Geblitzt: BAB 59, km 10,020 RF Dinslaken- Bußgeld vermeiden!

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Wenn Sie hier geblitzt wurden, wird Ihnen vorgeworfen, die erlaubte Geschwindigkeit von 80 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften überschritten zu haben, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat. Sie bekommen zunächst einen Anhörungsbogen der Bußgeldstelle Duisburg zugesandt, sollten Sie nicht reagieren, folgt ca. vier Wochen später ein Bußgeldbescheid. Dieses müssen Sie nicht hinnehmen. Die Beauftragung eines erfahrenen Verteidigers kann Ihnen hier das drohende Bußgeld, Punkte oder gar Fahrverbot ersparen. An dieser Messstelle sind es fast immer die Schwächen des verwendeten Lasermessgerätes vom Typ PoliscanSpeed, die einem Einspruch zum Erfolg verhelfen.

Dieses misst mittels einer intensiven Ausstrahlung von Laserstrahlen im Infrarotbereich. Das entgegenkommende Fahrzeug wird erfasst und reflektiert die Lichtimpulse und sendet diese zurück. Dadurch kann die Zeit bestimmt werden, die für die zuvor eingegebene Wegstrecke benötigt wird. Hieraus wird dann die Geschwindigkeit berechnet.

Wa sich simpel anhört, hat aber seine Schwächen. Sehr oft registriert der Blitzer von verschiedenen Fahrzeugteilen reflektierte Strahlen als von einem Teil zurückgesandt. Dadurch wird die Messung der Zeit und also auch die Geschwindigkeitsberechnung zu Lasten des Betroffenen verfälscht. Bei mindestens 50 % der Messungen stimmen tatsächliche und angezeigte Geschwindigkeit nicht überein. Auch bei Ihrer Messung kann dieser Serienfehler aufgetreten sein.

Charakteristisch sind Zuordnungsschwierigkeiten bei bestimmten Verkehrssituationen, wie zum Bespiel Kolonnenfahrten, zwei Fahrzeuge nebeneinander oder Nachtfahrten.

Sehr oft treten Aufbaufehler (falsche Einstellung des Scanwinkels) oder Ungenauigkeiten bei der Auswertung der Daten auf. Dann ist die Messung nicht verwertbar.

Daher fordert der Hersteller in seiner Bedienungsanleitung eine durch ihn durchzuführende Schulung des Messpersonals. Fehlt ein solcher Schulungsnachweis in der Akte, kann die Messung keine Grundlage für einen Bußgeldbescheid sein.

Ist die gesetzlich geforderte Eichung des Gerätes abgelaufen, ist die gesamte Messreihe zu annullieren und der Betreffende freizusprechen. Diese und noch andere Fehler können bei einer Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein.  In diesem werden  die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten wissenschaftlich begründet. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer konkreten Messung dem Amtsgericht nachgewiesen wird. Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Falls Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben, ist dies hier unproblematisch. Denn bei Bußgeldsachen gilt die Besonderheit, dass einige Anbieter Rechtsschutz auch für bis zu 3 Monate rückwirkend anbieten. Gute Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitensachen spezialisiert haben, können hierzu unverbindlich Hinweise geben. 

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung.

Rechtsanwalt Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und verteidigt bundesweit pro Jahr in ca. 1000 Bußgeldverfahren. Er hat damit das Wissen und die Erfahrung, um Sie im Ordnungswidrigkeitenrecht optimal zu beraten und zu verteidigen. Er hat sein Büro in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus. Die örtliche Entfernung ist kein Hinderungsgrund.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Die üblichen Messengerdienste stehen zur Verfügung.



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