Geblitzt: 73431, Aalen, B 19 / B29, Aalener Brezel, Fahrtrichtung Schwäbisch Gmünd- Fehler bei der Messung!

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Ihnen wird von der Bußgeldstelle Aalen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 50 km/h vorgeworfen? Dann lohnt es sich tatsächlich die Messung durch einen spezialisierten Verteidiger überprüfen zu lassen. Die Chancen damit das Verfahren zu beenden, stehen sehr gut, denn überdurchschnittlich viele Verfahren werden nach einem Einspruch eingestellt. Grund dafür ist fast immer die Unzuverlässigkeit des hier aufgestellten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed.

Dieses arbeitet nach folgendem Prinzip. Es werden ununterbrochen Laserimpulse ausgesandt, welche die Straße auf einer Länge von 75 Meter erfassen. Die in diesem Bereich befindlichen Fahrzeuge reflektieren diese und senden diese zu dem Gerät zurück. Die damit gewonnenen Messdaten sind dann die Grundlage für eine Weg- Zeit- Berechnung, dessen Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Aber schon die hier eingestellte überlange Messstrecke ist eine große Fehlerquelle. Denn sie verursacht eine nicht geplante Signalauffächerung und damit auch eine Verzerrung der Rückstrahlimpulse. Natürlich werden dadurch auch die Messdaten verfälscht und zwar so massiv und häufig, dass allein wegen diesem Serienfehler etwa jedes zweite Messergebnis falsch ist. Auch treten Zuordnungsschwierigkeiten auf, sobald sich mehr als ein Fahrzeug im Messbereich befindet. In diesen Fällen liegt kein sicherer Nachweis vor, dass auch wirklich das Auto auf dem Foto gemessen wurde. Der Messsensor muss unbedingt genau im rechten Winkel zur Fahrbahn justiert werden. Aber häufig ist die Justierung beim Aufbau nicht exakt genug. Dann führen schon minimalste Abweichungen zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben. Fehlt in der Akten ein Schulungsnachweis für das eingesetzte Messpersonal, wurden nicht alle vorgeschriebenen Funktionstests protokolliert oder ist die Geräteeichung abgelaufen, ist die Messung ebenfalls unverwertbar.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden. 

Deswegen überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge Ihre Messakte und lässt für Ihren Messvorgang ein Gutachten durch den TÜV erstellen. Dieses dient dem Nachweis der aufgefundenen Fehler und unterstreicht die Unverwertbarkeit der Messung.

Das Resultat ist dann ein Freispruch oder Verfahrenseinstellung. .

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per Mail  (junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.

Foto(s): Andreas Junge

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