Geblitzt auf der BAB 20, Höhe AS Stralsund, Abs. 561, km 0,1- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot vermeiden!

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Sie haben einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle des Landkreises Vorpommern- Rügen erhalten? Der gemachte Vorwurf ist ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften? Dann lohnt es sich, die Messung anzufechten. Als Beweismittel wird das sogenannte Lichtmessverfahren benannt. Gemeint ist die Geschwindigkeitsermittlung mit Hilfe eines Einseitensensors vom Typ ESO 8.0. Dieser Blitzertyp ist allerdings so fehleranfällig, dass allein wegen seiner Unzuverlässigkeit überdurchschnittlich viele Verfahren nach einem Einspruch eingestellt werden.

Sein Messprinzip ist einfach erklärt. Auf dem länglichen Messbalken befinden sich fünf Helligkeitssensoren. Diese registrieren auf eine Entfernung von 25 Meter die von den ankommenden Fahrzeugen verursachten Helligkeitsunterschiede. Mit den dabei gewonnenen Messdaten kann die für diese Strecke benötigte Fahrzeit bestimmt werden. Das ist dann die Grundlage für eine Weg- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Allerdings führen bei dieser Messmethode schon einfachste Lichtwechsel, wie etwa der Schatten eines Fahrzeugs, zu sehr häufigen und massiven Verfälschungen der Messdaten. Ist das Fahrzeug nicht allein in dem Messbereich, kommt es außerdem zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung, Dann steht nicht fest, welches Fahrzeug tatsächlich mit der angezeigten Geschwindigkeit gemessen wurde. Ist der Messbalken nicht exakt im vorgeschriebenen rechten Winkel zur Autobahn justiert, kommt es automatisch zu überhöhten Messwerten. Fehlt in der Akte ein aktueller Schulungsnachweis für das eingesetzte Messpersonal, darf die Messung nicht verwertet werden. I

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Daher überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge Ihre Messakte und lässt ein TÜV- zertifiziertes Gutachten erstellen. Dieses weist die bei Ihrer Messung aufgetretenen Fehler nach.

Das Resultat ist dann ein Freispruch oder zumindest eine Verfahrenseinstellung. 

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten, einschließlich des Gutachtens, auf. Mit der Versicherung vereinbarte Selbstbeteiligungen werden von Rechtsanwalt Andreas Junge nicht geltend gemacht.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per Mail  (junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch unter  01792346907 möglich.

Foto(s): Andreas Junge

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