Geblitzt auf der BAB 111 bei Kilometer 0,65 in Fahrtrichtung Berlin- Bußgeld vermeiden!

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Auf der BAB 111 bei Kilometer 0,65  in Fahrtrichtung Berlin befindet sich eine neue Messstelle. Falls Sie hier geblitzt wurden, erhalten Sie innerhalb von drei Monaten einen Anhörungsbogen der Zentralen Bußgeldstelle des Landes Brandenburg in Gransee. Sollten Sie nicht reagieren, folgt ein Bußgeldbescheid. Sie haben dann 14 Tage  Zeit gegen diesen einen Einspruch einzulegen. Rechtsanwalt Andreas Junge erklärt in diesem Artikel die Erfolgsaussichten der Verteidigung gegen ein drohendes Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot. 

Der Blitzer befindet sich mitten im Autobahnkreuz Oranienburg auf der Verbindungsfahrbahn zur BAB 10 in westlicher Richtung. Dort geht es dann später weiter im Dreieck Havelland zur BAB 24 in Richtung Hamburg.

Etwa 1,5 Kilometer vor der Messstelle beginnt dann ein sog. „Geschwindigkeitstrichter“, indem die zulässige Höchstgeschwindigkeit zunächst auf 120 km/h und dann 200 Meter später auf 100 km/h reduziert wird. Erst etwa 1,8 Kilometer später wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit dann auf der BAB 10 wieder auf 120 km/h angehoben. Nach Auffassung des zuständigen Amtsgerichts Oranienburg genügt die beidseitige Beschilderung verkehrspsychologischen Anforderungen. Allerdings wurde in Einzelfällen auch ein Augenblicksversagen anerkannt.

Schwerpunkt der Verteidigung sind aber hier die Schwachpunkte des verwendeten Lasermessgerätes vom Typ PoliscanSpeed.

Dessen Messung erfolgt auf der Grundlage einer Laserpulslaufzeitmessung (LIDAR= Light Detection And Ranging). Die Fahrzeuge werden von einem horizontal scannenden LIDAR erfasst, dieser sendet kurze Laserimpulse aus. Der Messstrahl tastet einen Fahrbahnbereich in einer Entfernung zwischen ca. 10 m bis 75 m innerhalb eines horizontalen Blickfeldes (Scanwinkel) von 45 Grad ab. Die Entfernung eines Fahrzeugs wird über die Laufzeit der Laserimpulse gemessen, die vom Gerät ausgesandt und nach ihrer Reflexion am gemessenen Fahrzeug vom System wieder empfangen werden.  Mittels dieser Werte wird die Geschwindigkeit berechnet und bei Überschreiten des Grenzwertes die Kamera ausgelöst.

Allerdings kann es passieren, dass die Strahlen von mehreren Fahrzeugteilen reflektiert werden. Der Blitzer behandelt diese aber als von einem einzigen Teil zurückgesandt. Dadurch kommt es zu einer Verfälschung der Messergebnisse zu Lasten des Betroffenen. Bei ca. 50 % aller Messungen stimmen die Werte nicht überein. Auch bei Ihrer Messung ist dieser Serienfehler nicht ausgeschlossen. 

Von immenser Bedeutung für die Genauigkeit der Messung ist die exakte Einstellung des Scanwinkels und eine korrekte Auswertung des Messfotos. Hier geschehen oft Fehler durch die eingesetzten Beamten. Der Hersteller fordert daher ausdrücklich deren Schulung. Ist eine solche in den Akten nicht nachweisbar, kann die Messung keine Grundlage für einen Bußgeldbescheid sein.

Der Blitzer bezieht in einem Teil der Messungen Messwerte ein, die außerhalb des zulässigen Messbereiches von 50 m bis 20 m vor dem Messgerät gewonnen werden. Damit bietet es der Verteidigung einen weiteren Angriffspunkt.

Das Gerät hat Zuordnungsprobleme bei Überholvorgängen, entgegenkommenden Fahrzeugen, Kolonnenfahrten und ähnlichen Verkehrssituationen. Ist die gesetzlich vorgeschriebene Eichung abgelaufen, ist die gesamte Messreihe zu annullieren, mindestens aber ein überdurchschnittlicher Toleranzbereich zu gewähren.

Das maßgebliche Beweismittel, das Tatfoto mit Auswerterahmen, wird nicht durch das Messgerät bzw. die Messsoftware selbst generiert, sondern durch die Auswertesoftware („TUFF-Viewer“). Diese Auswertesoftware ist jedoch nicht Bestandteil der Gerätezulassung und somit weder geprüft noch geeicht. Auch dieses kann im Rahmen einer messtechnischen Überprüfung zu einer Einstellung des Verfahrens führen.

Diese und andere Fehler können bei einer Analyse Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher  für jeden Messvorgang ein technisches Gutachten erstellen. Dieses benennt die Fehler und deren negative Auswirkung auf Ihre Messung. Damit es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit der angegebenen Messwerte nachgewiesen werden kann. Das Ergebnis ist ein Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens. Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot werden auf keinen Fall erteilt. Haben Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen keinerlei Verfahrenskosten.

Rechtsanwalt Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und  seit Jahren erfolgreich als Verteidiger in Bußgeldsachen und Verkehrsstrafverfahren tätig. Pro Jahr bearbeitet er ca. 1000 Bußgeldverfahren. Rechtsanwalt Junge hat damit das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen. Er hat sein Büro in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei Rechtsanwalt Andreas Junge an. Die anwaltliche Erstberatung ist selbstverständlich kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


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