Geblitzt auf der BAB 20, FR Stettin, AS Tribsees- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot vermeiden!

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Die Bußgeldstelle des Landkreises Vorpommern- Rügen behauptet, Sie hätten die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten und deswegen einen Anhörungsbogen zugesandt? 

Der drohende Bußgeldbescheid kann empfindliche Strafen zur Folge haben. Neben einem hohen Bußgeld drohen bei 21 km/ h zuviel schon ein Punkt und bei 26 km/h ein Monat Fahrverbot.

Daher lohnt sich die Beauftragung eines erfahrenen Verteidigers um das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot abzuwehren. Fast jeder Bußgeldbescheid ist anfechtbar und hier sind es die Schwächen des verwendeten Lichtmessverfahrens, die den Erfolg Ihres Einspruchs garantieren.

Dessen Grundschema ist einfach erklärt. Der Blitzer sendet mehrere Infrarot und Laserstrahlen aus. Diese überqueren die Fahrbahn in einem rechten Winkel. Aus der Zeit, die für das Passieren der einzelnen Strahlen gebraucht wird, kann das Gerät die gefahrene Geschwindigkeit errechnen. Ist die eingegebene Höchstgeschwindigkeit überschritten, wird die Kamera ausgelöst.

Schon die Aufstellung des Gerätes ist sehr oft fehlerhaft. Es wird nicht genau auf die geforderte Parallelität zur Fahrbahn geachtet und bei den folgenden "Schrägmessungen" stimmen tatsächliche und angezeigte Geschwindigkeit nicht überein. 

Nicht selten wird vergessen, den vom Hersteller geforderten Funktionstest vor der ersten Messung durchzuführen. Ist ein solcher aber nicht dokumentiert, können die Daten nicht verwertet werden. 

Teilweise treten in einer Messreihe auch dorkumentiere Messungen auf, welche vollkommen utopisch sind, etwa ein Schwertransporter mit 200 km/h. Ist ein solcher "Ausreisser" am selben Tag wie Sie gemessen worden, kann die Verteidigung Ihr Ergebnis erfolgreich angreifen.

Gleichfalls gibt es Zuordnungsprobleme wenn mehrere Fahrzeuge hintereinander die Lichtstrahlen passieren. Dann ist nicht nachvollziehbar, ob das abgebildete Fahrzeug tatsächlich gemessen wurde oder sich die Werte auf ein anderes Kfz beziehen.

Ist zum Zeitpunkt der Messung die Eichung abgelaufen, muss der Betroffene freigesprochen werden.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Analyse Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher von einem technischen  Sachverständigen ein Gutachten für Ihre Messung anfertigen. Er arbeitet hier mit einem unabhängigen Ingenieurbüro zusammen, welches weder auf die Gunst der Gerichte noch auf die Beauftragung durch Rechtsschutzversicherungen angewiesen ist, nur so ist gewährleistet, dass der Sachverständige alle nötigen Schritte einleitet und gefundene Fehler deutlich aufzeigt. 

Dessen Kosten sowie die gesamten Verfahrenskosten werden von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen.

In dem Gutachten werden die gefundenen Fehler benannt und deren negative Auswirkung auf Ihre Messung begründet. Durch die Einarbeitung in einen Beweisantrag wird das Amtsgericht von der Ungenauigkeit Ihrer Messung überzeugt. Es folgt ein Freispruch oder zumindest die Einstellung Ihres Verfahrens. Bußgeld, Punkte und Fahrverbot können nicht mehr ausgesprochen werden.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung.

Jährlich verteidigt Rechtsanwalt Andreas Junge bundesweit in ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

 


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