Geblitzt: 24107 Kiel, B 76, Olof-Palme-Damm, Höhe Hochbrücke Levensau- Bußgeld vermeiden!

  • 4 Minuten Lesezeit

Sie sind an dieser Stelle  vom Blitzer erfasst worden und haben einen Anhörungsbogen oder gar schon Bußgeldbescheid  der Bußgeldstelle Kiel erhalten? 

Dann können die Folgen erheblich sein. Neben dem hohen Bußgeld droht ab 21 km/h zuviel ein Punkt und ab 26 km/h kommt ein Monat Fahrverbot hinzu. Sind Sie in der Probezeit, müssen Sie dazu mit deren Verlängerung und der Teilnahme an Aufbauseminaren rechnen.

Aber soweit muss es nicht kommen. Gemessen wird hier nämlich mit einem Lasermessgerät vom Typ Poliscan Speed. Dessen durch zahllose Testreihen nachgewiesenen Fehlerquellen, sind die beste Garantie für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Dieses ist seit seiner Einführung eines der umstrittensten Messgeräte Deutschlands. Zwar war der Hersteller nach den Urteilen der Amtsgerichte Aachen, Herford und Mannheim aus dem Jahr 2016 gezwungen, die Software auszutauschen, jedoch sind die charakteristischen Mängel der Geschwindigkeitsbestimmung immer noch vorhanden. 

Das Grundschema der Messung ist einfach erklärt. Das Gerät sendet Laserbündel auf einer Messstrecke von 15- 75 Metern aus, mit deren Hilfe  die Zeit bestimmt wird, die ein Fahrzeug für eine zuvor eingestellte Messstrecke benötigt. Hieraus wird dann die Geschwindigkeit berechnet. Ist der zulässige Höchstwert überschritten, wird die Kamera ausgelöst.

Auf der Länge der Messstrecke kommt es aber naturgemäß zu einer Strahlenausweitung. Der hierdurch entstehende Signalpegel führt bei jeder zweiten Messung zu einer fehlerhaften Datenverarbeitung und damit unzutreffenden Geschwindigkeitsangaben.

Der Hersteller Vitronic bietet für seinen Blitzer Schulungen des Messpersonals an und beschreibt in der Bedienungsanleitung unter Punkt 3 ausdrücklich, dass die Handhabung des Systems nur durch von ihm unterwiesenes Messpersonal erfolgen soll. Er verweist eindringlich auf sein Schulungsangebot, welches dem Messpersonal die erforderliche Sachkunde vermitteln soll. Weiterhin räumt der Hersteller in der Bedienungsanleitung unter Punkt 2 Beeinträchtigungen des Systems ein, wenn das System eben von nicht eingewiesenem Personal bedient wird. Fehlt daher ein Schulungsnachweis in der Akte, wird die Messung verworfen.

Diese Sachkunde und besondere Kenntnis wird nicht grundlos gefordert. Von großer Bedeutung für eine genaue Messung ist die exakte Einstellung des Schwenkwinkels. Dieser wird anhand des Abstands des mobilen Blitzers. zum Fahrbahnrand ermittelt.  Sehr häufig ist der Winkel nicht exakt eingestellt, obwohl schon die Abweichung um ein Grad automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben führt.

Erst nach der Messung erfolgt die Auslösung des Kamera. Die Fotodokumentation erfolgt also mit einer Verzögerung. Bei der Berechnung der Fotoauslöseverzögerung geht das PoliScan Speed davon aus, dass das Fahrzeug ab dem Ende der Geschwindigkeitsmesswertbildung bis zum Auslösen des Fotos seine Geschwindigkeit nicht mehr ändert und auch die Fahrtrichtung beibehält. Weil also die Geschwindigkeitsmessung und die Fotodokumentation nicht gleichzeitig erfolgen, kann es durchaus passieren, dass zuerst ein Fahrzeug gemessen wird, danach aber ein weiteres Auto fotografisch festgehalten wird. 

Zum Zeitpunkt der Eichung muss der Blitzer eine gültige Eichung aufweisen. Es sind schon ganze Messreihen annulliert und die Betroffenen freigesprochen worden, weil diese abgelaufen war. 

Bei einer Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle können diese und noch andere Fehler gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein unabhängiges Sachverständigengutachten erstellen. Dieses listet die gefundenen Fehler und deren Auswirkungen auf die Messung auf. 

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung dem hier zuständigen Amtsgericht Kiel nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Falls Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben, ist dies hier unproblematisch. Denn bei Bußgeldsachen gilt die Besonderheit, dass einige Anbieter Rechtsschutz auch für bis zu 3 Monate rückwirkend anbieten. Gute Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitensachen spezialisiert haben, können hierzu unverbindlich Hinweise geben. 

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut bundesweit er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Die Kanzlei hat Niederlassungen in Berlin und Kiel sowie eine Zweigstelle in Cottbus.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.



Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Junge

Beiträge zum Thema