Geblitzt: BAB 13, bei km 44,6, Höhe AS Freiwalde, in FR AS Duben- Fehleranfälliges Messsystem!
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Auf der Bundesautobahn 13, etwa bei Kilometer 44,6 in Fahrtrichtung Duben, wurde eine Messstelle eingerichtet, die in unmittelbarer Nähe zur Anschlussstelle Freiwalde liegt. Zuständig für die Überwachung ist die Zentrale Bußgeldstelle des Landes Brandenburg in Gransee. Erfasst wird die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h – gemessen mit einem Lasermessgerät vom Typ PoliScan Speed.
Diese Stelle ist ein häufiger Kontrollpunkt mit hoher Bußgelddichte – jedoch ist auch die Fehleranfälligkeit der eingesetzten Technik bekannt. Genau das macht die Erfolgsaussichten für Betroffene besonders günstig, wenn sie sich zur Wehr setzen.
Funktionsweise und bekannte Schwächen des PoliScan Speed
Das PoliScan Speed ist ein sogenanntes LIDAR-Gerät – es misst über Lasertechnik die Geschwindigkeit von Fahrzeugen anhand der reflektierten Lichtsignale. Dabei wird ein definierter Messbereich von bis zu 75 Metern vor dem Gerät erfasst. Aus den zurückgeworfenen Lichtimpulsen errechnet das Gerät die Weg-Zeit-Geschwindigkeit.
In der Praxis häufen sich jedoch Probleme, die die Genauigkeit und damit die Verwertbarkeit der Messung massiv beeinträchtigen können:
Signalauffächerung im Messfeld: Die ausgesandten Impulse breiten sich über die Distanz unkontrolliert auf, was zu unklaren Reflektionen führt. Dies kann ungenaue oder sogar falsche Messergebnisse zur Folge haben.
Mehrere Fahrzeuge im Messbereich: In Autobahnsituationen befinden sich oft zwei oder mehr Fahrzeuge im selben Erfassungsfeld. Das Messgerät kann dann häufig nicht genau bestimmen, welches Fahrzeug tatsächlich gemessen wurde. Der Gesetzgeber fordert jedoch eine eindeutige Zuordnung.
Fehlwinkelhafte Aufstellung des Geräts: Schon geringe Abweichungen vom rechten Winkel zur Fahrbahn führen dazu, dass Fahrzeuge scheinbar schneller unterwegs waren als tatsächlich.
Fehlende oder fehlerhafte Schulungsnachweise: Ohne eine gültige und dokumentierte Schulung des Messpersonals darf die Messung nicht verwertet werden – das hat auch die Rechtsprechung mehrfach bestätigt (z. B. AG Mannheim, Urteil vom 29.04.2019 – 21 OWi 509 Js 35740/18).
Abgelaufene Eichung: Ist das Gerät nicht mehr gültig geeicht, ist die gesamte Messreihe rechtlich nicht verwertbar – ein Umstand, der in der Praxis häufiger vorkommt als vermutet.
Keine Speicherung der Rohmessdaten: Ohne diese Daten ist eine spätere sachverständige Überprüfung der Messung kaum möglich. Gerichte wie das AG Trier (– 35 OWi 986 Js 1337/18) sehen darin einen Verstoß gegen das Recht auf ein faires Verfahren.
All diese Umstände sind nicht theoretisch, sondern treten regelmäßig auf – und genau deshalb bestehen hier besonders gute Chancen für einen erfolgreichen Einspruch.
Warum sind die Erfolgsaussichten so gut?
Weil die eingesetzte Technik fehleranfällig ist – und viele Bußgeldbescheide auf Messungen beruhen, die aus genau diesen Gründen nicht gerichtsfest sind. Ein Sachverständigengutachten, das durch einen spezialisierten Anwalt beauftragt wird, deckt häufig schwerwiegende Mängel auf, die in der behördlichen Prüfung völlig übersehen wurden.
Die Erfahrung zeigt: Hier sind überdurchschnittliche viele Bußgeldbescheid rechtlich angreifbar. Wer also nicht widerspricht, verschenkt möglicherweise die Chance, Bußgeld, Punkte oder gar ein Fahrverbot abzuwenden.
Rechtsanwalt Andreas Junge – bundesweit anerkannt, erfahren, erfolgreich
Rechtsanwalt Andreas Junge zählt bundesweit zu den erfahrensten Spezialisten im Verkehrsrecht. Seit vielen Jahren verteidigt er Mandanten im gesamten Bundesgebiet gegen Bußgeldbescheide – mit besonderem Fokus auf Geschwindigkeits-, Rotlicht- und Abstandsverstöße. Seine Kanzlei lässt in geeigneten Fällen ein TÜV-zertifiziertes Gutachten zur Überprüfung der Messung erstellen – und deckt dabei oft Messfehler auf, die zum vollständigen Erfolg im Verfahren führen.
Ein persönlicher Kanzleibesuch ist nicht erforderlich. Die gesamte Kommunikation – Akteneinsicht, Beratung, Gutachtenerstellung, Verteidigung – kann problemlos telefonisch oder per E-Mail abgewickelt werden. Das ist effizient, schnell und entlastet Mandanten spürbar.
Bei einer bestehenden Rechtsschutzversicherung übernimmt diese sämtliche Kosten. Eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung wird von Rechtsanwalt Junge nicht geltend gemacht.
Kontaktaufnahme – Ihre Möglichkeiten im Überblick
Wenn Sie Einspruch einlegen möchten oder sich unverbindlich informieren wollen, stehen Ihnen folgende Wege offen:
Telefonisch unter der Kanzleinummer: 030 39839032
Direkt und auch außerhalb der Bürozeiten mobil: 0179 2346907
Per E-Mail: junge@jhb.legal
Online über anwalt.de: Nutzen Sie das offizielle Kontaktformular von Rechtsanwalt Andreas Junge unter
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und können direkt, diskret und datensicher eine Anfrage stellen.
In vielen Fällen erfolgt die Rückmeldung noch am selben Tag – oft sogar außerhalb üblicher Kanzleizeiten.
Wer an der Messstelle auf der BAB 13 bei Freiwalde geblitzt wurde, sollte nicht vorschnell akzeptieren, was im Bußgeldbescheid steht. Die Fehleranfälligkeit des PoliScan Speed ist vielfach belegt und eröffnet reale Chancen auf einen erfolgreichen Einspruch.
Vertrauen Sie auf die Erfahrung von Rechtsanwalt Andreas Junge, der seit Jahren erfolgreich bundesweit Betroffene verteidigt – kompetent, durchsetzungsstark und engagiert. Nutzen Sie die Möglichkeiten der Kontaktaufnahme und sichern Sie sich eine fundierte und erfolgsorientierte Verteidigung.

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