Geblitzt: BAB 10, AD Barnim, Abs. 16, km 2,0, Tangente in Fahrtrichtung B2- Bußgeld vermeiden!

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Verlässt man die BAB 10 („Berliner Ring“) oder die BAB 11 aus Richtung Prenzlau oder Stettin kommend an der Anschlussstelle Berlin-Weißensee und fährt dann in Richtung der B 2 nach Berlin, so passiert man den mobilen Blitzer kurz vor der Ampel an der Kreuzung zur L 300, welche in Richtung Schwanebeck und Bernau führt. Haben Sie deswegen Post von Zentralen Bußgeldstelle des Landes Brandenburg in Gransee erhalten, so stehen die Erfolgschancen des Einspruchs gegen ein drohendes Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot stehen sehr gut. Statistisch gesehen ist fast jeder Bußgeldbescheid angreifbar.

Eine renommierte Sachverständigen-Organisation hat im Rahmen einer groß angelegten allgemeinen Studie zu mehreren Messgeräten festgestellt, dass bei ca. 2000 überprüften Geschwindigkeitsmessungen 5 Prozent der Messungen technisch fehlerhaft waren, weitere 62 Prozent im Hinblick auf die Beweisführung unbrauchbar waren und 18 % der Bußgeldbescheide formell rechtswidrig waren. Die Ursachen für den Erfolg eines Einspruchs können daher verschieden sein. 

Bei dieser Messstelle sind es besonders die Fehler des verwendeten Einseitensensors vom Typ  ESO ES. 8.0, die den Erfolg Ihres Einspruchs garantieren.

Dieser Blitzer hat einen charakteristischen Messbalken, auf welchem sich fünf Helligkeitssensoren befinden. Die beiden äußeren und der mittlere messen die Helligkeitsunterschiede, die von herannahenden Fahrzeugen verursacht werden. Die beiden anderen die jeweilige Entfernung zum Messgerät. Durch dieses System kann die benötigte Fahrzeit für die eingegebene Messstrecke bestimmt werden. Mit Hilfe dieser Daten wird die Geschwindigkeit berechnet. Ist der zulässige Höchstwert überschritten, wird die Kamera aktiviert. 

Bei dieser Messmethode können aber schon einfache Lichtreflexe (Schatten des eigenen oder anderer Fahrzeuge, von Bäumen , Begrenzungen u.ä.) sowie direkte Sonneneinstrahlung auf das Gerät die Messung zu Lasten des Betroffenen beeinflussen.

Oft ist die Einstellung des Gerätes nicht genau an die Fahrbahnneigung angepasst. Dies führt zur Messung vermeintlich überhöhter Geschwindigkeiten, obwohl tatsächlich der Grenzwert gar nicht überschritten ist. 

Auch bei Überholvorgängen, entgegenkommenden Fahrzeugen, Kolonnenfahrten und ähnlichen Verkehrssituationen hat der Blitzer Mühe das Fahrzeug korrekt zu erfassen, was ebenfalls zu einer Verzerrung des Messergebnisses führt.  

Ist die gesamte Messung und sind all die notwendigen Angaben im Rahmen der Messung nicht im Messprotokoll dokumentiert, angefangen von der Eignung der Fahrbahn bis hin zur Auswertung der Fotolinie, kann die Messung nicht als ordnungsgemäß angesehen werden. Die Messung der Geschwindigkeit des Fahrzeugs muss detailliert protokolliert werden. Aus der Fotolinie und dem Protokoll muss hervorgehen, dass die Bedienungsanleitung des Herstellers befolgt wurde.

Ist die gesetzlich geforderte Eichung des Geräts abgelaufen, muss entweder die gesamte Messreihe annulliert oder ein überdurchschnittlicher Toleranzbereich gewährt werden. Diese und andere Fehler können durch eine Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher von einem unabhängigen Sachverständigen ein Gutachten für Ihre Messung anfertigen. Dessen Kosten sowie die gesamten Verfahrenskosten werden von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen. In dem Gutachten werden die gefundenen Fehler benannt und deren Auswirkung auf Ihre Messung begründet. Durch die Einarbeitung in einen Beweisantrag kann das hier zuständige Amtsgericht Bernau von der Ungenauigkeit der Messung überzeugt werden. Das Ergebnis ist ein Freispruch oder die Einstellung Ihres Verfahrens. Bußgeld, Punkte und Fahrverbot können nicht mehr ausgesprochen werden.

Jährlich verteidigt Rechtsanwalt Andreas Junge bundesweit in ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

 



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