Geblitzt: Bad Segeberg, B 206, Bahnhofstr, Ecke Burgfeldstr. - Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

  • 2 Minuten Lesezeit

Ihnen wird vorgeworfen, Sie hätten an dieser Messstelle das Rotlicht der Lichtsignalanlage missachtet. Dann folgt innerhalb der nächsten vier Wochen dem Anhörungsbogen ein Bußgeldbescheid.

Dieser kann für Sie teure und schwerwiegende Folgen haben. 

Das "simple" Überfahren einer Ampel bei Rot kostet 90 € und einen Punkt. Ist diese aber schon länger als eine Sekunde auf Rot geschaltet, sind es 200 €, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.

Allerdings lohnt sich hier die Beauftragung eines erfahrenen Verteidigers. Fast alle Bußgeldbescheide sind angreifbar und hier sind es besonders die Schwächen des verwendeten Lasermessgerätes vom Typ Poliscan Speed, die den Erfolg Ihres Einspruchs garantieren.

Dieses misst das Anfahren der Fahrzeuge mittels ausgestrahlter Laserstrahlen. Diese werden von den Autos zurückgestrahlt und ermöglichen so die Erstellung eines Fahr- und Geschwindigkeitsprofils.

Allerdings kommt es auf der Länge der Messstrecke zu einer Verzerrung der Rückstrahlsignale. Dieses verursacht bei jeder zweiten Messung eine falsche Angabe der Durchquerung der Lichtanlage.

Das Auslösen der Kamera erfolgt nach dem eigentlichen Messvorgang. Hierdurch kann es geschehen, dass Messdaten falsch zugeordnet werden. Dies ist besonders bei Kolonnenfahrten der Fall.

An Ampelkreuzungen kommt es regelmäßig zu Änderungen der Ampeleinstellungen. 

Dieses müsste natürlich sofort in der Software der Geräte berücksichtigt werden.Die Messgeräte vom Typ PoliScan der Firma Vitronic werden aber unabhängig von den Ampeln gewartet und dadurch können Zeitfenster entstehen, in denen die Messungen nicht mit den Ampelphasen übereinstimmen. Dies sind meist die berühmeten drei Sekunden in denen jeder Autofahrer schwört, die Ampel sei nicht auf Rot geschaltet.

Die Ampel zeigt noch grün oder gelb und der Blitzer registriert dann trotzdem schon einen Verstoß. In der Praxis verneinen die Gerichte in dieser Konstellation zumindest einen qualifizierten Rotlichtverstoß und das Verfahren wird eingestellt.

Gleiches gilt bei Lampenverzögerungszeiten und Toleranzen. Diese werden ebenfalls  separat von den Ampelwartungen bei dem Messgerät eingegeben. 

Nicht selten ist die Eichung des Messgeräts abgelaufen. Dann wird der Messvorgang ebenfalls verworfen und der Betroffene freigeprochen.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Auswertung Ihrer  Messakte gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein unabhängiges Sachverständigengutachten erstellen. Dieses listet die gefundenen Fehler und deren Auswirkungen auf die Messung auf. 

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung  nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut bundesweit er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Die Kanzlei hat Niederlassungen in Berlin und Kiel. Die eventuelle örtliche Entfernung steht einer erfolgreichen Verteidigung aber nicht entgegen.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.




Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Junge

Beiträge zum Thema