Geblitzt: B 105, Abs. 480, bei km 0,1 in Fahrtrichtung Rostock- Bußgeld vermeiden!

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Sie sind an dieser Stelle geblitzt worden und haben einen Anhörungsbogen der Bußgeldstelle Rostock erhalten? 

Statistisch gesehen ist fast jeder Bußgeldbescheid angreifbar, aber hier sind es besonders die Schwächen des verwendeten Lasermessgerätes vom Typ PoliscanSpeed, die der Verteidigung die besten Argumente liefern.

Dessen Funktionsschema einfach erklärt ist. Es werden kurze Lichtimpulse in gebündeltem Strahl (100 pro Sekunde) ausgesandt. Hiermit wird ein Straßenbereich von ca. 10 bis 75 Meter Entfernung abgetastet, wobei die Fahrbahn, auf welcher gemessen wird, vor Beginn der Messung eingestellt wird. Die Entfernung eines Fahrzeugs wird über die Laufzeit der Lichtimpulse gemessen, die vom Gerät ausgesendet und nach Ihrer Reflexion am gemessenen Fahrzeug vom System wieder empfangen werden. Mittels der erfassten Zeit und Strecke wird die Geschwindigkeit berechnet. 

Die Strahlenaufweitung kann jedoch dazu führen, dass die Lichtimpulse von verschiedenen Fahrzeugteilen zugleich reflektiert werden. Diese führt zu einer verzerrten Zeitbestimmung und letztendlich einer falschen Geschwindigkeitsberechnung zu Lasten des Betroffenen. Bei etwa der Hälfte aller Messungen stimmen die Werte nicht überein. Auch bei Ihrer Messung kann dieser Messfehler gegeben sein.

Das Gerät hat Zuordnungsschwierigkeiten bei Kolonnenfahrten, entgegenkommenden Fahrzeugen, Überholmanövern u.ä. Verkehrssituationen. In solchen Fällen ist die Messung auch ungenau.

Das Messgerät bezieht in einem Teil der Messungen Messwerte ein, die außerhalb des zulässigen Messbereiches von 50 m bis 20 m vor dem Messgerät gewonnen werden. Damit arbeitet das Gericht nicht nach den Vorgaben der Gerätezulassung und bietet der Verteidigung zusätzliche Angriffspunkte.

Nach der Anmeldung, der Standortbestimmung und der Kontrolle von Datum und Uhrzeit ist die Justage des Gerätes notwendig. Von besonderer Bedeutung für die Genauigkeit der Messung ist die richtige Einstellung des Schwenkwinkels, der anhand des Abstandes des Gerätes zum Fahrbahnrand ermittelt wird. Hierfür sind besondere Kenntnisse und Sorgfalt des Messbeamten nötig. Beides fehlt nichts selten und die Messreihe ist ungenau. 

Das Messfoto ist das einzige Beweismittel. Für dessen Auswertung fordert der Hersteller eine Schulung. Denn hier muss dessen digitale Auswerteschablone genau auf das Foto gelegt werden. Oft fehlt der Nachweis der Schulung oder die Anwendung der Schablone ist ungenau. 

Ist die Eichung des Gerätes abgelaufen, ist die gesamte Messreihe zu annullieren. Diese und noch andere Fehler können durch eine Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher von einem  Sachverständigen ein technisches  Gutachten für Ihre Messung anfertigen. Dessen Kosten sowie die gesamten Verfahrenskosten werden von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen. In dem Gutachten werden die gefundenen Fehler benannt und deren negative Auswirkung auf Ihre Messung begründet. Damit es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen dem  Gericht  die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. Das Ergebnis ist ein Freispruch oder zumindest die Einstellung Ihres Verfahrens. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen dann auf jeden Fall erspart.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. Örtliche Entfernungen sind kein Hinderungsgrund.

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich bundesweit  in ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist Fachanwalt für Strafrecht. Er hat damit das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Er hat seine Kanzlei in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus.  Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 und die üblichen Messengerdienste möglich. 



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