Geblitzt: BAB 9/ Heideland Berlin- Muenchen, km 169,0- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!
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Die Zentrale Bußgeldstelle der Thüringer Polizei in Artern wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 120 km/h vor? Dann lohnt es sich, den Messvorgang durch einen Einspruch anzufechten. Denn die Geschwindigkeit wird hier mit einem Lasermessgerät vom Typ PoliScan Speed bestimmt. Dieses ist so fehleranfällig, dass allein wegen seiner nachgewiesenen Unzuverlässigkeit überdurchschnittlich viele Verfahren eingestellt werden.
Seine Funktionsweise ist einfach zu erklären. Das Gerät sendet ununterbrochen Laserstrahlen aus, welche hier die Autobahn auf einer Länge von 75 Meter erfassen. Alle in diesem Messbereich befindlichen Fahrzeuge reflektieren diese Impulse und senden sie zu dem Blitzer zurück. Dadurch werden Messdaten gewonnen, die ein Bestimmen der für diese Strecke benötigten Fahrzeit ermöglichen. Auf dieser Grundlage wird eine Weg- Zeit- Berechnung durchgeführt. Deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.
Jedoch ist die Messstrecke hier so lang eingestellt, dass es zu nicht geplanten Strahlenauffächerungen und damit auch zu Verzerrungen der Rückstrahlimpulse kommt. Die dadurch bedingten Verfälschungen der Messdaten treten so häufig und massiv auf, dass schon allein aus diesem Grund etwa jedes zweite Messergebnis falsch ist. Nach den Herstellervorgaben muss sich der Messsensor unbedingt im rechten Winkel zur Fahrbahn befinden. Sehr oft ist die Justierung während des Aufbaus nicht exakt genug, was automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen führt. Befindet sich mehr als ein Fahrzeug im Messbereich, kommt es zu Ungenauigkeiten bei der Zuordnung. In diesen Fällen ist nicht sicher nachweisba, dass auch wirklich das Auto auf dem Foto mit der angegebenen Geschwindigkeit gemessen wurde. Ist die Geräteeichung abgelaufen, sind nicht alle vorgeschriebenen Funktionstests vollständig dokumentiert oder fehlt in der Akte ein aktueller Schulungsnachweis für das eingesetzte Messgerät, darf die Messung ebenfalls nicht verwertet werden. Dies gilt auch, wenn sich in der Akte nicht sämtliche Messdaten befinden.
Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.
Daher überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge Ihre Messakte und lässt die Messung durch den TÜV auf technische Messfehler überprüfen. Dieser erstellt ein Gutachten, mit dessen Hilfe die Fehler der Messung nachgewiesen werden.
Eine Eintragung im Fahreignungsregister in Flensburg erfolgt dann auf keinen Fall.
Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten, auch des Gutachters, auf. Sollte Ihre Versicherung eine Selbstbeteiligung beinhalten, wird diese nicht geltend gemacht.
Senden Sie einfach Ihre Fragen bzw. Unterlagen per Mail (junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Junge an.
Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch unter 01792346907 möglich.
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