falschparker daher doch lieber die Parkuhr außerhalb …“ Weiterlesen
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14.08.2024 Rechtsanwalt Dirk M. Richter„… zum Mietvertrag : Wichtiger noch, das Gericht stellte fest, dass die Parteien kein ausdrückliches Parkverbot im Mietvertrag vereinbart hatten. Der Parkverstoß stellte daher keine erhebliche …“ Weiterlesen
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12.08.2024 Rechtsanwältin Jacqueline Dubs„… . Nicht erfasst sind zum Beispiel: Parkuhren, weil diese keine Leistung vermitteln, sondern lediglich zeitweilig, das geltende Parkverbot aufheben. Ebenfalls nicht erfasst sind Selbstbedienungswagen im Supermarkt …“ Weiterlesen
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19.10.2023 Rechtsanwalt Dipl. Verwaltungswirt (FH), Janus Galka LL.M. Eur.„… ist der Ansicht, es bestehe kein Handlungsbedarf. Sie habe sich im Rahmen eines Ortstermins über die Situation ein Bild gemacht. Ein Parkverbot sei in Ermangelung zu enger Straßenverhältnisse …“ Weiterlesen
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11.07.2023 Rechtsanwalt Philipp Burchert„… eine eigentlich mögliche Schadensbegrenzung verhindert wird. Und zu guter Letzt: Da sich das Parkverbot unmittelbar aus dem Gesetz ergibt, bedarf es keines gesonderten Verkehrszeichens. [Detailinformationen …“ Weiterlesen
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08.03.2023 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion„… das alles nicht. Sie dürfen ihre Fahrräder auf dem Gehweg abstellen, da die Parkverbote (§ 12 StVO) nicht auf sie anwendbar sind. Selbst wenn Schilder daher Fahrradabstellplätze ausweisen …“ Weiterlesen
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13.04.2023 Rechtsanwältin Dr. Daniela Mielchen„… ich hier erläutern. Zunächst ist zwischen Halten und Parken zu unterscheiden, da je nach Verstoß verschiedene Rechtsfolgen eintreten. Aber beachte: ein Halteverbot ist immer auch ein Parkverbot. Wo also schon …“ Weiterlesen
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01.08.2022 Rechtsanwalt Marcel Schmieder„Das Landgericht Dresden hatte bereits mehrfach entschieden, dass eine private Abschleppmaßnahme aus dem öffentlichen Raum (z.B. Parkverbot wegen Umzug oder Baustelle) rechtswidrig …“ Weiterlesen
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06.07.2022 Rechtsanwalt Klaus Kucklick„… jedem Mauervorsprung ein Ordnungshüter zu lauern, der den arglosen Touristen, die Durchfahrts- und Parkverbote auf Schildern, die für fünfzig verschiedene zeitliche Alternativen 100 verschiedene Ge …“ Weiterlesen
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18.11.2021 Rechtsanwalt Martin Loibl„… - 20 60 21 - 25 100 26 - 30 150 1 1 31 - 40 200 2 1 ... 2. Falschparken Verstoß Bußgeld in EUR Punkte Parken im Halte- oder Parkverbot/Parkverbot missachtet 25 40 bei länger als 1 Std. Parken …“ Weiterlesen
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18.11.2021 Rechtsanwalt Dominik Gräf„… das Rad eigentlichen abstellen, ohne befürchten zu müssen, dass es entfernt wird? Kein Parkverbot für Fahrräder Das Wichtigste vorneweg: Für Fahrräder gibt es kein Parkverbot …“ Weiterlesen
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10.11.2021 Rechtsanwältin Şölen Izmirli„… Schritttempo fahren dürfen. Verstöße hiergegen kosten 70 €. Das Parkverbot an Einmündungen und Kreuzungen wurde bereits im Jahr 2020 von 5 m auf 8 m erweitert, sofern ein „straßenbegleitender“ Radweg …“ Weiterlesen
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09.11.2021 Rechtsanwalt Philipp Burchert„… Parkverbot missachtet 25 - länger als 1 Stunde 40 - länger als 1 Stunde mit Behinderung 50 - mit Behinderung 40 in zweiter Reihe geparkt 55 - mit Behinderung 80 1 - mit Gefährdung 90 1 - mit Sachbeschädigung …“ Weiterlesen
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04.11.2021 Rechtsanwalt Nikolai Oliver„… , dass es ab 60,00€ einen Eintrag ins Fahreignungsregister in Flensburg gibt. Falschparker Auch Parkverstöße werden jetzt teurer, 25,00€ statt 15,00€ im Halte- oder Parkverbot, 50,00€ statt 35,00 …“ Weiterlesen
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24.01.2022 Rechtsanwältin Ursula Albrecht„… Halten / Parken: im Halte- oder Parkverbot 25 € statt 15 € länger als einer Stunde mit Behinderung 50 € statt 35 € Schwerbehindertenparkplatz 55 € statt 35 €. vor Feuerwehrzufahrten bei Behinderung …“ Weiterlesen
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31.08.2021 Rechtsanwalt Marcel Schmieder„… behördlicher Genehmigung, Parkverbotsschilder aufstellen ließ. Unser Mandant, der Kläger, parkte im Bereich dieses Parkverbotes, weshalb der Beklagte wohl bei der Durchführung seines Umzugs behindert …“ Weiterlesen
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02.06.2021 Rechtsanwalt Dr. Henning Hartmann„… , dass der Kläger bzw. der Fahrzeugführer vor Einleitung der Abschleppmaßnahme hätte ermittelt und ohne weitere Verzögerung dazu bewegt werden können, das Fahrzeug aus dem Bereich des Parkverbot …“ Weiterlesen
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01.02.2021 Rechtsanwalt Marc Michelske„… ist. D. h., ich darf dort parken, aber nicht auf dem Kanaldeckel. Leider wird auch nicht immer klar zwischen Halte- und Parkverbot unterschieden. Ein weiterer Merksatz: wo das Halten verboten …“ Weiterlesen
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05.05.2020 Rechtsanwalt Andreas Junge„… ein Parkverbot, um die Sicht zu verbessern. Herr Rechtsanwalt Junge berät Sie sehr gern in allen verkehrsrechtlichen Belangen. Dabei kann er auf jahrelange praktische Erfahrung und fundierte juristische Fachkenntnis zurückgreifen.“ Weiterlesen
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29.04.2020 Rechtsanwalt Gunnar Stark„… - und Parkverbot auf dem Schutzstreifen, insofern darf in Zukunft mit weniger versperrten Wegen gerechnet werden. Neue Regeln für das Parken vor Kreuzungen und in Einmündungsbereichen Das Parken vor Kreuzungen …“ Weiterlesen
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16.07.2021 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion„… /h. Vor allem Radfahrer profitieren dagegen gegenüber Kraftfahrzeugen von stärker geahndeten Parkverboten, festgeschrieben Abstandsregeln beim Überholen, neuen Verkehrsschildern und der möglichen …“ Weiterlesen
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27.04.2020 Rechtsanwalt Holger Hesterberg„… mit Radwegen gilt auf bis zu 8 Metern ein Parkverbot, um die Sicht zu verbessern. Neben Fahrradstraßen kann es auch ganze Fahrradzonen geben. Dort ist höchstens 30 km/h erlaubt, der Radverkehr darf weder …“ Weiterlesen