Geblitzt auf der B 469 bei Stockstadt am Main in Richtung Seligenstadt (Abschnitt 120, km 0,0)? Wir helfen!

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Da fährt man gemütlich auf der Bundesstraße 469 in Richtung Seligenstadt, hat gerade Stockstadt und die Autobahn-Anschlüsse zur BAB 3 passiert und plötzlich erscheint ein hässlicher, roter Blitz. „Mist“, denkt sich da wohl fast jeder Verkehrsteilnehmer im ersten Moment. Doch nicht immer ist mit dem Schlimmsten zu rechnen.

Wir haben diese in unmittelbarer Nähe zu unserem Kanzleisitz in Aschaffenburg liegende Messstelle schon zahlreiche Male für Mandanten überprüft. In diesem Beitrag zeigen wir auf, wo sich Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Verteidigung und damit zur Abwehr von Geldbußen, Punkten in Flensburg und im schlimmsten Fall auch Fahrverboten ergeben können.

Beschreibung der Blitzer-Falle

Das Tückische an dieser Messstelle: Sie liegt im unmittelbaren Bereich einer Brücke, die über die Straße verläuft. Der recht unauffällige Sensor des Messgeräts befindet sich rechts neben einer Auffahr-Spur und die Kamera unmittelbar hinter der Brücke. Beides ist schwer zu sehen. Wie so oft stellt sich die Frage, ob mit der Wahl dieser Messstelle allein Aspekte der Verkehrssicherheit verfolgt werden …

Gemessen wird hier regelmäßig mit einem sogenannten Einseitensensor. Dies ist ein lichtschranken-ähnlich funktionierendes Messgerät, bei dem Helligkeitsveränderungen beim Vorbeifahren von Fahrzeugen detektiert werden, die sodann durch eine anschließende Weg-Zeit-Rechnung in Geschwindigkeitswerte umgerechnet werden.

Bedenkt man, dass nach uns vorliegenden internen Informationen beispielsweise am 22.06.2021 von 06:00 bis 10:45 Uhr 2.270 Fahrzeuge an dieser Messstelle vorbeifuhren, kann man sich vorstellen, wie oft es hier Fahrzeugführer mit überhöhter Geschwindigkeit „erwischt“.

In den Bußgeldbescheiden, die von der Zentralen Bußgeldstelle des Bayerischen Polizeiverwaltungsamts in Viechtach dann versendet werden, heißt es in nüchternem Amtsdeutsch regelmäßig wie folgt:

„Ihnen wird zur Last gelegt, am ... um ... Uhr 

Tatort: Stockstadt a. Main

B 469, Abschnitt 120, km 0,0

Ri. Seligenstadt

als Führer/in und Halter/in des Kfz bis 3,5t, Fabrikat …, Kennzeichen …, folgende Verkehrsordnungswidrigkeit(en) begangen zu haben:

Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um ... km/h.

Zulässige Geschwindigkeit: 80 km/h.

Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): ... km/h.

§ 41 Abs.1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 11….. BKat; § 17 OWiG

Messtoleranz von … km/h wurde berücksichtigt.

Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES 3.0

Beweismittel: Foto“

Wie gravierend die Rechtsfolgen dann ausfallen, ist wie immer eine Frage des Einzelfalls und abhängig von dem Maß der angeblichen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h.

Was kann der spezialisierte Verteidiger für Betroffene tun?

Ein Gutteil unserer Tätigkeit bezieht sich zunächst einmal auf den Kampf um möglichst viele Beweismittel und die deswegen mit der zuständigen Bußgeldbehörde auszutragenden Diskussionen.

Sobald wir die wesentlichen Unterlagen vorliegen haben, werden diese eingehend auf formelle Richtigkeit und -vollständigkeit hin überprüft.

Vorteilhaft ist, dass zumindest bei einigen Software-Versionen für dieses Messgerät recht umfangreiche Messdaten zu erhalten sind, die wir dann eingehend mit Hilfe eines eng mit uns zusammenarbeitenden Sachverständigenbüros auswerten lassen.

Sollte hingegen eine neuere Software-Version zum Einsatz gekommen sein, bei der der Hersteller des Geräts systematisch die Messdaten löschen lässt, beanstanden wir dies mit entsprechenden rechtlichen Ausführungen als systematische Beweismittel-Vernichtung und zugleich als Verstoß gegen die Verfassungsrechte unserer Klienten auf rechtliches Gehör und auf ein faires Verfahren.

Natürlich überprüfen wir daneben stets, ob das Messbild von ausreichender Qualität für eine Identifizierung der Fahrer-Person ist, ob verjährungs- oder eichrechtliche Verteidigungsansätze möglich sind, und, und, und …

Das erstrebte Ziel unserer Verteidigungsbemühungen liegt regelmäßig in dem Versuch der Abwendung eines möglichen Fahrverbots oder (bei weniger schwerwiegenden Tatvorwürfen) der Vermeidung eines Punkte-Eintrags im Fahreignungsregister.

Empfehlung: Nicht kampflos aufgeben – vor allem bei Bestehen einer Rechtschutzversicherung

Die Kosten unserer Tätigkeit werden – ebenso, wie auch in der Regel die Kosten für ein etwaiges zusätzliches Sachverständigengutachten – von einer Verkehrsrechtschutzversicherung abgedeckt. Daher sollte jeder Verstoß im punkte-relevanten Bereich (bei Pkws (ohne Anhänger) bzw. Motorrädern: ab 21 km/h) überprüft werden. Wir helfen auch Ihnen sehr gerne!

Dr. Sven Hufnagel
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Dr. jur. Sven Hufnagel ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und auf die Verteidigung in Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen konzentriert. In hochspezialisierter anwaltlicher Tätigkeit weist er auf diesem Gebiet die Erfahrung aus mehreren tausend geführten Bußgeldverfahren auf.

In den Jahren 2015 bis 2021 wurde er bereits zum siebten Mal hintereinander als „Top-Anwalt für Verkehrsrecht“ in der „FOCUS-Anwaltsliste“ aufgeführt.


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