Geblitzt: B 208, Gem. Siebenbäumen, Anschnitt 090, km 1,5- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Sie wurden hier geblitzt und die Bußgeldstelle des Kreises Herzogtum Lauenburg macht Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h zum Vorwurf? Dann akzeptieren Sie die drohenden Strafen nicht zu schnell. Denn die Überprüfung durch einen erfahrenen Verteidiger lohnt sich. Aufgestellt ist hier nämlich ein Lichtschrankenmesssystem und dessen übergroße Fehleranfälligkeit ist die beste Garantie für den Erfolg eines Einspruchs.

Das Arbeitsprinzip ist einfach erklärt. Auf einer Länge von 25 Meter queren Lichtsignale die Straße im rechten Winkel. Ankommende Fahrzeuge durchbrechen die Signale. Dies wird registriert und im Gerät gespeichert. Es wird die für die Strecke benötigte Fahrzeit ermittelt und dann mittels einer Weg- Zeit- Berechnung die Geschwindigkeit berechnet.

Aber sehr oft sind nicht alle Sensoren exakt im vorgeschriebenen rechten Winkel zur Fahrbahn justiert, was immer zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen führt. Auch Lichtreflektionen auf der Karosserie haben diese Wirkung. Befindet sich mehr als ein Fahrzeug im Messbereich treten Schwierigkeiten bei der Zuordnung auf. Dann ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, dass auch tatsächlich das abgebildete Auto gemessen wurde. Fehlt in der Akte ein Schulungsnachweis für die eingesetzten Messbeamten oder sind nicht alle Messprotkolle vollständig, kann der Verteidiger ein Verwertungsverbot geltend machen. Sollte die Geräteeichung abgelaufen sein, wird die gesamte Messreihe annulliert oder ein Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und lässt ein TÜV- zertifiziertes  Sachverständigengutachten erstellen. Mit diesem wird die Ungenauigkeit  Ihrer Messung nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg oder ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Die Einstellungsquote in den von ihm betreuten Bußgeldverfahren liegt weit über dem Durchschnitt!

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich.

Foto(s): andreas junge

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