Geblitzt: auf der A 3, Ri. Passau/Linz, Abschnitt 980, km 6.896-Schnelle Hilfe vom Fachanwalt!

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Bußgeldstelle Straubing macht Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h zum Vorwurf? Dann lohnt es sich den Vorgang durch einen erfahrenen Verteidiger überprüfen zu lassen, den die Einstellungsquote im Einspruchsverfahren liegt hier weit über dem Durchschnitt. Rechtsanwalt Andreas Junge verteidigt seit Jahren erfolgreich in Bußgeldverfahren. Auch bei dieser Messtelle hat er schon zahlreichen Mandanten das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot erspart. In diesem Artikel erläutert er die beste Verteidigungsstrategie.

Bei dieser Messstelle ist die Unzuverlässigkeit des eingesetzten Sensormessgerätes vom Typ ESO ES 8.0 die beste Erfolgsgarantie. Dessen Arbeitsweise ist einfach erklärt. Die auf dem Messbalken befindlichen Lichtsensoren registrieren auf einer Länge von 25 Meter die von den ankommenden Fahrzeugen verursachten Helligkeitsunterschiede. Dadurch kann die für die Strecke benötigte Fahrzeit ermittelt und dann mit einer Weg- Zeit- Berechnung die Geschwindigkeit bestimmt werden.

Aber schon einfachste Lichtreflexe, wie etwa der Schatten des eigenen oder eines fremden Fahrzeugs können die Messdaten massiv verfälschen. Dies gilt auch für das Licht von LED-Scheinwerfern, da deren gepulstes Licht von den Sensoren fehlerhaft registriert wird. Der Messsensor muss für eine korrekte Datenerfassung unbedingt im rechten Winkel zur Fahrbahn justiert werden. Oft ist aber der Aufbau nicht exakt genug, was automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen führt. Sobald sich mehrere Fahrzeuge im Messbereich, kommt es zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung. Dann ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, welches Fahrzeug tatsächlich gemessen wurde. Oft befindet sich in der Messakte kein Schulungsnachweis für die eingesetzten Messbeamten. In diesen Fällen kann der Verteidiger ein Verwertungsverbot geltend machen. Dies gilt auch, wenn die Geräteeichung abgelaufen oder aus anderen Gründen ungültig ist.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht des Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein TÜV- zertifiziertes Gutac hten erstellen. Mit diesem werden die Fehler Ihrer Messung nachgewiesen.

Das  Ergebnis ist ein Freispruch oder eine Verfahrenseinstellung. Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg oder  ein Fahrverbot werden damit verhindert. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese sämtliche Kosten. Ein eventueller Selbstbehalt wird von Rechtsanwalt Junge nicht geltend gemacht.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail  (junge@jhb.legal) oder rufen Sie in einer Zweigstelle der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Eine kurzfristige und unkomplizierte Kontaktaufnahme ist aber auch über Handy : 01792346907 möglich

Foto(s): Andreas Junge

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Junge

Beiträge zum Thema