Geblitzt auf der BAB 10, km 91,5 in Richtung AD Nuthetal- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Zentrale Bußgeldstelle des Landes Brandenburg in Gransee wirft Ihnen vor, Sie hätten die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 100 Km/h überschritten?

Die drohenden Strafen für diesen Geschwindigkeitsverstoß können teuer werden. Aber zum Glück sind die Schwächen des hier verwendeten Lasermessgeräts vom Typ Poliscan Speed die beste Garantie für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Führt doch eine fehlerhafte Datenverarbeitung dazu, dass bei mindestens der Hälfte aller Bescheide eine falsche Geschwindigkeit angezeigt wird.

Nicht selten ist der Messwinkel falsch eingestellt. Dann führt schon die Abweichung von einem Grad automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben.

Erst nach der Berechnung der Geschwindigkeit wird die Kamera ausgelöst. Daher kommt es zu Schwierigkeiten bei der Fahrzeugzuordnung, sobald sich mehrere Autos im Erfassungsbereich des Geräts befinden.

Der Blitzer gewinnt aus dem Originaldatensatz der Messung ein Foto im Format .jpg. Bei dessen Umwandlung in das Format .jpg wird automatisch eine sogenannte xml-Datei erstellt, welches  die Daten des gemessenen Fahrzeugs während des Messvorgangs beinhaltet. Setzt man diese Positions- und Zeitangaben rechnerisch ins Verhältnis und vergleicht diese dann mit dem vorgeworfenen Geschwindigkeitswert, stellt man nicht selten eine Differenz zu Gunsten des Betroffenen fest.

Vor der Inbetriebnahme des Blitzers müssen zahlreiche Messtests durchgeführt werden. Sollten diese nicht vollständig und exakt dokumentiert sein, wird die Messung verworfen.

Häufig ist die Geräteeichung abgelaufen. In solchen Fällen wird die gesamte Messreihe annulliert oder ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Schon diese kleine Auswahl zeigt, welche Möglichkeiten hier der Verteidigung zur Verfügung stehen.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und holt für Ihre Messung ein technisches Sachverständigengutachten ein. Dieses ist  die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut bundesweit er ca. 1000 Bußgeldverfahren, von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Die eventuelle örtliche Entfernung ist kein Hinderungsgrund für eine erfolgreiche Verteidigung.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


Foto(s): andreas junge

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