Geblitzt: BAB 4 / Erfurt OT Rohda Dresden – Frankfurt, km 207.5- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!
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Auf der Autobahn A4, Höhe Erfurt OT Rohda in Fahrtrichtung Frankfurt am Main, wurde bei Kilometer 207,5 eine viel frequentierte Messstelle eingerichtet. In diesem Abschnitt wird die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit durch ein Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed kontrolliert. Die Kontrollstelle befindet sich auf einem gut ausgebauten Teilstück der A4 und zählt zu den typischen Überwachungsstellen mit hohem Verkehrsaufkommen. Die Kontrolle erfolgt hier im Auftrag der zuständigen Bußgeldbehörde mit dem Ziel, Geschwindigkeitsüberschreitungen konsequent zu ahnden – häufig jedoch auf technischer Grundlage, die nicht frei von Fehlern ist.
So arbeitet das Gerät PoliScan Speed
Das PoliScan Speed basiert auf der Lasertechnologie (LIDAR). Es sendet kontinuierlich Laserimpulse aus, die einen Bereich von etwa 75 Metern erfassen. Fahrzeuge, die sich in diesem Bereich befinden, reflektieren die Impulse. Aus der Zeit, die das Licht für Hin- und Rückweg benötigt, errechnet das Gerät mittels Weg-Zeit-Formel die Geschwindigkeit des Fahrzeugs.
Diese Messmethode ist zwar anerkannt, jedoch fehleranfällig – vor allem durch äußere Umstände oder unpräzise Handhabung.
Häufige Fehlerquellen bei dieser Messstelle
Auffächerung der Signale:
Da der Messbereich sehr lang ist, weiten sich die Laserstrahlen mit zunehmender Entfernung aus. Das führt zu einer sogenannten Auffächerung. Die Rückstrahlsignale können dadurch verzerrt werden. Die gemessene Geschwindigkeit ist dann nicht mehr zuverlässig – etwa jede zweite Messung ist von dieser Problematik betroffen.
Mehrere Fahrzeuge im Messbereich:
Gerade auf stark befahrenen Strecken wie der BAB 4 befinden sich oft mehrere Fahrzeuge gleichzeitig im Erfassungsfeld. Das führt zu erheblichen Problemen bei der Objektzuordnung. In solchen Fällen ist die Bußgeldstelle im Verfahren häufig nicht in der Lage, den Nachweis zu führen, dass das geblitzte Fahrzeug tatsächlich auch das gemessene war.
Ungenaue Ausrichtung des Sensors:
Der Messsensor muss exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn aufgestellt sein. Wird dieser Winkel nur minimal verfehlt, kommt es regelmäßig zu überhöhten Messwerten. In der Praxis geschieht dies häufiger, als die Behörden zugeben.
Formale Mängel:
Fehlt in der Verfahrensakte ein Schulungsnachweis für das eingesetzte Messpersonal oder ist die Eichung des Messgeräts abgelaufen, ist die gesamte Messung rechtlich nicht verwertbar. Auch dies kann im Rahmen eines Einspruchs festgestellt und genutzt werden.
Warum sich hier ein Einspruch lohnt
In zahlreichen Fällen konnte durch die Einschaltung eines spezialisierten Anwalts erreicht werden, dass Bußgeldverfahren aufgrund technischer oder formeller Fehler eingestellt wurden. Genau hier setzt Rechtsanwalt Andreas Junge an. Als bundesweit erfahrener Verteidiger in Bußgeldverfahren kennt er nicht nur die typischen Schwachstellen der Messgeräte, sondern kann diese durch TÜV-zertifizierte Sachverständigengutachten gerichtsfest nachweisen lassen.
Keine Kostenrisiken bei bestehender Rechtsschutzversicherung
Besonders vorteilhaft: Bei bestehender Rechtsschutzversicherung entstehen keinerlei Kosten. Selbst eine vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung wird durch Rechtsanwalt Junge nicht geltend gemacht. Für Mandanten bleibt das Verfahren damit vollständig kostenfrei.
Kontaktaufnahme leicht gemacht
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