Geblitzt auf der L 241 Röbel, Höhe Holz- Maxe, Abs. 90/km 0,4 Ri. Dambeck- Fachanwalt hilft!

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Die Bußgeldstelle des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte wirft Ihnen in einem Anhörungsbogen vor, Sie hätten die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften von 50 km/h überschritten?

Dann kann Ihnen ein erfahrener Verteidiger das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen. Denn ein Einspruch lohnt sich bei dieser Messstelle auf jeden Fall.

Geblitzt wird hier nämlich  mit einem Lasermessgerät des Typs PoliscanSpeed. Dessen Schwächen sind die beste Garantie für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Zwar ist dieses noch als standartisiertes Messverfahren anerkannt, zahlreiche Testreihen haben dessen Fehlerquellen aber eindeutig bestätigt.

Dieser Blitzer misst mit Hilfe ausgesandter Laserimpulse, die von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zu dem Gerät zurückgesandt. Mittels der hieraus gewonnenen Daten kann die Fahrzeit für eingegebene Messstrecke und somit die Geschwindigkeit berechnet werden. Sobald der Grenzwert überschritten ist, wird die Kamera ausgelöst.

Jedoch kommt es natürlich auf der Länge der Messstrecke zu einer Strahlenaufweitung. Der dadurch entstehende Signalkegel verursacht bei mindestens jeder zweiten Messung  eine fehlerhafte Datenverarbeitung und somit unzutreffende Geschwindigkeitsangaben. Auch bei Ihrer Messung kann dieser Serienfehler gegeben sein.

Die Erfassung der Geschwindigkeit und das Auslösen der Kamera erfolgen zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Daher entstehen bei einem dichten Verkehrsaufkommen Zuordnungsprobleme. Dann ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, dass tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde.

Sehr oft wird der Scanwinkel falsch eingestellt. Dabei führt schon die Abweichung um ein Grad automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben.

Befindet sich in der Akte kein zertifizierte Nachweis, dass die auswertenden Messbeamten an diesem Gerätetyp geschult wurden, ist die Messung zu verwerfen.

Nicht selten wird der Auswerterahmen falsch auf die Fotodokumentation gelegt. in solchen Fällen ist das Messfoto kein zuverlässiges Beweismittel.

Sollte die Eichung des Gerätes zum Zeitpunkt der Messung abgelaufen sein, wird die gesamte Messreihe annulliert und der Betroffene freigesprochen.

Bei über 50 % aller Messungen werden die relevanten Daten außerhalb des zulässigen Messbereichs gewonnen. Dieser schwere Verstoß gegen die Gerätezulassung kann ein Beweisverwertungsverbot begründen.

Diese und noch viele andere Fehler können durch die Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für Ihren Messvorgang ein technisches  Sachverständigengutachten erstellen.  Die dort gefundenen Fehler werden in entsprechenden Beweisvorträgen benannt und damit die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut bundesweit er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Diese hat Niederlassungen in Berlin, Kiel sowie Cottbus. 

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


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