Geblitzt: Bad Harzburg, B 6, FR Wernigerode Ausfahrt Bad Harzburg, B4, km 58.27 - Bußgeld vermeiden!

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Sie sind an der Gemarkung Bad Harzburg, B 6, von Goslar nach Wernigerode Ausfahrt Bad Harzburg, B4, km 58.27 geblitzt worden? Dann erhalten Sie  zuerst von der Bußgeldstelle des Landkreise Goslar einen Anhörungsbogen, in dem Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften vorgeworfen wird, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat. Wenn Sie nicht reagieren, bekommen Sie innerhalb der nächsten vier Wochen einen Bußgeldbescheid. Ein spezialisierter Verteidiger kann Ihnen hier das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen. An dieser Messstelle sind es fast immer die Schwächen des verwendeten Messgerätes vom Typ Traffisztar S 330, die einem Einspruch zum Erfolg verhelfen.

Dieses Gerät misst die Geschwindigkeit mittels ausgestrahlter Laserstrahlenbündel und ist ausschließlich stationär einsetzbar. Der Messgerätesensor sendet kontinuierlich Lichtimpulse aus und tastet damit während der Messung Fahrzeuge bis zu einer Entfernung von etwa 70 m innerhalb seines Scanwinkels von 50 Grad ab. Der Laserimpuls wird nach der Reflexion an einem Objekt vom Empfänger der Messeinheit delektiert. Durch die für die Messstrecke bestimmte Zeit, kann die Geschwindigkeit berechnet werden. Die Verarbeitung der erfassten Daten wird durch den Rechner in der Messeinheit RLS1000 erledigt. Dieser kann das Messergebnis an die SmartCamera weiterleiten, welche das Messfoto auslöst.

Diese Messmethode hat aber ihre Schwächen. Das Gerät kann von verschiedenen Fahrzeugteilen reflektierte Strahlen als von einem Teil zurückgesandt speichern. Dadurch verändert sich die gemessene Zeit und die Bestimmung der Geschwindigkeit zu Lasten des Betroffenen.

Bei Dunkelheit treten Zuordnungsschwierigkeiten auf und zwar durch unbeabsichtigtes Anvisieren parallel zur Fahrtrichtung ausgerichteter Bauteile (vordere Haube) oder durch Fehlzuordnungen des Messwertes zu einem anderen Fahrzeug.  Auch diese Ungenauigkeit geht zu Lasten des Betroffenen. 

Ebenfalls können dichter Kolonnenverkehr, eine Überholsituation, zwischen Messgerät und Fahrzeug befindliche andere Fahrzeuge, Sträucher, Bäume u.ä. die Messung negativ beeinflussen.

Nicht selten wurde bei der letzten Wartung auch der Scanwinkel nicht wieder genau eingerichtet. Ist die gesetzlich vorgeschriebene Eichung abgelaufen, kann die Messung keine Grundlage für einen Bußgeldbescheid sein. Diese und noch viele andere Fehler können Experten für Verkehrsmesstechnik bei einer Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle finden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein.  In diesem werden  die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten wissenschaftlich begründet. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer konkreten Messung dem Amtsgericht nachgewiesen wird. Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Falls Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben, ist dies hier unproblematisch. Denn bei Bußgeldsachen gilt die Besonderheit, dass einige Anbieter Rechtsschutz auch für bis zu 3 Monate rückwirkend anbieten. Gute Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitensachen spezialisiert haben, können hierzu unverbindlich Hinweise geben. 

Rechtsanwalt Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und verteidigt bundesweit pro Jahr in ca. 1000 Bußgeldverfahren. Er hat damit das Wissen und die Erfahrung, um Sie im Ordnungswidrigkeitenrecht optimal zu beraten und zu verteidigen. Er hat sein Büro in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus. Die örtliche Entfernung ist kein Hinderungsgrund.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Die üblichen Messengerdienste stehen zur Verfügung.



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