Geblitzt auf der BAB 1, Übergang zur BAB 255, bei km 0,0, in Ri. Elbbrücken- Fehlerhafte Messung!

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Die Bußgeldstelle der Freien Hansestadt Hamburg macht Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften zum Vorwurf? Dann lohnt es sich, die Messung durch einen Einspruch anzuzweifeln. Denn die Chancen für eine Einstellung des Verfahrens sind dank der Unzuverlässigkeit des hier aufgebauten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed sehr gut.

Dessen Messmethode ist einfach erklärt. Die Autobahn wird auf einer Länge von 75 Metern durch Laserimpulse erfasst. Die Fahrzeuge reflektieren  diese und senden sie zum Blitzer zurück. Die dabei gewonnenen Daten ermöglichen eine Ort- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist. 

Jedoch führt schon die Länge der Messstrecke zu größten Unsicherheiten. Denn durch sie kommt es zu Verzerrungen bei den Rückstrahlsignalen und damit zu einer fehlerhaften Geschwindigkeitsberechnung. Allein wegen dieses Serienfehlers ist etwa die Hälfte aller Messungen falsch! Gleichfalls ist der Messsensor häufig nicht exakt im vorgeschriebenen rechten Winkel zu Fahrbahn justiert, was automatisch überhöhte Geschwindigkeitswerte zur Folge hat. Sobald sich mehrere Fahrzeuge im Messbereich befinden, kann es zu Schwierigkeiten mit der Zuordnung kommen. Dann ist der Bußgeldstelle auf Nachfrage kein sicherer Nachweis möglich, dass tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Fehlt in der Messakte ein zertifizierter Schulungsnachweis für das Messpersonal, kann der Verteidiger vor Gericht ein Verwertungsverbot geltend machen. Ist die Geräteeichung abgelaufen oder aus anderen Gründen ungültig, wir die Messreihe ebenfalls annulliert oder ein Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet Ihre Messakte aus und lässt ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Mit diesem wird die Unverwertbarkeit Ihrer Messung nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich.

Foto(s): andreas junge

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