Geblitzt auf der BAB 9, Km 38,1 in Fahrtrichtung Leipzig- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot vermeiden!

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Die Zentrale Bußgeldstelle des Landes Brandenburg in Gransee hat Ihnen einen Anhörungsbogen oder schon Bußgeldbescheid übersandt, weil Sie auf der BAB 9 bei Kilometer 38,1 in Fahrtrichtung Leipzig geblitzt wurden? 

Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h sind ein Punkt und ein Bußgeld von 100,00 € möglich. Ab 26 km/h sind ein Punkt, ein Monat Fahrverbot und ein Bußgeld von 150,00 € vorgesehen.

Wiederholungstäter müssen damit rechnen, dass pauschal ein strafschärfender Vorsatz angenommen wird.

Fahranfängern droht die Verlängerung der Probezeit und die zwangsweise Teilnahme an einem Aufbauseminar.

Doch soweit muss es nicht kommen. Ein erfahrener Verteidiger kann Ihnen das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen.

Die Messstelle befindet sich auf der BAB 9, welche vom Dreieck Potsdam über Leipzig bis nach München verläuft. Etwa 38 Kilometer hinter dem Dreieck Potsdam, zwischen den Anschlussstellen Niemegk und Klein Marzehns, wird der Blitzer  inmitten einer abschüssigen und langgezogenen S-Kurve aufgebaut.

Ca. 1,3 Kilometer vor der Messstelle wird dann zunächst durch beidseitige Beschilderung die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h aufgehoben. 200 Meter später, also ca. 1,1 Kilometer vor der Messstelle erfolgt dann die Reduzierung auf 120 km/h durch beidseitige Schildertafeln mit den Zusatzzeichen „Doppelkurve“ und „auf 2,5 km“. Eine Wiederholung dieser Beschilderung erfolgt nicht. Daher kann im Einzelfall auch sogenanntes Augenblicksversagen geltend gemacht werden.

Die Garantie für den Erfolg Ihres Einspruchs  sind aber die Schwächen des hier verwendeten Einseitensensors  vom Typ  ESO 3.0 oder seines fast baugleichen Nachfolgers ESO ES 8.0.

Dieser Blitzer hat einen charakteristischen Messbalken, auf welchem sich fünf Helligkeitssensoren befinden. Die beiden äußeren und der mittlere messen die Helligkeitsunterschiede, die von herannahenden Fahrzeugen verursacht werden. Die beiden anderen die jeweilige Entfernung zum Messgerät. Durch dieses System kann die benötigte Fahrzeit für die eingegebene Messstrecke bestimmt werden. Mit Hilfe dieser Daten wird die Geschwindigkeit berechnet. Ist der zulässige Höchstwert überschritten, wird die Kamera aktiviert. 

Bei dieser Messmethode können aber schon einfache Lichtreflexe (Schatten des eigenen oder anderer Fahrzeuge, von Bäumen , Begrenzungen u.ä.) sowie direkte Sonneneinstrahlung auf das Gerät die Messung zu Lasten des Betroffenen beeinflussen.

LED-Scheinwerfer führen  zu gravierend falschen Messergebnissen. Die Lichtquelle pulsiert, indem das Licht in sehr kurzen Abständen immer wieder ein- und ausgeschaltet wird. Genau dieses Ein- und Ausschalten des Lichts ist für den Blitzer ein Problem, weil er, zumindest für die Dauer seiner Messung, eine gleichbleibende Helligkeit der gemessenen Fahrzeugteile benötigt, um einen Messwert bilden zu können. Das LED-Licht verursacht jedoch dunkle und sehr helle Abschnitte, die als Spitzen in den jeweiligen Messkurven auftauchen und so zu einer falschen Berechnung des Geschwindigkeitswerts führen.

Oft ist die Einstellung des Gerätes nicht genau an die Fahrbahnneigung angepasst. Dies führt zur Messung vermeintlich überhöhter Geschwindigkeiten, obwohl tatsächlich der Grenzwert gar nicht überschritten ist. Diese sogenannten Schrägfahrten eine der häufigsten Fehlerursachen.

Auch bei Überholvorgängen, entgegenkommenden Fahrzeugen, Kolonnenfahrten und ähnlichen Verkehrssituationen hat der Blitzer Mühe das Fahrzeug korrekt zu erfassen, was ebenfalls zu einer Verzerrung des Messergebnisses führt.  

Daher wurden auch schon  Betroffene freigesprochen, weil die in der Bedienungsanleitung zum Messgerät ESO ES 8.0 vom Hersteller geforderte „nachvollziehbare" gekennzeichnete Fotolinie gefehlt hatte und somit nicht klar erkennbar war, ob es sich bei dem gemessenen Fahrzeug tatsächlich um das Betroffenenfahrzeug gehandelt hat.

Ist die gesetzlich geforderte Eichung des Geräts abgelaufen, muss entweder die gesamte Messreihe annulliert oder ein überdurchschnittlicher Toleranzbereich gewährt werden. Diese und andere Fehler können durch eine Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher  für jeden Messvorgang ein technisches Gutachten erstellen. Dieses benennt die Fehler und deren Auswirkung auf die Messung. Damit es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit der angegebenen Messwerte nachgewiesen werden kann. 

Das Ergebnis ist ein Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens. Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot werden auf keinen Fall erteilt. 

Haben Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen keinerlei Verfahrenskosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung.

Rechtsanwalt Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und  seit Jahren erfolgreich als Verteidiger in Bußgeldsachen und Verkehrsstrafverfahren tätig. Pro Jahr bearbeitet er bundesweit  ca. 1000 Bußgeldverfahren. Die allermeisten enden mit einem Freispruch oder einer Verfahrenseinstellung. Er hat damit das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen. Er hat sein Büro in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei Rechtsanwalt Andreas Junge an. Die anwaltliche Erstberatung ist selbstverständlich kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

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