Geblitzt auf der BAB 13, km 62.2, AD Spreewald, in FR AS Lübbenau/Berlin- Bußgeld verhindern!

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Rechtsanwalt Andreas Junge erklärt in diesem Artikel die Erfolgsaussichten der Verteidigung gegen ein drohendes Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot. Rechtsanwalt Junge ist  Fachanwalt für Strafrecht und  pro Jahr in  ca. 1000 Bußgeldverfahren erfolgreich als Verteidiger tätig. Er hat somit das nötige Wissen und die praktische Erfahrung um Sie im Ordnungswidrigkeitenrecht, der Schnittstelle von Verkehrs- und Strafrecht, optimal zu beraten und zu verteidigen. Er hat eine Kanzlei in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus. 

Eine groß angelegte deutschlandweite Studie zu mehreren Messgeräten hat festgestellt, dass bei ca. 2000 überprüften Geschwindigkeitsmessungen 5 Prozent der Messungen technisch fehlerhaft waren, weitere 62 Prozent im Hinblick auf die Beweisführung nicht den vorgeschriebenen Anforderungen genügten und 18 % der Bußgeldbescheide formell rechtswidrig waren. Es gibt also mehrere Möglichkeiten, wieso ein Einspruch Erfolg haben kann. Sinnvoll ist dieses Rechtsmittel aber fast immer. 

An dieser Messstelle wird ein Messgerät vom Typ PoliscanSpeed eingesetzt. Dieses war eine zeitlang das umstrittenste Messgerät Deutschlands. Aber auch nachdem dessen Software komplett erneuert wurde, ist es immer noch fehleranfällig. Diese möglichen Fehler sind die besten Argumente für die Verteidigung. Spezialisten für Verkehrsmesstechnik gelingt es immer wieder bei dem hier verwendeten Gerätetyp Mängel beim Messvorgang oder der Bedienung nachzuweisen.  Gutachter haben zum Beispiel herausgefunden, dass die Daten bei ausführlicher Erfassung und Auswertung die vom Messgerät gemessene Geschwindigkeit in der Hälfte aller Messungen serienmäßig um 1-2 km/h unterschreiten. Das Amtsgericht Lübben hat Betroffene schon freigesprochen, weil das Messgerät über Monate nicht ordnungsgemäß geeicht wurde. Auch sind Fälle vor dem Amtsgericht Senftenberg eingestellt worden, weil Beamte einen Gerät dieses Typs nicht ordnungemäß bedienten. Diese Auflistung könnte noch fortgeführt werden, es soll aber nur aufgezeigt werden, welche Möglichkeiten der Verteidigung mit dem notwendigen Wissen zur Verfügung stehen.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein unabhängiges Sachverständigengutachten erstellen. Rechtsanwalt Junge arbeitet hier mit einem unabhängigen Ingenieurbüro zusammen, welches weder auf die Gunst der Gerichte noch auf die Beauftragung durch Rechtsschutzversicherungen angewiesen ist - nur so ist gewährleistet, dass der Sachverständige alle nötigen Schritte einleitet und gefundene Fehler deutlich aufzeigt.

Das Gutachten listet die gefundenen Fehler auf und begründet deren negative Auswirkung auf die angeblich gemessene Geschwindigkeit. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit der konkreten Messung dem Gericht nachgewiesen werden kann. Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.




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